Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - IX-0224
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Zukunftsfeste Wärmeversorgung in Pankow — Erneuerbare Energien in Bebauungsplänen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Sitzung am 16.11.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung — Drucksache Nr.: IX-0224 —
„Das Bezirksamt wird ersucht, künftig grundsätzlich bei Bebauungsplänen für den Bau von Gebäuden den Einsatz von Erneuerbaren Energien vorzusehen. Erneuerbare Energien, Fern-Umwelt- oder Abwärme sollen mindestens 65 % zur Wärmeversorgung der Gebäude beitragen. Können die Ziele bezüglich des Einsatzes Erneuerbarer Energien nicht erreicht werden, müssen die Gründe hierfür im Rahmen der Vorstellung geplanter B-Plan-Aufstellungsbeschlüsse im Fachausschuss transparent dargelegt werden.
Im Falle von Vorhaben nach § 34 BauGB wird das Bezirksamt ersucht, bei den Vorhabenträgern die Planung von Erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung anzuregen.“ —
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird das Bezirksamt Pankow von Berlin den Einsatz von Erneuerbaren Energien berücksichtigen und in hierfür geeigneten Fällen die Erstellung von Energiekonzepten vorsehen. In den zu erstellenden Energiekonzepten soll das formulierte Ziel einer Deckung von mindestens 65 % des Wärmeenergiebedarfs der Gebäude durch Erneuerbare Energien, Fern-Umwelt- oder Abwärme geprüft werden.
Sofern entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen erforderlich und begründbar sind, werden diese in die Bebauungspläne aufgenommen.
Der Fachausschuss wird in geeigneter Form über den gewünschten Einsatz Erneuerbarer Energien in Bebauungsplänen unterrichtet.
Im Rahmen der Bauberatung wird das Stadtentwicklungsamt für Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) auf den möglichen Einsatz von Erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung hinweisen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch | Cornelius Bechtler |
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