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Drucksache - IX-0304
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
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Klima-Miniwälder für Pankow – Pilotprojekt Pankow Nord |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 14. Sitzung am 26.04.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0304
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Bereich des Nordenddreiecks (siehe Karte im Anhang) die Pflanzung eines Miniwaldes möglich ist. Dabei sind bestehende Planungen zu berücksichtigen. KiezWald e. V. bietet an, diesen Miniwald durch Eigenarbeit und mit Unterstützung der Zivilgesellschaft zu pflanzen und mit zu pflegen. Für die Umsetzung am Nordenddreieck wird KiezWald e. V. projektbezogen Finanzmittel über Anträge bei Stiftungen, Förderungen und durch die Teilnahme an Wettbewerben einwerben.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Am 20.12.2022 hat eine ämterübergreifende Besprechung mit dem Kiez-Wald e. V. stattgefunden. Zu diesem Zeitpunkt lagen noch nicht alle Informationen zu dieser Fläche (z.B. Planungen der Berliner Wasserbetriebe/Regenwassersammelbecken) vor.
Mit Schreiben vom 12.01.2023 weisen die Berliner Wasserbetriebe darauf hin, dass das Grundstück Nordenddreieck (Schönhauser Str./Dietzgenstraße) "nach derzeitigen Stand" für eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung benötigt wird. Erst mit Abschluss der Generalentwässerungsplanung für das Einzugsgebiet „Köberlesteig“ wird hierzu seitens der Berliner Wasserbetriebe eine Entscheidung getroffen. Diese Maßnahme würde zwar voraussichtlich einer Mini-Waldanpflanzung nicht entgegenstehen, jedoch würde bei der Realisierung von Regenbewirtschaftungsanlage und Mini-Wald nur noch eine sehr reduzierte Restfläche für die eigentliche öffentliche Grünflächenversorgung verbleiben. Eine fachämterübergreifende Entscheidung zu diesem Standort der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung der Berliner Wasserbetriebe steht noch aus. Die Unterlagen liegen noch nicht in allen Fachämtern vor.
Grundsätzlich gilt:
Die Fläche stellt das einzige wohnungsnahe Grün in fußläufiger Entfernung dar und bedarf dringend einer Qualifizierung, um die Erholungsnutzung zu verbessern. Die gewidmete Grünanlage ist mit 5.000 m² gerade groß genug, um als wohnungsnahes Grün eingestuft zu werden. Alternative Grünflächen liegen im direkten Umfeld nicht vor. Die Entwicklung eines Miniwaldes ist an diesem Standort, aufgrund des zu erwartenden hohen Nutzungsdrucks und der damit verbundenen vielfältigen Anforderungen an Erholungsangebote, durchaus nicht unproblematisch.
Da dem Bezirksamt bisher keine Forschungsergebnisse vorliegen, inwiefern Tiny Forests das Mikroklima positiv beeinflussen, wird auch der klimatische Effekt bisher als eher gering eingeschätzt. Gleiches gilt für den Effekt zur Verbesserung der Biodiversität. Auch hier besteht Forschungsbedarf. Es ist davon auszugehen, dass Konkurrenz und fortschreitende Sukzession auf Dauer zu einer Minderung der Biodiversität führen könnte.
Das Bezirksamt sieht es als erforderlich an, die vorgeschlagenen Standorte auf Geeignetheit (Klimaschutz, öffentliche Belange, Nutzungskonflikte) zu überprüfen.
Zudem wird angeregt die Standortsuche auf Flächen von Schul- und Jugendamt auszudehnen, um die Inanspruchnahme öffentlicher Grünfläche zu vermeiden und die Umweltbildung zu fördern.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch | Manuela Anders-Granitzki |
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