Schulungen für Abstimmungshelfende

Schulungsvideo für Abstimmungshelfende Urnenabstimmung

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Schulungsvideo für Abstimmungshelfende Briefabstimmung

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Hinweise für Urnenabstimmungsvorstände

  • Hinweise für Urnenabstimmungsvorstände

    PDF-Dokument (4.3 MB)

Hinweise für Briefabstimmungsvorstände

  • Hinweise für Briefabstimmungsvorstände

    PDF-Dokument (4.3 MB)

Informationen zum Erfrischungsgeld

Urnenabstimmungslokal:

  • Vorsteher: innen, Schriftführer: innen, sowie jeweils deren Stellvertreter: innen – 120 Euro
  • alle übrigen Mitglieder des Abstimmungsvorstandes – 100 Euro
Bei Inanspruchnahme von Freizeitausgleich:
  • Vorsteher: innen, Schriftführer: innen, sowie jeweils deren Stellvertreter: innen – 70 Euro
  • alle übrigen Mitglieder des Abstimmungsvorstandes – 50 Euro

Briefabstimmungslokal:

  • Vorsteher: innen, Schriftführer: innen, sowie jeweils deren Stellvertreter: innen – 100 Euro
  • alle übrigen Mitglieder des Briefabstimmungsvorstandes – 80 Euro

Bei Inanspruchnahme von Freizeitausgleich:
- Vorsteher: innen, Schriftführer: innen, sowie jeweils deren Stellvertreter: innen – 50 Euro
- alle übrigen Mitglieder des Briefabstimmungsvorstandes – 30 Euro

Aufwandsersatz nach Ausübung des Ehrenamtes:

  • für die Teilnahme an einer Präsenzschulung – 40 Euro
  • für die Teilnahme an einer Onlineschulung – 25 Euro

Aufwandsersatz für Reserveabstimmungshelfer: rinnen:

  • für die Bereithaltung ohne abgerufen worden zu sein – 20 Euro

Beförderung von Abstimmungsunterlagen:

  • vom Bezirkswahlamt zum Abstimmungsraum und zurück für ein Mitglied des Abstimmungsvorstandes – jeweils 20 Euro
  • Nach vorheriger Abstimmung mit dem Bezirkswahlamt können auch höhere tatsächliche, nachgewiesene Aufwendungen erstattet werden.

Informationen zum Freizeitausgleich für Dienstkräfte der Berliner Verwaltung (unter Vorbehalt der Veröffentlichung der Regelung)

Urnenabstimmungslokal

Vorstehende sowie ihre Stellvertretung – 2 Tage Dienstbefreiung
Schriftführende und ihre Stellvertretung – 1,5 Tage Dienstbefreiung
Beisitzende – 1 Tag Dienstbefreiung

Briefabstimmungslokal

Vorstehende und ihre Stellvertretung – 1,5 Tage Dienstbefreiung
Schriftführende und ihre Stellvertretung – 1 Tag Dienstbefreiung
Beisitzende – 0,5 Tage Dienstbefreiung

Unterstützungskräfte

Je nach Einsatz wie im Urnen- oder Briefabstimmungslokal eingesetzte Beisitzende
Bei Wahrnehmung einer Funktion mit Schulungserfordernis wie im Urnen- oder Briefabstimmungslokal eingesetzte Schriftführende

Schulungsteilnahme in Präsenz

Vorstehende, Schriftführende und jeweilige Stellvertretungen sowie entsprechende Unterstützungskräfte erhalten ergänzend Dienstbefreiung für die Zeit der Schulungsteilnahme

Ende des Einsatzes am Abstimmungstag nach 21 Uhr
  • Dienstbefreiung von einem halben Tag
  • soweit dienstlich vertretbar Dienstbeginn am Tag nach der Abstimmung um 12:00 Uhr ohne weitere bezahlte Dienstbefreiung
  • Lehrkräfte – Dienstbefreiung für einen halben Unterrichtstag (Beginn individueller Dienst 11:30 Uhr oder Dienstende bereits 11:30 Uhr)