Dancing With Tears In My Eyes?
Seit wenigen Jahren ist der 08. März ein offizieller Feiertag in Berlin. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge wird dieser Tag gefeiert und es wird auch wieder laut an verschiedenen Orten der Stadt demonstriert – und das ist gut so!
Wir feiern die historische Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes im Bundesrat am 14. Februar 2025 und damit den Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen durch eine bessere Finanzierung von Beratungsstellen und Frauenhäusern. Die Verabschiedung war angesichts der jährlich steigenden Fallzahlen von Feminiziden und häuslicher Gewalt eine Notwendigkeit. Unklar bleibt leider, ob – wie in früheren Entwürfen des Gesetzes – auch trans*, inter* und nicht-binäre Personen geschützt werden, also Personengruppen, die etwa die Istanbul-Konvention als besonders schutzwürdig definiert.
Wir feiern auch den Rückgang des Gender Pay Gaps, den Verdienstabstand von 18 auf 16 Prozent. Dieser sollte allerdings nicht über die schlechte Platzierung Deutschlands im EU-Vergleich hinwegtäuschen. Denn: Im EU-Durchschnitt verringerte sich der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern schon zwischen 2015 und 2023 von 16 auf 12 Prozent. Es ist somit nicht verwunderlich, dass auch das Vermögen von Männern in Deutschland jenes der Frauen bei weitem übertrifft.
Besorgt geht an diesem 08. März und kurz nach der Wahl ein Blick in Richtung politische Teilhabe und Macht. Frauen stellen die Hälfte der Bevölkerung, doch in unserer repräsentativen Demokratie sind Frauen im 21. Deutschen Bundestag deutlich unterrepräsentiert. Mit gerade einmal 32,4 Prozent der Sitze, ist der Frauenanteil im 21. Deutschen Bundestag noch einmal gesunken.
Auch die Debatte um den Paragraphen 218 lässt uns nicht zufrieden zurück. Erneut wurde es versäumt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu verabschieden. Während also das Recht auf Abtreibung etwa in Frankreich in die Verfassung aufgenommen wurde, bleibt Abtreibung in Deutschland strafbar, obwohl sich 80 Prozent der Deutschen laut einer Studie des BMFSFJ für die Liberalisierung des Abtreibungsrechts aussprechen.
Es bleibt noch viel zu tun – doch es ist und bleibt wichtig, jene Erfolge zu feiern, die Frauenverbände, -organisationen, Aktivist*innen in teils jahrzehntelanger Arbeit erkämpft haben.
Ihnen allen sei an dieser Stelle ein herzlicher Dank ausgesprochen!
Für Rückmeldungen wenden Sie sich gern an:
J. Fischer-Rosendahl, j.fischer-rosendahl@ba-spandau.berlin.de