Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Teilnehmenden

Pressemitteilung vom 12.03.2020

Aufgrund § 28 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetzt – IfSG) vom 20.07.2000 ist durch die bezirkliche Amtsärztin eine Allgemeinverfügung ergangen, die sämtliche öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Teilnehmenden verbietet.

Die Regelung gilt ab sofort und zunächst bis zum 19. April 2020.

Bei allen Veranstaltungen in Spandau mit bis zu 1.000 zu erwartenden Teilnehmenden bleibt es bei der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts. Hier ist eine gemeinsame Risikoabschätzung mit der zuständigen Amtsärztin, Frau Dipl. med. Widders, vorzunehmen.

  • Allgemeinverfügung Verbot von Großveranstaltungen

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