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Drucksache - IX-0283
Das Bezirksamt wird ersucht, die Stelle einer*s Queerbeauftragten im Bezirksamt zu schaffen. Die*der Queerbeauftrage dient als Ansprechperson im Sinne der Initiative "Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt" (IGSV) des Landes Berlin und setzt sich für die Umsetzung der dort genannten Ziele ein. Dem Beschluss des Rates der Bürgermeister Nr. R-556/2019 entsprechend, soll die Stelle einen Umfang von mindestens 75% besitzen. Die*der Beauftragte soll zur Umsetzung von mehr Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt mindestens folgenden Aufgaben wahrnehmen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Stelle der*des Queerbeauftragten bei der Verteilung von zukünftigen im Rahmen der Haushaltsdurchführung des Landes Berlin zusätzlich zur Verfügung gestellten Stellen zu priorisieren und den Stellenbedarf über die Arbeitsgruppe Ressourcensteuerung einzubringen. Die mit der Stelle der*des Queerbeauftragten verbundenen Haushaltsmittel sollen durch das Bezirksamt ermittelt und in allen zukünftigen Haushaltsentwürfen eingeplant werden. Bis zur Schaffung einer neuen Stelle sollen mindestens die Aufgaben 1., 3., 5. und 8. durch die Antisemitismus- und Antidiskriminierungsbeauftragte im Bezirksamt Pankow wahrgenommen werden. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gez. BV Almuth Tharan, BV Hannah Wettig, BV Christoph Göring, BV Helene Bond, BV Can Aru, BV Jan Drewitz Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement: Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.08. mit der Drucksache befasst. Nach Vorstellung durch die Antragsteller und bereits zuvor erfolgter Erläuterung einer durch das Bezirksamt zur Verwendung zusätzlicher Personalmittel wurde festgestellt, dass mit Annahme dieses Antrages und Vorsorge durch das Bezirksamt auch Pankow als letzter Bezirk die Einrichtung eines Queerbeauftragten sicherstellen kann. Begründung Ursprungsantrag Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, Linke und FDP: Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow hat den Anspruch, die Selbstbestimmung aller Menschen zu ermöglichen, Vielfalt wertzuschätzen und die Akzeptanz von und den Respekt vor Verschiedenheit zu fördern. Bis auf die Dimension der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität, die bislang ausschließlich unter dem Aspekt der Antidiskriminierung betrachtet wird, werden im Bezirksamt Pankow alle wesentlichen Vielfaltsdimensionen vollumfänglich durch Beauftragte abgebildet. Um das bestehende Diversity-Team der Pankower Beauftragten zu vervollständigen, ist es wichtig, dass nun auch diese Vielfaltsdimension angemessen und über den Aspekt der Antidiskriminierung hinaus in der Pankower Verwaltungsstrukturen berücksichtigt wird. So stärken wir für alle Menschen in Pankow, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, ihrem Geschlecht oder ihrer Geschlechtsidentität die Chance auf gleichberechtigte Teilhabe. Pankow ist und bleibt ein vielfältiger Bezirk, in dem Menschen unabhängig von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität ein Zuhause finden. Als Teil der Regenbogenstadt Berlin verfügt unser Bezirk über vielfältige queere Szenen, deren Entwicklung viele Jahrzehnte zurückreicht. LSBTIQ* in ihren vielen verschiedenen Lebens- und Familiensituationen fühlen sich hier wohl und dies soll auch in Zukunft so sein. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die öffentliche Verwaltung ihre Belange bestmöglich adressiert und unterstützt. Mit der Ausplanung einer Stelle und Einstellung einer*s bezirklichen Queerbeauftragten wird sichergestellt, dass queere Belange sowohl innerhalb des Bezirksamtes als auch in der Bezirksgesellschaft eine starke Stimme und Unterstützerin erhalten. Das Land Berlin hat mit der in einem partizipativen Prozess erarbeiteten Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt" (IGSV) die-sem Anspruch Rechnung getragen. Die IGSV aus dem Jahr 2019 richtet sich an alle in Berlin lebenden Menschen und bildet in Form eines Aktions- oder Maßnahmenplans die politische Klammer für die Arbeit der Berliner Verwaltung zu LSBTIQ*-Themen. Gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses (DS 18/1434) soll die IGSV durch bezirkliche Maßnahmen flankiert und unterstützt werden. In den Bezirksämtern ist für die Umsetzung der IGSV eine Ansprechperson zu benennen. Der Rat der Bürgermeister*innen (RdB) hat bereits im Jahr 2019 darauf hingewiesen, dass für die Ansprechpersonen der Bezirke die Schaffung von jeweils einer Stelle mit einem Umfang von 75% erforderlich sei (RdB-Beschluss Nr. R-556/2019). Es geht nun darum, die genannten und durch den RdB beschlossenen Ziele zügig umzusetzen und die Voraussetzungen für eine zielgerichtete und effektive Aufgabenwahrnehmung des Bezirksamtes zu gewährleisten.
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