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Drucksache - IX-0221
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Beteiligung der BVV bei der Erarbeitung von Ziel- und Projektvereinbarungen im Rahmen der Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 7. Sitzung am 15.06.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0221
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, die Bezirksverordnetenversammlung vor der Unterzeichnung von Ziel- und Projektvereinbarungen im Rahmen der Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung zu informieren, indem:
- die inhaltlichen Aspekte der jeweiligen Zielvereinbarung im betreffenden Fachausschuss vorgestellt und diskutiert werden.
- die finanziellen Aspekte der jeweiligen Zielvereinbarung im für Finanzen zuständigen Ausschuss vorgestellt und diskutiert werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der federführend von der Senatskanzlei im Zusammenwirken mit Senats- und Bezirksverwaltungen erstellte „Kompass für die erfolgreiche Etablierung gesamtstädtischer Zielvereinbarungen“ (Stand 19.07.2022) ist die Grundlage für die Erstellung von Zielvereinbarungen in dieser Wahlperiode. Unter der Überschrift „Erfolgsfaktor: Stakeholder einbinden“ (S. 6 Mitte) wird dort ausgeführt: „Die Zielvereinbarungen sind zudem der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz rechtzeitig vor ihrem Abschluss durch die Bezirksämter zur Kenntnis zu geben.“ Dies wird auch in der Anlage „Ablauf Erarbeitung Zielvereinbarung (ZV)“ grafisch verdeutlicht (siehe Anlage).
Insofern ist die Beteiligung der BVV bereits im Gesamtkonzept verbindlich vorgesehen. Der BVV-interne Umgang – wie hier vorgesehen: Behandlung in Fach- und Finanzausschuss – ist dann von der jeweiligen BVV individuell zu regeln.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn |
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