Drucksache - IX-0368  

 
 
Betreff: Verlagerung des Hundeauslaufgebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Blankenfelde“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.09.2022 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA 9. BVV am 28.09.2022

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Verlagerung des Hundeauslaufgebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Blankenfelde“

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 30.08.2022 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Das Bezirksamt Pankow stimmt der vom Umwelt- und Naturschutzamt sowie dem Straßen- und Grünflächenamt begründeten Verlagerung des bestehenden Hundeauslaufgebiets (HUA) aus dem LSG „Blankenfelde“ zu.  Das vorhandene HUA widerspricht den geltenden Zielen der Schutzgebietsverordnung zum LSG „Blankenfelde“ und steht zudem den Zielen der Umsetzung des Ökokontoprojekts „Hobrechtsfelde / Buch und Möllersfelde“ (hier: „Offenlandschaft Blankenfelder Feldmark“) im Rahmen der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption entgegen.
  1. Das Bezirksamt Pankow setzt sich dafür ein, den benannten Ersatzstandort für das HUA außerhalb des LSG „Blankenfelde“ einzurichten und dafür zu sorgen, dass über regelmäßige Kontrollen durch den Außendienst des Ordnungsamtes im LSG „Blankenfelde“ sichergestellt wird, dass mit Verlagerung des HUA eine weitere Nutzung im LSG unterbunden wird.

Begründung

Das Hundeauslaufgebiet (HUA) befindet sich im Raum Möllersfelde innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Blankenfelde“ (vgl. Anlage 1). Die Ausweisung des HUA erfolgte 1998 vor der Unterschutzstellung des Gebiets. Das LSG ist wegen seiner besonderen Bedeutung für die Erholung und den länderübergreifenden Biotopverbund 2004 unter Schutz gestellt worden. Die geschützten Flächen werden durch ortsansässige Bauern aus Blankenfelde ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Es gibt hier eine besonders hohe Dichte an Brutvögeln der freien Feldlandschaft, darunter viele streng geschützte Arten.

Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) des LSG „Blankenfelde“ sieht das HUA als einen der Hauptkonfliktbereiche im LSG. Da die Grenzen des HUA nicht eingehalten werden, entstehen besonders Konflikte mit der landwirtschaftlichen Nutzung, der Erholungsnutzung und dem in der Schutzgebietsverordnung geregelten Verbot, Hunde frei umherlaufen und in Gewässern baden zu lassen. Eine regelmäßige Kontrolle und Ahndung vor Ort durch den Außendienst des Ordnungsamtes ist aufgrund begrenzter Personalressourcen nicht regelmäßig möglich. Die Ansprache und Aufklärung durch die Stadtnatur-Ranger, die jedoch aufgrund der Zuordnung zu einem externen Träger (Steremat AFS GmbH) keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen können, hilft nur in geringem Umfang.

Verstärkt durch die unklare Abgrenzung des HUA werden nicht nur Wanderer, Radfahrer und Reiter durch freilaufende Hunde stark belästigt, auch die gesamte landwirtschaftliche Nutzung ist im Bereich Möllersfelde durch Verkotung der Felder und Störungen beeinträchtigt. Die Nutzungskonflikte haben in den letzten Jahren aufgrund einer zunehmenden Nutzungsintensität über alle Bereiche hinweg zugenommen. Eine saubere Heugewinnung ist kaum noch möglich, wodurch den Landwirten erhebliche finanzielle Schäden entstehen. Durch die starke Nutzung sind in den letzten Jahren zudem diverse breitere Trampelpfade entstanden. Außerdem entwickelten sich mehrere illegale Parkplätze entlang oder sogar auf den Feldern, welche eine nicht unerhebliche Verringerung und Schädigung der Ackerflächen verursachen.

Störungen durch freilaufende Hunde beeinträchtigen nicht nur die Erholungssuchenden und Landwirte, sondern führen auch zu einem deutlichen Artenrückgang im Gebiet. Landschaftstypische bodenbrütende Vogelarten des Offenlandes kommen hier im Gegensatz zu den übrigen Landwirtschaftsflächen kaum noch vor. Das HUA führt nicht nur zu einer deutlich verringerten Anzahl an Brutvögeln und Störungen von Wildtieren, sondern wirkt sich zugleich auch negativ auf die umliegenden Bereiche wie das Naturschutzgebiet „Idehorst“oder die Arkenberger Kiesseen aus. Zur Umsetzung der Schutzziele des LSG in diesem Teilraum, hier insbesondere zur Wiederherstellung der Funktionen für den Naturhaushalt und den Biotop- und Artenschutz sowie zur Sicherstellung einer landschaftsgebundenen Erholungsnutzung und landschaftsgerechten Landnutzung – ist das HUA zu verlagern.

Das vorhandene HUA ist mit den umliegenden Feldern für vorgezogene Kompensationsmaßnahmen im Gesamtstädtischen Ausgleichskonzept (GAK) vorgesehen (Leitprojekt „Hobrechtsfelde / Buch und Möllersfelde“ hier: „Offenlandschaft Blankenfelder Feldmark“). Es ist geplant, diese Flächen zu extensivieren und Ökokontomaßnahmen vorgezogen zu realisieren, um die Eingriffe von Bau- und weiteren Infrastrukturvorhaben im Bezirk Pankow zu kompensieren. Die erfolgreiche Umsetzung der geplanten Kompensationsmaßnahmen ist nur möglich, wenn das HUA verlagert wird. Ohne die im Bereich Möllersfelde geplanten Kompensationsmaßnahmen wird die Umsetzung einiger Bau- und Infrastrukturvorhaben aufgrund zunehmender Flächenknappheit nicht möglich sein.

Die potentielle Ersatzfläche für das Hundeauslaufgebiet befindet sich im Ortsteil Französisch Buchholz (Flur 100, Flurstück 238; Flur 101, Flurstück 8; Flur 109, Flurstück 7012) südlich der Bucher Straße. Westlich wird sie begrenzt von der A114, östlich von den S-Bahn Gleisen und südlich von der Panke bzw. dem Brendegraben (vgl. Anlage 2). Im direkten Umfeld der Fläche befinden sich bereits Hundesportvereine. Flächeneigentümer ist das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Pankow. Die Fläche ist aktuell zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet und kann nach Kündigung des Pachtvertrages bis März 2023 ab Oktober 2023 zur Nutzung als Hundeauslaufgebietes freigegeben werden. Die konkrete Umsetzung, Finanzierung und Pflege wird durch das Straßen- und Grünflächenamt in Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Naturschutzamt im Anschluss an diesen Beschluss geprüft. Die Fläche des vorhandenen HUA beträgt etwa 460.000 m2. Ohne die Ackerfläche, welche nur im Winter, außerhalb der Bewirtschaftung, als HUA genutzt werden darf, beträgt die Fläche 145.000 m2. Die neue HUA-Fläche wäre mit etwa 100.000 m2 Größe ausreichend groß und mit ihrer rechteckigen Form, sowie großzügigen Freiflächen mit entsprechender Strukturierung sogar attraktiver für Mensch und Hund. Zugleich bietet die umgebende Infrastruktur eine gute Erreichbarkeit sowie eine effektive Abgrenzung von der Umgebung.

Nach Verlagerung des HUA an den neuen Standort muss über regelmäßige Kontrollen durch den Außendienst des Ordnungsamtes im LSG Blankenfelde sichergestellt werden, dass die Nutzung als HUA zukünftig unterbleibt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die Pflege und Herrichtung der Flächen erfordert finanzielle und personelle Ressourcen. Die Kosten für die Ausarbeitung eines Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes inklusive Bürgerbeteiligung zur Sicherung der Akzeptanz und Attraktivität der Fläche können mit geschätzten 20.000 € beziffert werden. Die Finanzierung erfolgt durch Mittel aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Kapitel 4300 Titel 52190. Die Gehölzpflege kann durch das Straßen- und Grünflächenamt vorgenommen werden. Soll in den Offenbereichen eine natürliche Sukzession zugelassen werden, ist ein minimaler Pflegeaufwand in diesen Bereichen zu erwarten. Weiterhin ist eine Beteiligung der Hundesportvereine und der Bürgerinitiative bei der Betreuung der Flächen denkbar. Diese Beschlussvorlage ist als Handlungsgrundlage der genannten Fachämter zu konkreteren Sondierungen zu verstehen und signalisiert den politischen Willen zur Verlagerung des Hundeauslaufgebietes.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Die Verlagerung des HUA aus dem LSG „Blankenfelde“ hat positive Auswirkungen auf die Versorgung mit erholungsrelevanten Freiflächen im Bezirk Pankow. Das LSG soll vorrangig der Erholung aller Menschen dienen. Die Verlagerung des HUA erhöht die Aufenthaltsqualität für Erholungssuchende innerhalb des LSG und fördert zudem die Erträge der ansässigen Landwirte. Den Hundebesitzer*innen wird eine besser geeignete Fläche zur Verfügung gestellt, so dass auch ihre Belange Berücksichtigung finden.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Die Verlagerung des HUA im LSG „Blankenfelde“ hat positiven Einfluss auf die nachhaltige Entwicklung im Bezirk. Die geplante Umsetzung der vorgezogenen Maßnahmen des Ökokonto-Leitprojektes „Hobrechtsfelde / Buch und Möllersfelde“ (hier: „Offenlandschaft Blankenfelder Feldmark“) im Rahmen der GAK ist erst nach der Verlagerung des HUA sinnvoll möglich. Die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen steigern nicht nur die naturschutzfachliche Qualität, sondern auch den Erholungswert der Landschaft. Zudem wird der Biotopverbund im LSG gestärkt und die Umsetzung wichtiger Bau- und Infrastrukturmaßnahmen ermöglicht.

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die Verlagerung des HUA wirkt sich auch positiv auf die Kinder- und Familienverträglichkeit aus, da Erholungssuchende mit Kindern nicht mehr durch freilaufende Hunde auf der Fläche gefährdet werden.

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und
Öffentlicher Raum

 

 

 
 

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