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Drucksache - IX-0643
Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verbraucher-, Klimaschutz und Umwelt umgehend die Schulwegsicherheit von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Wolkenstein zu gewährleisten, die aufgrund des Umbaus des Bestandsgebäudes ab August 2023 am Ausweichstandort Eschengraben beschult werden. Dazu sind folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen und deren Umsetzung anzuregen:
Begründung der Beschlussempfehlung: Dem Ausschuss lag eine vorab mit den Fraktionen abgestimmte 2. Ausfertigung der Drucksache zur Beratung vor. Diese wurde erforderlich, um die aktuelle Verkehrssituation nach dem Umzug der Grundschule Wolkenstein in die temporäre Schuldrehscheibe Eschengraben vollständig zu erfassen und abzubilden. Nach der Vorstellung des Antrages von einem Mitglied der AG Schulwegsicherheit der Grundschule Wolkenstein, gab es im Ausschuss keinen weiteren Erläuterungs- oder Diskussionsbedarf. Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt mit 11 Ja-Stimmen, bei 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Annahme der Drucksache. Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verbraucher-, Klimaschutz und Umwelt umgehend die Schulwegsicherheit von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Wolkenstein zu gewährleisten, die aufgrund des Umbaus des Bestandsgebäudes ab August 2023 am Ausweichstandort Eschengraben beschult werden. Dazu sind folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen und deren Umsetzung anzuregen:
Begründung des Ursprungsantrages: Durch den bevorstehenden temporären Umzug der Grundschule Wolkenstein vom bisherigen Standort zum Standort der Drehscheibe entsteht ein Bedarf, sicheren Rad- und Fußverkehr von Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter auf zirka 1.000 m der Neumannstraße abzuwickeln. Anschließend an den ergebnislosen Prüfauftrag der Drucksache VIII-1122 ist die genannte Ortslage (als Teil des 1. Bauabschnitts) für eine temporäre Maßnahme geeignet, weil die im dortigen Schlussbericht[1] genannten Kriterien erfüllt werden:
„Die Einrichtung weiterer temporärer Radfahrstreifen im Bezirk Pankow wurde in Abstimmung mit SenUVK unter folgenden Aspekten geprüft: - Radverkehrsanlagenplanung der dauerhaften Maßnahme muss vorhanden und bereits anordnungsfähig sein - dauerhafte Maßnahme wird kurz- bis mittelfristig anschließend umgesetzt (ca. 1 bis 1,5 Jahre)“
Die Radverkehrsanlagenplanung wird seit geraumer Zeit vorangetrieben[2]. Per Schlussbericht zur Drucksache VIII-0747[3] wurde eine in den Jahren 2019/20 erfolgte „komplette Überarbeitung“ im Zuge der Verabschiedung und Umsetzung des Mobilitätsgesetzes beschrieben. Zudem liegen Planungen für einen Ast des Panketrails vor (https://www.infravelo.de/projekt/neumannstrasse/). Dort ist formal noch ein Bauzeitraum 2. Quartal 2023 – 2. Quartal 2024 angegeben: Ein in Bezug auf den zweiten Aspekt der Prüfung zutreffender Zeitraum (ein Baubeginn im 2. Quartal 2023 ist mittlerweile mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, aber formal auf der entsprechenden Projektseite noch nicht korrigiert). Zudem ist zu beachten, dass die Neumannstraße durch den temporären Umzug der Grundschule Wolkenstein in den kommenden Jahren von Schulgemeinschaften von vier Pankower Schulen (2x Grundschule, 2x Oberschule) als Schulweg genutzt wird. Mithin wird die Neumannstraße hier zu den Stoßzeiten zu Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende von deutlich über 1500 Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 1 bis 13 als täglicher Schulweg genutzt. Diese Schülerinnen und Schüler bestreiten mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln sowie zu Fuß ihren Schulweg, weshalb eine entsprechende Herrichtung der Neumannstraße zur Sicherstellung der Schulwegsicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unumgänglich ist [1] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=5470 |
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