Drucksache - IX-0643  

 
 
Betreff: Sicherer Schulweg auch am temporären Schulstandort der Grundschule Wolkenstein
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linksfraktion und Fraktion der SPDAusschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.06.2023 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen     
Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
18.10.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung vertagt   
09.11.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung vertagt   
23.11.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.12.2023 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke und SPD 15. BVV am 14.06.2023
Bue90: neuer Textvorschlag
SPD: neuer Textvorschlag
Beschlussempfehlung MobOrd 19. BVV am 13.12.2023

Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verbraucher-, Klimaschutz und Umwelt umgehend die Schulwegsicherheit von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Wolkenstein zu gewährleisten, die aufgrund des Umbaus des Bestandsgebäudes ab August 2023 am Ausweichstandort Eschengraben beschult werden. Dazu sind folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen und deren Umsetzung anzuregen: 

  • Einrichtung einer temporären Radverkehrsanlage auf der Neumannstraße mit dem Ziel einer sicheren Abwicklung des Radverkehrs von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Wolkenstein. Dafür kommt mindestens der Straßenabschnitt zwischen Kissingenstraße und Eschengraben (Kreuzung mit nördlichem Eschengraben und Hallandstraße; Höhe Neumannstraße 111) in Frage, idealerweise erfolgt die Anordnung bis Neumannstraße 117 (Kreuzung mit südlichem Eschengraben). Wo nötig, soll dies explizit zu Lasten des (ruhenden) motorisierten Individualverkehrs geschehen.
  • Erstellung eines kindgerechten und intuitiven Schulwegplans, der die Einzugsbereiche sowohl der benachbarten Trelleborg Grundschule als auch der Grundschule Wolkenstein sowie des Rosa-LuxemburgGymnasiums und der Kurt-Tucholsky-Oberschule mit einbezieht, um die (neuen) Wegebeziehungen zu verdeutlichen und sichere Querungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
  • Anordnung einer Teilsperrungen des Eschengrabens im Bereich zwischen Talstraße und der Abzweigung Eschengraben/ Eschengraben.
  • Anordnung der Umkehr der Fahrtrichtung für die Einbahnstraßenregelung im Eschengraben (Abschnitt von Vinetastraße/ Eschengraben bis Abzweigung Eschengraben/Eschengraben)
  • Anordnung einer Spielstraße im Eschengraben (Abschnitt Neumannstraße bis Abzweigung Eschengraben/ Eschengraben)
  • Prüfung und Anordnung eines zusätzlichen Fußngerüberwegs über die Elsa-Brandström-Straße an der Kreuzung Neumannstraße zur Sicherung des Schulwegs für Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsbereich des bisherigen Standorts der Wolkensteinschule.
  • Umsetzung (temporäre) Maßnahmen zur Sicherstellung der Sichtbeziehungen bei der Querung der Kreuzungen auf der Neumannstraße.
  • Eintritt in Gespräche mit der BVG hinsichtlich der Taktverdichtung der Buslinie 250 in einem sinnvollen Zeitfenster vor Unterrichtsbeginn (8 Uhr)

Begründung der Beschlussempfehlung:

Dem Ausschuss lag eine vorab mit den Fraktionen abgestimmte 2. Ausfertigung der Drucksache zur Beratung vor. Diese wurde erforderlich, um die aktuelle Verkehrssituation nach dem Umzug der Grundschule Wolkenstein in die temporäre Schuldrehscheibe Eschengraben vollständig zu erfassen und abzubilden. Nach der Vorstellung des Antrages von einem Mitglied der AG Schulwegsicherheit der Grundschule Wolkenstein, gab es im Ausschuss keinen weiteren Erläuterungs- oder Diskussionsbedarf.

Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt mit 11 Ja-Stimmen, bei 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Annahme der Drucksache.

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verbraucher-, Klimaschutz und Umwelt umgehend die Schulwegsicherheit von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Wolkenstein zu gewährleisten, die aufgrund des Umbaus des Bestandsgebäudes ab August 2023 am Ausweichstandort Eschengraben beschult werden. Dazu sind folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen und deren Umsetzung anzuregen:

  • Einrichtung einer temporären Radverkehrsanlage auf der Neumannstraße mit dem Ziel einer sicheren Abwicklung des Radverkehrs von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Wolkenstein. Dafür kommt mindestens der Straßenabschnitt zwischen Kissingenstraße und Eschengraben (Kreuzung mit nördlichem Eschengraben und Hallandstraße; Höhe Neumannstraße 111) in Frage, idealerweise erfolgt die Anordnung bis Neumannstraße 117 (Kreuzung mit südlichem Eschengraben). Wo nötig, soll dies explizit zu Lasten des (ruhenden) motorisierten Individualverkehrs geschehen.
  • Erstellung eines kindgerechten und intuitiven Schulwegplans, der die Einzugsbereiche sowohl der benachbarten Trelleborg Grundschule als auch der Grundschule Wolkenstein sowie des Rosa-Luxemburg-Gymnasiums und der Kurt-Tucholsky-Oberschule mit einbezieht, um die (neuen) Wegebeziehungen zu verdeutlichen und sichere Querungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
  • Prüfung eines zusätzlichen Fußgängerüberweges über die Neumannstraße auf der südlich vom Schulstandort der Wolkenstein Grundschule gelegenen Seite, um auch für die Schülerinnen und Schüler dieses Teils des Einzugsbereiches seine geeignete Querungsmöglichkeit zu schaffen.
  • Umsetzung (temporäre) Maßnahmen zur Sicherstellung der Sichtbeziehungen bei der Querung der Kreuzungen auf der Neumannstraße.
  • Eintritt in Gespräche mit der BVG hinsichtlich der Taktverdichtung der Buslinie 250 in einem sinnvollen Zeitfenster vor Unterrichtsbeginn (8 Uhr).

 

Begründung des Ursprungsantrages:

Durch den bevorstehenden temporären Umzug der Grundschule Wolkenstein vom bisherigen Standort zum Standort der Drehscheibe entsteht ein Bedarf, sicheren Rad- und Fußverkehr von Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter auf zirka 1.000 m der Neumannstraße abzuwickeln.

Anschließend an den ergebnislosen Prüfauftrag der Drucksache VIII-1122 ist die genannte Ortslage (als Teil des 1. Bauabschnitts) für eine temporäre Maßnahme geeignet, weil die im dortigen Schlussbericht[1] genannten Kriterien erfüllt werden:

 

Die Einrichtung weiterer temporärer Radfahrstreifen im Bezirk Pankow wurde in Abstimmung mit SenUVK unter folgenden Aspekten geprüft:

-          Radverkehrsanlagenplanung der dauerhaften Maßnahme muss vorhanden und bereits anordnungsfähig sein

-          dauerhafte Maßnahme wird kurz- bis mittelfristig anschließend umgesetzt (ca. 1 bis 1,5 Jahre)“

 

Die Radverkehrsanlagenplanung wird seit geraumer Zeit vorangetrieben[2]. Per Schlussbericht zur Drucksache VIII-0747[3] wurde eine in den Jahren 2019/20 erfolgte „komplette Überarbeitung“ im Zuge der Verabschiedung und Umsetzung des Mobilitätsgesetzes beschrieben. Zudem liegen Planungen für einen Ast des Panketrails vor (https://www.infravelo.de/projekt/neumannstrasse/). Dort ist formal noch ein Bauzeitraum 2. Quartal 2023 2. Quartal 2024 angegeben: Ein in Bezug auf den zweiten Aspekt der Prüfung zutreffender Zeitraum (ein Baubeginn im 2. Quartal 2023 ist mittlerweile mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, aber formal auf der entsprechenden Projektseite noch nicht korrigiert).

Zudem ist zu beachten, dass die Neumannstraße durch den temporären Umzug der Grundschule Wolkenstein in den kommenden Jahren von Schulgemeinschaften von vier Pankower Schulen (2x Grundschule, 2x Oberschule) als Schulweg genutzt wird. Mithin wird die Neumannstraße hier zu den Stoßzeiten zu Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende von deutlich über 1500 Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 1 bis 13 als täglicher Schulweg genutzt. Diese Schülerinnen und Schüler bestreiten mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln sowie zu Fuß ihren Schulweg, weshalb eine entsprechende Herrichtung der Neumannstraße zur Sicherstellung der Schulwegsicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unumgänglich ist


 
 

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