Vom 1. März bis zum 30. September gilt das gesetzliche Verbot, Bäume zu fällen oder Hecken großflächig zurückzuschneiden. Ab März setzen Bäume ihre Knospen an und die Tierwelt beginnt, sich auf die neue Saison vorzubereiten. Damit geht auch eine besondere Verantwortung für den Schutz der heimischen Flora und Fauna einher.
Thorsten Schatz, Bezirksstadtrat Umwelt- und Naturschutz, betont:
„Diese Regelung dient nicht nur dem Schutz der Bäume und Sträucher selbst, sondern vor allem den Tieren, die in ihnen nisten, sich verstecken oder von Blüten und Früchten ernähren. Hundebesitzer sollten sich daher in Schutzgebieten unbedingt an die Leinenpflicht halten!“
Neben den großen Laubbäumen gilt das Fällverbot auch für Obstbäume, Nadelbäume, Sträucher und Hecken. Auch in den offenen Landschaften wie den Rieselfeldern und der Gatower Wiesenlandschaft beginnt die Brutzeit. Besonders die Feldlerche ist auf ungestörte Bodenbrutplätze angewiesen. Eine der größten Bedrohungen sind freilaufende Hunde. Auch Rehe nutzen ab Ende April die Felder und Hecken als Kinderstube für ihre Kitze.
Für die Feldlerchen laufen derzeit Abstimmungen zwischen dem Umwelt- und Naturschutzamt und den Landwirten, die die Rieselfelder bewirtschaften, um die Lebensräume der Vögel so zu verbessern, dass negative Einflüsse wie freilaufende Hunde, die erste Mahd im Sommer und generell der Druck durch Erholungssuchende für die Tiere weniger ins Gewicht fallen.
Die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen wird durch Behörden kontrolliert – eine Herausforderung angesichts der weitläufigen Naturflächen. Der beste Schutz für die Tierwelt ist jedoch das rücksichtsvolle Verhalten jedes Einzelnen. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss zudem mit einem Bußgeld rechnen.