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Drucksache - IX-0228
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
1. Zwischenbericht |
Schulzestraße, Wilhelm-Kuhr-Straße und Am Bürgerpark verkehrssicher gestalten |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 9. Sitzung am 28.09.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0228
„Das Bezirksamt wird ersucht, im Bereich des Dreiecks Wilhelm-Kuhr-Straße, Am Bürgerpark und Schulzestraße den ruhenden Verkehr durch geeignete Maßnahmen so zu regulieren, dass der Fuß- und Radverkehr nicht mehr behindert und gefährdet wird. Insbesondere die Aufbringung von Farbmarkierungen, die Installierung von Pollern oder Fahrradbügeln soll geprüft werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Situation für den Fuß- und Radverkehr im Bereich der Schulzestraße–Wilhelm-Kuhr-Straße–Am Bürgerpark könnte aus Sicht des Bezirksamtes verbessert werden. Jedoch wird die Auffassung, dass eine Verbesserung mit reinen verkehrsrechtlichen Anordnungen für den ruhenden Verkehr erwirkt werden könnte, nicht geteilt. Aus Sicht des Bezirksamtes sind bauliche Maßnahmen im Rahmen eines gesamtheitlichen Konzeptes, auch unter Beachtung der Drucksache IX-0269 „Sicher und trockenen Fußes zur Pinke-Panke!“, notwendig. Aus diesem Grund wird das Bezirksamt im Jahr 2023 eine entsprechende Straßenplanung für den beschriebenen Bereich durchführen. Innerhalb der Planung sollten der Neubau der bisher unbefestigten Gehwege in der Straße Am Bürgerpark, gesicherte und barrierefreie Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr sowie eine mögliche Asphaltierung des Teilbereiches Am Bürgerpark integriert werden. Die Finanzierung der Planung und der baulichen Umsetzung wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Klima und Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) in Aussicht gestellt.
Die Vergabe der Planungsleistungen soll im Mai 2023 abgeschlossen werden, sodass bis zum Ende des Jahres 2023 eine Entwurfsplanung vorliegen könnte. In diesem Zusammenhang muss dann eine Bauplanungsunterlage bei der SenUMVK zur Prüfung eingereicht werden um die finanziellen Mittel für die Projektumsetzung für 2024 (ggf. 2025) festzusetzen.
Über den Projektfortschritt werden wir weiter berichten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Dr. Cordelia Koch | Manuela Anders-Granitzki |
entfällt
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