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Energiesparen

Bezirksamt untersagt präventiv Aufenthalt auf Spandauer Spiel- und Bolzplätzen

Pressemitteilung vom 18.03.2020

Aufgrund der aktuellen Ereignisse rund um das Auftreten und die Verbreitung des neuartigen Coronavirus ist der Aufenthalt auf Spandauer Spielplätzen für Kinder und Erwachsene ab sofort und bis auf Weiteres untersagt.

Die Betreiber privater, öffentlich zugänglicher Kinderspielplätze wie beispielsweise Wohnungsbaugesellschaften werden angehalten, ebenfalls dafür zu sorgen, dass der Aufenthalt auf ihren Spielplätzen unterbleibt.

Ziel dieser präventiven Maßnahme des Bezirksamtes Spandau ist die Eindämmung weiterer Virusinfektionen durch Unterbindung vermeidbarer sozialer Kontakte. Hierfür bittet das Bezirksamt um Verständnis.

Nach den am vergangenen Montag zwischen Bund und allen Bundesländern vereinbarten Leitlinien zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus, die unter anderem auch die Sperrung von Kinderspielplätzen und Bolzplätzen vorsehen, hat der Berliner Senat gestern entschieden, diesen Leitlinien an dieser Stelle nicht zu folgen und Kinderspielplätze weiterhin offen halten zu wollen. Dieser Einschätzung schließt sich Spandau nicht an.

Frank Bewig, Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Gesundheit führt dazu aus: „Die vereinbarten Leitlinien begrüße ich. Ziel dieser Leitlinien sollte die Eindämmung weiterer Virusinfektionen durch Unterbindung vermeidbarer sozialer Kontakte sein. Ich bin fassungslos, dass der Berliner Senat dieser ausdrücklichen Empfehlung der Bundesregierung und aller Bundesländer – und damit auch seiner eigenen Empfehlung – nicht gefolgt ist. Der Zeitpunkt ist längst gekommen, an dem unterbunden werden muss, dass teilweise dutzende Kinder am gleichen Spielgerät turnen und ihre Eltern in einer Traube danebenstehen und zusehen. Von allen Bürgerinnen und Bürgern ist nun verantwortungsvolles Handeln gefragt. Sämtliche getroffenen Maßnahmen, insbesondere diejenigen, die mit Aufenthaltsverboten und der Absage von Veranstaltungen zusammenhängen, sollten daher nicht als das Beschneiden persönlicher Freiheiten, sondern als einzig sinnvolles und effektives Mittel verstanden werden, die von einer Infektion am härtesten getroffenen Risikogruppen wie Menschen höheren Alters und chronisch Kranke zu schützen.“

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Dirk Welzel (Bezirksamt Spandau, OE QPK) unter Tel.: 030 90279-4030 und per E-Mail unter: qpk@ba-spandau.berlin.de zur Verfügung.