Erneut wurde eine Frau im Falkenhagener Feld, mutmaßlich von ihrem Lebensgefährten, ermordet. Die 56-jährige Spandauerin wurde in einem Hochhaus in der Straße Am Bogen von der Polizei tot aufgefunden. Als tatverdächtig gilt der 60-jährige Lebensgefährte der Frau. Bereits im Jahr 2023 wurde eine 31-jährige Frau im Germersheimer Weg von einem Bekannten erstochen.
Allein im vergangenen Jahr sind 29 Berlinerinnen Opfer von Femiziden, der extremsten Form geschlechtsspezifischer Gewalt geworden. Das ist eine neue Dimension und es zeigt sich, dass trotz aller Bemühungen von Bezirk, Land und Beratungsstellen, noch immer viel zu wenige Ressourcen für einen effektiven Schutz von Frauen in Berlin zur Verfügung stehen.
Auch das erste Lagebild zu geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland 2023 zeigte: Jeden Tag wird ein Femizid in Deutschland begangen, alle 3 Minuten erlebte eine Frau in Deutschland häusliche Gewalt, jeden Tag wurden 140 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten. Alle Formen der Gewalt gegen Frauen waren im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
Wie die Anzahl der Femizide deutlich gesenkt werden kann, zeigt Spanien seit Jahrzehnten. Der spanische Staat hat es mit umfassenden Maßnahmen geschafft, die Zahl der Femizide deutlich zu senken und zeigt, wie eine effektive Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aussehen kann und vor allem, wie die Opfer besser unterstützt werden können.
Der Erfolg des Rückgangs von Femiziden in Spanien beruht unter anderem auf dem Gesetz über „integrierte Schutzmaßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt“. Dieses wurde im spanischen Parlament bereits im Jahr 2004 – ohne Gegenstimme – verabschiedet. Bereits danach ging die Anzahl der Femizide deutlich zurück. Auch der Dreiklang aus intensiver Präventionsarbeit, harten Strafen für die Täter und Täterarbeit sowie einer starken Opferhilfe, sollte ein Vorbild für Deutschland im Kampf gegen Femizide sein. Für diese Maßnahmen setzte Spanien im Jahr 2022 pro Einwohner*in 11,50 Euro ein, in Deutschland waren es 2023 gerade einmal 3.
Ein Meilenstein wurde im Januar 2025 mit der Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes im Bundestag erreicht, auch wenn sich die Parteien nicht auf das breitere Gewaltschutzgesetz einigen konnten. Mit diesem Gesetz wird erstmals ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung geschaffen, der allerdings erst ab dem 1. Januar 2032 gilt. Bis dahin sollte ernsthaft über ein Sondervermögen für die sofortige Stärkung der Gewaltprävention in Ländern und Kommunen bis zur Entfaltung der Wirkkraft des Gesetzes nachgedacht
werden.
Die effektive und nachhaltige Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen braucht finanzielle wie personelle Ressourcen – jetzt – und gerade dort, wo die die Zahlen exorbitant hoch sind – wie in einigen Berliner Bezirksregionen.
Für Rückmeldungen wenden Sie sich gern an:
J. Fischer-Rosendahl, j.fischer-rosendahl@ba-spandau.berlin.de: j.fischer-rosendahl@ba-spandau.berlin.de