Drucksache - IX-0221  

 
 
Betreff: Beteiligung der BVV bei der Erarbeitung von Ziel- und Projektvereinbarungen im Rahmen der Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.05.2022 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement federführender Ausschuss
31.05.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.06.2022 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
31.08.2022 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BÜ90/Grüne 6. BVV am 04.05.2022
Beschlussempfehlung FiImPerE 7. BVV am 15.06.2022
VzK § 13 / SB, 8. BVV am 23.08.22

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der                                    Drucksache-Nr.: IX-0221

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Beteiligung der BVV bei der Erarbeitung von Ziel- und Projektvereinbarungen im Rahmen der Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 7. Sitzung am 15.06.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0221

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, die Bezirksverordnetenversammlung vor der Unterzeichnung von Ziel- und Projektvereinbarungen im Rahmen der Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung zu informieren, indem:

  1.    die inhaltlichen Aspekte der jeweiligen Zielvereinbarung im betreffenden Fachausschuss vorgestellt und diskutiert werden.
  2.    die finanziellen Aspekte der jeweiligen Zielvereinbarung im für Finanzen zuständigen Ausschuss vorgestellt und diskutiert werden.“
     

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Der federführend von der Senatskanzlei im Zusammenwirken mit Senats- und Bezirksverwaltungen erstellte „Kompass für die erfolgreiche Etablierung gesamtstädtischer Zielvereinbarungen“ (Stand 19.07.2022) ist die Grundlage für die Erstellung von Zielvereinbarungen in dieser Wahlperiode. Unter der Überschrift „Erfolgsfaktor: Stakeholder einbinden“ (S. 6 Mitte) wird dort ausgeführt: „Die Zielvereinbarungen sind zudem der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz rechtzeitig vor ihrem Abschluss durch die Bezirksämter zur Kenntnis zu geben.“ Dies wird auch in der Anlage „Ablauf Erarbeitung Zielvereinbarung (ZV)“ grafisch verdeutlicht (siehe Anlage).

Insofern ist die Beteiligung der BVV bereits im Gesamtkonzept verbindlich vorgesehen. Der BVV-interne Umgang wie hier vorgesehen: Behandlung in Fach- und Finanzausschuss ist dann von der jeweiligen BVV individuell zu regeln.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

 

 

 
 

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