Drucksache - IX-0417  

 
 
Betreff: Anlage eines Gehwegs und Erhalt des Baumbestands an der Kniprodestraße entlang der Werneuchener Wiese
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Sabine Opderbeck, Dr. Nicolas Scharioth, Frank SchubertAusschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung
   
Drucksache-Art:EinwohnerantragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.11.2022 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
14.12.2022 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule und Sport mitberatender Ausschuss
04.01.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
12.01.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung vertagt   
25.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung vertagt   
Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
29.06.2023 
außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.07.2023 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Einwohnerantrag Opderbeck, Dr. Scharioth und Schuber 10. BVV am 16.11.2022
2. Ausfertigung Einwohnerantrag Opderbeck, Dr. Scharioth und Schuber 10. BVV am 16.11.2022
2. Ausfertigung Einwohnerantrag Opderbeck, Dr. Scharioth und Schuber 11. BVV am 14.12.2022
Stellungnahme Ausschuss SchuSp
Beschlussempfehlung MobiOrd 16. BVV am 12.07.2023
Ergebnis Namentliche Abstimmung Drs. IX-0417 16. BVV am 12.07.2023

Das Bezirksamt wird gebeten, in eigener Zuständigkeit bzw. in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, bei der Anlage eines neuen Gehwegs an der Kniprodestr. im o.g. Abschnitt

  • den § 8 MobG Berlin (Klima- und Umweltschutz) zu berücksichtigen, wonach (Absatz 2) Verkehrsinfrastruktur ressourcenschonend und stadtökologisch zu gestalten ist und (Absatz 3) bei Maßnahmen im öffentlichen Straßenland der Erhalt vorhandener Baum- und Grünbestände zu berücksichtigen ist;
  • dem sich verstärkenden und sowohl vom Land Berlin als auch vom Bezirk erklärten Klimanotstand zu genügen;
  • die Vorgabe des Landes Berlin, die Stadt zu einer Schwammstadt zu entwickeln (Regenwasser versickern lassen, Vermeidung unnötiger Flächenversiegelung) zu erfüllen;
  • die bisher unterbliebene Bürgerinformation und beteiligung seitens des Amtes, so wie mit dem Förderprogramm des Senats „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zur Finanzierung der Wegebaumaßnahmen vorgeschrieben, kurzfristig umzusetzen.

Begründung der Beschlussempfehlung Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung (federführend):

Der Ausschuss hat sich mehrfach und ausführlich mit dem Antrag befasst. Insbesondere wurde der Anregung der Einreicher:innen gefolgt, die der Verlagerung des Eingangs der Schuldrehscheibe an die Margarete-Sommer-Straße zugrundeliegende Aufkommensabschätzung im Schulverkehr aus 2021 im Ausschuss noch einmal vorstellen zu lassen und zu besprechen, da diese nicht allen Ausschussmitgliedern bekannt wäre. In einem gesonderten, der Antragsberatung vorgelagerten Termin wurde diese Aufkommensabschätzung ausführlich debattiert. Hierbei stellte sich heraus, dass diese Aufkommensabschätzung eine Vielzahl an Fehlannahmen enthält, die u. a. darauf beruhen, dass auf Veranlassung des damaligen Stadtrats ausschließlich die Variante der Schulerschließung über die Margarete-Sommer-Straße untersucht wurde. Zudem wurde bei dieser Betrachtung lediglich auf die Schuldrehscheibe abgestellt, nicht auf die weiteren Entwicklungen auf der Werneuchener Wiese. Festgestellt wurde zudem, dass mit der Verlagerung des Schuleinganges zusätzliche Risiken von erheblicher Bedeutung für die Schulwegsicherheit geschaffen wurden, insbesondere die fehlende Querung zur Tramhaltestelle auf Höhe der Margarte-Sommer-Straße. Auch die Margarete-Sommer-Straße selbst mit der Tankstellenzufahrt und die Virchowstraße werden den Anforderungen einer Haupterschließung des Schulstandorts nicht gerecht. 

In der abschließenden Antragsberatung am 29. Juni 2023 führten die Antragsteller:innen aus, dass die hier in Rede stehenden Eschen ein weiterer Baustein in Berlins Stadtklima seien und es nicht zuletzt die Zerstörung unendlich vieler dieser kleinen Bausteine wäre, die die gegenwärtige Klimakatastrophe verursachen. Moderne wassergebundene, wasserdurchlässige Wege könnten sowohl die ökologischen Anforderungen als auch ortsangemessene verkehrliche Anforderungen erfüllen. Ein vom Bezirksamt verwendetes Gutachten, wonach ein Wegebau zwischen und an den Baumreihen nicht möglich ist, weise nach Ansicht der Einreicher:innen fachliche Mängel auf. Diese Annahme beruhe auf der Einschätzung eines Baumsachverständigen, der jedoch lediglich eine Sichtprüfung ohne Bodenuntersuchung vornehmen konnte.

Das Bezirksamt legte dar, dass die wiederholte Prüfung alternativer Wegeführungen für diesen Bereich erneut ergebnislos verlaufen ist. Weder baulich noch baumschonend sei die Anlage einer rechtskonformen Weganlage zwischen den Baumreihen möglich. Hierbei wurde erneut auf die Unterscheidung zwischen Wegen in Grünanlagen, bei denen durchaus wassergebundene Deckflächen möglich sind und auch in Pankow Anwendung finden, gegenüber den Anforderungen an Verkehrsanlagen im öffentlichen Straßenraum hingewiesen, zu dem auch der Bereich des Trampelpfades entlang der Kniprodestraße zu zählen ist. Eine Verlagerung des Rad- und Fußweges parallel neben die Baureihen durch Nutzung eines Teiles der Schulfläche scheitert laut einer Stellungnahme des Schul- und Sportamtes bereits am Planungsrecht. Eine Abtrennung und damit Verkleinerung des Schulgrundstücks zugunsten des Rad- und Gehweges wäre eine wesentliche Änderung des amtlichen Lageplans und zur erteilten Baugenehmigung für die bereits gebaute Schuldrehscheibe. Darüber hinaus würden die Schulaußenfläche der Schuldrehscheibe zum Nachteil der Schüler:innen verringert.

Im Ergebnis folgte der Ausschuss den Feststellungen des Bezirksamts, dass gemäß AV Geh- und Radwege bei einer städtebaulichen Entwicklung der Werneuchener Wiese ein Gehweg erforderlich ist und gemäß dem Mobilitätsgesetz eine Radverkehrsanlage entlang der Hauptverkehrsstraße Kniprodestraße errichtet werden muss, unabhängig von der Schuldrehscheibe.

Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt mit daher mit 12 Nein-Stimmen, bei 4 Ja-Stimmen und keiner Enthaltung die Ablehnung der Drucksache.

Stellungnahme Ausschuss r Schule und Sport (mitberatend):

Der Ausschuss für Schule und Sport hat in seiner Sitzung vom 04.01.2023 die Drucksache IX-0417 „Anlage eines Gehwegs und Erhalt des Baumbestands an der Kniprodestraße entlang der Werneuchener Wiese” beraten.

Der Ausschuss konnte sich dem Anliegen der Drucksache mit 4 JA Stimmen, bei 6 NEIN Stimmen, und 4 ENTHALTUNGEN nicht anschließen.

In einer ausführlichen Diskussion wurden viele Fragen rund um die Schuldrehscheibe Werneuchener Wiese erörtert. Immer wieder wurden dabei auch verkehrliche Aspekte berührt, die nicht unmittelbar mit dem Schulstandort zu tun haben und die im Zuständigkeitsbereich des Mobilitätsauschusses liegen. Deshalb konzentrierte sich der Ausschuss letztendlich auf die Frage, welche Schüler*innen, aus welchen Bezirksregionen, die zukünftigen Nutzer*innen der Schule sein werden und ob die Errichtung eines breiten Geh- und Radweges an der Kniprodestraße für die Erschließung der Schuldrehscheibe zwingend erforderlich sei. Die Frage war unter den Mitgliedern des Ausschusses strittig. Es wurde angemerkt, dass es schwierig für eine/n Schulpolitiker*in sei, in verkehrlichen Fragen eine fundierte Einschätzung abzugeben. Das Bezirksamt erläuterte, dass die zukünftigen Schüler*innen aus allen Richtungen zur Schule kommen werden und dass die Zuwegung und der Haupteingang über die Margarete-Sommer-Strasse diesem Umstand in ausreichender Weise gerecht werde. Die konkrete Frage an das Bezirksamt, ob der Bau und die spätere Nutzung der Schulddrehscheibe eine Fällung der Eschenallee an der Kniprodestraße erforderlich macht, wurde von Frau Stadträtin Krössin verneint.

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt die Ablehnung der Drucksache.

Begründung Ursprungsantrag des Einwohnerantrages:

Anlage eines neuen Gehwegs an der Kniprodestraße zwischen Danziger Straße und Virchowstraße, der unter der Wahrung der vorhandenen Eschenallee sowohl Sicherheitsanforderungen als auch ökologischen Zielsetzungen des ÖAndes und des Bezirks genügt.

Erläuterungen:

Der Einwohnerantrag fordert:

1. den § 8 MobG Berlin (Klima- und Umweltschutz) zu becksichtigen, wonach (Absatz 2) Verkehrsinfrastruktur ressourcenschonend und stadtökologisch zu gestalten ist und (Absatz 3) bei Maßnahmen im öffentlichen Straßenland der Erhalt vorhandener Baum- und Grünbestände zu berücksichtigen ist;

2. dem sich verstärkenden und sowohl vom Land Berlin als auch vom Bezirk erklärten Klimanotstand zu genügen;

3. die Vorgabe des Landes Berlin, die Stadt zu einer Schwammstadt zu entwickeln (Regenwasser versickern lassen, Vermeidung unnötiger Flächenversiegelung) zu erfüllen;

4. die bisher unterbliebene Bürgerinformation und -beteiligung seitens des Amtes, so wie mit dem Förderprogramm des Senats „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zur Finanzierung der Wegebaumaßnahme vorgeschrieben, kurzfristig umzusetzen.

 

ausführliche Begründung:

Der Beschluss der BVV Pankow zum Antrag IX-0240 ‚Keine Kompromisse zu Lasten der Schüler:innen: Schulwegsicherheit an der Werneuchener Wiese gewährleisten vom 4. Mai 2022, der die Fällung von 26 Eschen vorsieht, widerspricht mehreren Berliner Gesetzen, politischen Erklärungen und Zielsetzungen des Landes und des Bezirks. Er ist daher nicht umzusetzen.

Bei Beschlussfassung sind die Bezirksverordneten im Rahmen des Antrags nicht umfänglich und korrekt über rechtliche Rahmenbedingungen und politische Vorgaben des Landes bzw. des Bezirks informiert worden. So wurden eigene Untersuchungen des BA Pankow und der bezirklichen „Koordinierungsstelle Infrastruktur Standortentwicklung“ (Stadt KIS) über vorausberechnete Zahlen zum Schüleraufkommen rund um die Werneuchener Wiese vom August 2021 nicht offen gelegt. Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Herstellung eines Gehwegs an der Kniprodestraße im Rahmen des Schulbaus „von nachrangiger Bedeutung [ist], da die geplante Haupterschließung über die Margarete-Sommer-Straße erfolgen soll“.

Der o.g. Beschluss impliziert die Fällung von 26 Eschen an der Kniprodestraße und steht damit im Widerspruch zu § 8 MobG Berlin Klima und Umweltschutz , der festschreibt: (2) „Verkehr und Verkehrsinfrastruktur sollen ressourcenschonend und stadtökologisch nachhaltig gestaltet werden“ sowie (3) „Bei Maßnahmen innerhalb des öffentlichen Straßenlands soll der Erhalt und die Ausweitung des Bestandes von Bäumen, Sträuchern, Grün- und Blühstreifen sowie nicht versiegelter Fchen angestrebt werden.“

Die geplante Fällung steht auch im Widerspruch zu dem vom Land Berlin und vom Bezirk Pankow anerkannten Klimanotstand, da hier laut Fachgutachten vitale Bäume betroffen sind, vor 27 Jahren gepflanzt, mit einer weiteren prognostizierten Lebensdauer von 30 Jahren. Neu gepflanzte Bäume würden erst nach einer entsprechenden Dauer die gleiche stadtklimatische Wirkung entfalten.

Des Weiteren berücksichtigt der Beschluss zum Antrag IX-0240 nicht die Vorgaben des Landes Berlin, die Stadt zu einer Schwammstadt zu entwickeln, da mit der Anlage eines breiten Plattenweges weiterer Boden versiegelt und Regenwasser in die Kanalisation abgeleitet würde.

Außerdem missachtet der Beschluss zum Antrag IX-0240 Kriterien der Beteiligung von lokalen Akteuren in Form eines geeigneten Formats von Bürgerinformation und -beteiligung, wie sie in dem Programm ‚Wachstum und Nachhaltige Erneuerung gefordert wird: „r die Entwicklung der Gebiete ist es wichtig, dass sich möglichst viele Akteure, Bewohner*innen, Gewerbetreibende und Eigentümer an den Planungsprozessen beteiligen“.

Entsprechend sind neue eigene oder in Auftrag gegebene Planungen des SGA für Gehwege entlang der Kniprodestraße sowie auf und an dem Gelände der Werneuchener Wiese für die Einwohner*innen sowie für die Nutzer*innen der künftigen Schuldrehscheibe transparent zu vermitteln.

Anstelle der beschlossenen Planung eines konventionell aufgebauten Platten-Gehwegs fordern wir Bürgerinnen und Bürger, einen innovativen, partiell Regenwasser-durchlässigen festen Gehweg zwischen den Baumreihen mit einer Gehbahnbreite von mindestens 2,20 m anzulegen, entsprechend den geplanten Anwendungsbestimmungen zum Berliner Mobilitätsgesetz. Er muss barrierefrei begangen werden können.

 
 

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