Anmeldung einer Geburt

Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Behördennummer 030 115.

Ein Kind ist geboren

Herzlichen Glückwunsch zu Geburt Ihres Kindes!

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes Spandau von Berlin wünschen Ihnen – und ganz besonders Ihrem Baby – Glück, Gesundheit und eine sichere Zukunft.

In unserem Standesamt werden alle Geburten beurkundet, die im laufenden Jahr im Bezirk Spandau eintreten.

Notwendige Unterlagen zur Beurkundung der Geburt eines Kindes

Alle zur Beurkundung Ihres Kindes notwendigen Dokumente sind im Original im Standesamt Spandau einzureichen.

Einzige Ausnahme stellen Ihre Ausweisdokumente dar (diese bitte lediglich in einfacher Farbkopie).

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das gelbe Merkblatt, welches Sie im Krankenhaus erhalten haben oder sich hier herunterladen können.

Sollten bereits gemeinsame Kinder geboren oder eine Eheschließung in Berlin erfolgt sein (Hinweis: Personenstandsfall beim Standesamt ab dem Jahr 2009!), kann auf die Zusendung von Originale verzichtet werden. Es erfolgt vom Standesamt selbst ein Zugriff auf das zentrale Personenstandsregister in Berlin mit sämtlichen dort registrierten Hinweisen/ Informationen!

Die Originale der eingereichten Personenstandsurkunden erhalten Sie im Anschluss an die Beurkundung des Kindes wieder zurück. Diese werden mit Einschreiben per Post versandt.

Gegebenfalls für das Standesamt bestimmte Originale der Vaterschaftsanerkennung/Erklärung über die gemeinsame Sorge verbleiben im Standesamt.

Aufgrund der momentanen andauernden Situation der Folgen der Corona-Pandemie haben Sie die Möglichkeit alle zur Beurkundung des Kindes notwendigen Dokumente im Original postalisch an das Standesamt Spandau zu senden oder persönlich in den Hausbriefkasten des Standesamtes Spandau einzuwerfen, welcher sich im Eingangsbereich des Rathauses befindet. Bitte achten Sie darauf, Personalausweise bzw. Reisepässe lediglich in Farbkopie mit den sonstigen Originaldokumenten zu versenden.

Sollte sich nach Eingang Ihrer Dokumente herausstellen, dass ein Termin im Standesamt Spandau notwendig ist, werden Sie vom Standesamt kontaktiert. Hierzu geben Sie bitte im Anschreiben Ihre Kontaktdaten (E-Mail + Telefon) an.

Hinweise zur Namensgebung für Ihr Baby

Vorname:
• Grundsätzlich sind die Sorgeberechtigten bei der Vornamenswahl frei, jedoch dürfen die gewählten Vornamen dem Kindeswohl nicht widersprechen.
• Bitte beachten Sie bei der Auswahl des oder der Vornamen, dass Sie stellvertretend für Ihr Kind entscheiden und dass diese Namen Ihr Kind ein Leben lang begleiteten.
• Der Vorname des Kindes muss innerhalb von 4 Wochen nach der Geburt des Kindes bestimmt werden.
• Werden zwei Namen mit einem Bindestrich verbunden, gelten sie als ein Vorname. Setzen Sie daher nur dann einen Bindestrich zwischen die Vornamen, wenn Sie dies auch beabsichtigen.
• Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind. Bei der Wahl eines „sehr ausgefallenen“ Vornamens oder in Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bitte vorab per E-Mail bei uns. Ggf. haben Sie auch die Möglichkeit, Informationen zu dem bzw. den von Ihnen gewünschten Vornamen bei der Gesellschaft für deutsche Sprache oder beim Namen-Service Leipzig einzuholen.
• Ist der Vorname beim Standesamt beurkundet, so gilt Ihr Namensgebungsrecht als unwiderruflich ausgeübt.

Familienname:
• Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.
• Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, weil sie verheiratet sind oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben, so entscheiden sie gemeinsam, ob ihr Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters erhalten soll. Sofern Sie bereits ein gemeinsames Kind haben, welches ebenfalls unter Ihrer gemeinsamen Sorge steht (und beide Elternteile deutsche Staatsangehörige sind), so ist der Familienname dieses Kindes für alle weiteren gemeinsamen Kinder bindend.
• Können Sie sich nicht einigen, so überträgt das Familiengericht die Entscheidung einem der beiden Elternteile.
• Liegt die elterliche Sorge allein bei der Mutter, so erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Die Mutter kann dem Kind jedoch auch, nach bereits erfolgter Vaterschaftsanerkennung, mit Einwilligung des Vaters dessen Familiennamen erteilen. In diesem Fall ist eine gemeinsame persönliche Vorsprache der Mutter und des Vaters beim Standesamt erforderlich.
• Bei ausländischen Staatsangehörigen sind ggf. Rechtswahlerklärungen erforderlich bzw. andere Namensführungen möglich. Wir empfehlen, vorab telefonische Informationen bei uns einzuholen.

Sollten Sie noch Rückfragen haben wenden Sie sich bitte an das Behördentelefon 115.

Formulare

  • Merkblatt zur Anmeldung einer Geburt

    DOCX-Dokument (27.1 kB)
    Dokument: Bezirksamt Spandau von Berlin

  • Anzeige einer Geburt

    PDF-Dokument (134.6 kB)

  • Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt

    PDF-Dokument (71.4 kB)

  • Bestimmung zur Namensführung des Kindes

    PDF-Dokument (35.8 kB)
    Dokument: Bezirksamt Spandau von Berlin