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Drucksache - IX-0481
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
2. Zwischenbericht |
Häusliche Gewalt aus der Grauzone holen - Information und Sensibilisierung! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Sitzung am 16.11.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0481
„Das Bezirksamt wird ersucht, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um innerhalb der Pankower Bezirksverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit für das Thema häusliche Gewalt zu sensibilisieren. Ziele sollen u. a. sein, die Mitarbeiter sowie die Öffentlichkeit über das Thema und seine Facetten sowie Handlungsmöglichkeiten aufzuklären und so ggf. Betroffene zu schützen bzw. ihnen das Gefühl des Alleinseins zu nehmen.
Folgende Maßnahmen sollen dazu ergriffen werden:
- Bekanntmachung des “Signal für Hilfe” [1] innerhalb der Mitarbeiterschaft des Bezirksamtes, vor allem der Ämter mit Publikumsverkehr (Bürgeramt, Ordnungsamt, Jugendamt, Mieterberatung, etc.).
- Information der Öffentlichkeit über diese Maßnahme, so dass Betroffene vom “Hilfe-Punkt” des Bezirksamtes erfahren können; weiterhin erfahren so auch weitere Bürger Pankows vom Signal für Hilfe und können bei Bedarf unterstützen.
- Prüfen, welche Seminarangebote es (für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung) zu diesem Thema gibt (Erkennen von Warnzeichen, Umgang damit, etc.); Mitarbeiter aktiv auf die Angebote aufmerksam machen und zur Teilnahme auffordern. Hier könnte zum Beispiel das Angebot der Gewaltschutzambulanz der Charité für alle Mitarbeiter, die Schuleingangsuntersuchungen durchführen, relevant sein.
- Informationsangebot für die Mitarbeiter der Verwaltung schaffen (alternativ: einen Ansprechpartner innerhalb des Bezirksamts benennen), an wen sie sich in konkreten Verdachtsfällen Fällen wenden können (u.a. Polizei, Hotlines) bzw. an wen sie Betroffene bei Bedarf weitervermitteln können (u.a. Weißer Ring).
- Information gegenüber der Öffentlichkeit über die Maßnahmen des Bezirksamtes wie auch über das Schwerpunktthema generell; dabei auch über niedrigschwellige Hilfsangebote (wie “Maske 19”) informieren.
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Handzeichen_häusliche_Gewalt
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
zu Pkt. 1, 2, 4: In Erledigung der Drucksache IX-0418 hat das Bezirksamt anlässlich des Internationalen Antigewalttages am 25. November alle in seinem 1. ZB angekündigten Maßnahmen zum „Signal für Hilfe“ / „Handzeichen häusliche Gewalt“ umgesetzt: - Einstellen einer Tagesmeldung in das Intranet des Bezirksamtes am 24.11.2023, - Einstellen eines Social-Media-Beitrages auf der Plattform X am 24.11.2023, - Informieren der Öffentlichkeit zum Handzeichen gegen häusliche Gewalt in den Schönhauser Allee Arcaden am 24.11.2023 (jährliche Antigewaltaktion des „Bezirklichen Bündnisses gegen Häusliche Gewalt“). Darüber hinaus wurden folgende Maßnahmen ergriffen: - Die auf der Website der Gleichstellungsbeauftragten hinterlegte Abbildung zum Handzeichen wurde durch ein geeigneteres, d.h. besser verständliches Bild ersetzt. - Das Handzeichen wurde auf dem Deckblatt des Veranstaltungsflyers der Pankower Frauen*projekte abgebildet und erläutert (Hrsg. Flyer: Bezirksamt). Der Flyer wurde sowohl in gedruckter als auch digitaler Form breit im Bezirk gestreut. Wir bitten daher, die Punkte 1, 2, 4 und - mit Verweis auf den 1. ZB - auch Punkt 5 der Drucksache als erledigt zu betrachten. zu Pkt. 3.: Die Verwaltungsakademie Berlin hat bislang nicht auf das Schreiben des Bezirksamtes Pankow reagiert. Über das Antwortschreiben informiert der nächste Bericht. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Manuela Anders-Granitzki |
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