Die Zehnjahresfrist hat sich nicht bewährt - Befristungen von Steganlagen sind in Spandau nun bis 20 Jahre möglich!

Pressemitteilung vom 19.03.2019

Die zeitliche Befristung von Steganlagengenehmigungen wurde nun von 10 auf 20 Jahre verdoppelt. Yacht- und Segelvereine hatten hierzu bereits seit mehr als 10 Jahren die Forderung nach einer Verlängerung oder Aufhebung der Befristung gestellt.

Zur Historie: Im wasserbehördlichen Genehmigungsverfahren bei Sportbootsteganlagen wird an die Behörde regelmäßig die Frage formuliert, wieso die Genehmigung für die Sportbootsteganlage überhaupt befristet erteilt wird.
Ein Grund hierfür ist, dass es sich um kein klassisches (Bau-) Genehmigungsverfahren handelt, sondern jede Steganlagengenehmigung faktisch immer eine Abweichung von einem Verbot darstellt. Man kann daher schwerlich eine Ausnahmegenehmigung unbefristet erteilen, da hiermit deren Rechtscharakter unterlaufen würde. Naturgemäß befinden sich Steganlagen in Uferbereichen, wo eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze und Verordnungen sowie hohe planungsrechtliche Hürden und unterschiedlichste Interessen vorhanden sind. In einem solchen Verfahren müssen alle öffentlichen Belange, aber auch zivile Ansprüche Dritter, geprüft werden. Eine gänzliche Aufhebung der Befristung war also schlicht nicht möglich, so Bezirksstadtrat Andreas Otti (AfD).

Hierzu führt Stadtrat Andreas Otti weiter aus: “Fakt ist, dass sich die Befristung von Steganlagengenehmigungen auf 10 Jahre nicht bewährt hat. Die neue Regelung bezieht auch alle beteiligten Behörden und Dienststellen so mit ein, dass eine größtmögliche Handlungssicherheit für die Yacht- und Segelvereine entsteht. Die Frist von 20 Jahren wurde nicht willkürlich gewählt, sondern stellt den optimalen Zeitraum für sichere Planung dar. Ziel war es ja, den Befristungszeitraum so zu wählen, dass einmal genehmigte Steganlagen nach Möglichkeit in diesem Zeitraum frei von konkurrierenden Entwicklungen sind. Das wäre bei einer Befristung von über 20 Jahren kaum möglich gewesen. Weiterhin ist eine enge Kooperation mit den Yacht- und Segelvereinen erforderlich, um Entwicklungen im Land Berlin frühzeitig zu identifizieren und geeignete Handlungsoptionen zu entwickeln. Berlin wächst und das wird zukünftig einer der größten Herausforderung darstellen, nicht nur auf Spree und Havel.”