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Änderung von Einschulungsbereichen im Bezirk Spandau

Pressemitteilung vom 08.07.2019

Der Bezirk Spandau erhält zum Schuljahr 2019/20 zwei neue Einschulungsbereiche: Dies betrifft zum einen die B.-Traven-Gemeinschaftsschule und zum anderen die Paul-Moor-Grundschule (ehem. Paul-Moor-Schule), für die es bislang keine eigenen Einschulungsbereiche gab.

Für die B.-Traven-Gemeinschaftsschule ergab sich die Notwendigkeit eines eigenen Einschulungsbereiches durch eine wesentliche Änderung im Schulgesetz: Seit Dezember 2018 ist die Gemeinschaftsschule als schulstufenübergreifende allgemeine Schulart fest im Schulgesetz verankert und umfasst als solche sowohl die Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 6) als auch die Sekundarstufen I und II. Primarstufen von Gemeinschaftsschulen müssen wie jede andere öffentlichen Grundschule über einen eigenen Einschulungsbereich verfügen – mit der Besonderheit, dass mindestens ein Drittel der Plätze für Kinder zur Verfügung steht, die außerhalb des Einschulungsbereichs wohnen.

Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank begrüßt den neuen Einschulungsbereich für die B.-Traven-Gemeinschaftsschule: „Mit dessen Festlegung wird die Schule nun zur zuständigen Grundschule für die im unmittelbaren Umfeld wohnenden, schulpflichtigen Kinder. Dadurch wird der bereits seit zwei Jahren laufende Aufbau der Primarstufe, die zum kommenden Schuljahr die Jahrgangsstufen 1 bis 3 umfassen wird, weiter unterstützt. Die Möglichkeit, schulpflichtig werdende Kinder aus anderen Einschulungsbereichen aufzunehmen, ist aber weiterhin und in ausreichendem Maße gegeben. Damit dürfte sich auch die zunehmend an-gespannte Situation an umliegenden Grundschulen im Falkenhagener Feld deutlich entspannen.“

An der Paul-Moor-Grundschule kommt der zum 01.08.2019 in Kraft tretende § 37a des Schulgesetzes zum Tragen: Grundschulen, Integrierte Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien, die aufgrund ihrer besonderen personellen, sächlichen und räumlichen Rahmenbedingungen besonders geeignete Angebote für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf anbieten, führen ab diesem Zeitpunkt die Bezeichnung Inklusive Schwerpunktschule. Die Paul-Moor-Grundschule hatte seit dem Schuljahr 2017/18 am Schulversuch „Inklusive Schwerpunktschule“ teilgenommen und ist eine von vier Schulen im Bezirk Spandau, die diese Bezeichnung ab dem kommenden Schuljahr führen darf.

Mit der Umwandlung zur Grundschule zum vergangenen Schuljahr war erstmalig ein eigener Einschulungsbereich für die Paul-Moor-Grundschule zu bilden. Als Inklusive Schwerpunkt-schule (mit Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) gelten bei der Aufnahme in die Jahr-gangsstufe 1 zusätzliche Vorgaben für die Aufnahme von Kindern mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf entsprechend der Spezialisierung der Schule.

Für die Schulanfänger des kommenden Schuljahres 2019/20 hat die Festsetzung der neuen Einschulungsbereiche noch keine Auswirkungen. Für die Anmeldung der Schulanfänger zum

Schuljahr 2020/21, die vom 19.09.2019 bis zum 02.10.2019 stattfindet, gelten dann aber die neuen Einschulungsbereiche.

Im Anhang finden Sie eine Übersicht der Adressen, die den neuen Einschulungsbereichen zugeordnet sind.
Darüber hinaus bietet die Senatsverwaltung für Bildung, Jungend und Familie auf ihrer Internet-Seite eine Umkreissuche an, mit der die für die eigene Wohnadresse zuständige Grundschule ermittelt werden kann. Die Daten der Einschulungsbereiche sollen Ende August angepasst werden.
https://www.bildung.berlin.de/Umkreissuche/

Nähere Informationen zur B.-Traven-Gemeinschaftsschule sind im Internet unter http://www.btg.schule/ abrufbar.
Nähere Informationen zur Paul-Moor-Grundschule sind im Internet unter http://paulmoor-gs.de/ abrufbar.