Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - IX-0519
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
1. Zwischenbericht |
Lernen, Wohnen und Arbeiten an der Greifswalder Straße |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 11. Sitzung am 14.12.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX - 0519
„Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin begrüßt eine zügige kooperative Entwicklung des Areals des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße und arrondierender Flächen zwischen Greifswalder Straße, Lilli-Henoch-Straße und Ringbahn und spricht sich für einen Oberschulstandort, eine begrünte Durchwegung unter Beachtung des Biotopverbunds und die Errichtung von Wohn- und Gewerbeflächen auf dieser Fläche aus.
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird insofern ersucht, ein gebietsverträgliches Nutzungskonzept für die geplante Wohn- und Gewerbebebauung zu entwickeln. Ziel ist, durch eine Grundstücksneuordnung auf den Flächen nahe der Greifswalder Straße eine qualitativ gute weiterführende Schule mit den entsprechenden Sport- und Freiflächen und eine verdichtete urbane Bebauung zu ermöglichen. Dabei sind die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und Belange des Klima- und Artenschutzes besonders zu berücksichtigen und die Versiegelung von Flächen durch die Errichtung von Hochpunkten möglichst gering zu halten.“—
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Als erste Schritte zur Umsetzung des BVV-Beschlusses wurden im Bezirksamt Pankow von Berlin im Dezember 2022 finanzielle Mittel zur Vorbereitung von Wohnungsbauprojekten inklusive sozialer Infrastruktur bei der Wohnbauleitstelle beantragt. Diese Mittel sind für Planungsleistungen sowie für die Erstellung des von der BVV geforderten Nutzungskonzeptes gedacht.
Als weiterer Schritt wird eine informelle Einschätzung des bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen angesiedelten Baukollegiums zur Vereinbarkeit der vorliegenden Entwürfe für den Standort mit dem Hochhausleitbild Berlin eingeholt. Darüber hinaus wird versucht, eine Einschätzung des Landesdenkmalamtes zu potentiellen Hochpunkten zu erhalten. Die Erkenntnisse daraus werden in das Nutzungskonzept einfließen.
Die Leistungen der Biotopkartierung und Artenschutzprüfung mit faunistischer Erfassung können voraussichtlich 2023 abgeschlossen werden. Die Bestandserfassung und der Situationsplan Baumbestand wurden als weitere Grundlage bereits kartiert und dienen ebenso als Grundlage für das zu erstellende Konzept.
Nach Erstellung eines Nutzungskonzeptes können ggf. ergänzende fachliche Untersuchungen beauftragt und erstellt werden, wie beispielsweise:
- Klimagutachten
- Immissionsschutzgutachten, ggf. Erschütterungsgutachten gegenüber der Bahn
- Mobilitätskonzept
- Versickerungsgutachten /Altlastenuntersuchung
Die Ausschreibung für das geplante Nutzungskonzept wird zeitnah nach Bewilligung der Mittel und Festlegung der Rahmenbedingungen abgestimmt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Entfällt
Sören Benn | Rona Tietje |
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