Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - IX-0434
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 10. Sitzung am 16.11.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0434/2022 „Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, Selbstverteidigungskurse speziell für Mädchen in das Programm der Volkshochschule Pankow mit aufzunehmen sowie das aktuelle Kursangebot „Selbstverteidigung für Frauen“ auszubauen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Angeboten von Vereinen zu unterstützen. Zudem wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob an der VHS Pankow Selbstverteidigungskurse für Mädchen und Frauen auf Arabisch, Ukrainisch und Russisch angeboten werden können. Das Kursangebot soll mehrsprachig beworben werden, online auf den Social Media Accounts des Bezirksamtes sowie mittels Informationsmaterialien, die in den Bürgerämtern, Flüchtlingsunterkünften und Bibliotheken des Bezirks ausgelegt werden.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die Volkshochschule Pankow hat im Programmbereich „Gesundheit aktiv“ für das Herbstsemester 2024 ein zusätzliches Kursangebot für Frauen und Mädchen mit dem Titel „Selbstverteidigung für Mütter und Töchter“ aufgenommen. Möglichkeiten zur Zusammenarbeit in diesem Angebotsbereich mit Flüchtlingsheimen und Sportvereinen werden gegenwärtig geprüft, mit dem Ziel, bis Ende 2024 hierzu qualifizierte Aussagen machen zu können. Parallel wird der Bedarf anhand der Entwicklung der aktuellen Teilnehmendenzahlen in den Selbstverteidigungskursen für Mädchen und Frauen an der VHS Pankow analysiert. Bisher ist es nicht gelungen, ausreichend qualifizierte mehrsprachige Kursleitende für Selbstverteidigungsangebote zu akquirieren. Die Bewerbung unserer Kursprogramme erfolgt über die in der Drucksache benannten Medien und Orte. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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