Drucksache - IX-0182  

 
 
Betreff: Fußweg in der Garibaldistraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
23.03.2022 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
24.05.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.06.2022 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BÜ90/Grüne 5. BVV am 23.03.2022
Antrag Bü90/Grüne, Linksfraktion, 2. Ausfertigung 5 BVV am23.3.22
Beschlussempfehlung MobiOrd 7. BVV am 15.06.2022

Das Bezirksamt wird ersucht, in der Garibaldistraße die ursprüngliche Gehwegbreite wieder herzustellen und das Parken auf dem Gehweg wieder durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden. Außerdem wird das Bezirksamt ersucht, durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge die Garibaldistraße jeder Zeit ungehindert passieren können.


Begründung der Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung teilt mit deutlicher Mehrheit das Anliegen der Drucksache, in der Garibaldistraße den bereits einmal vorhandenen rechtmäßigen und dem Berliner Mobilitätsgesetz (MobG Bln) entsprechenden Zustand wiederherzustellen. Insofern konnte das Argument auf einen, wenn überhaupt in der verkehrsrechtlichen Anordnungspraxis bestehenden, „Bestandsschutz“ der früher einmal vorhanden Verkehrseinrichtung nicht verfangen. In der Debatte wurde deutlich hervorgehoben, dass hier aus einem rechtmäßigen nachträglich ein rechtswidriger Zustand geschaffen wurde, obwohl es mit der Anordnung eines einseitigen Parkverbots die Möglichkeit gibt, Entsorgungs- und Rettungsfahrzeugen dennoch genügend Raum zu verschaffen. Die ebenfalls angeführten Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (Rast) finden zur Überzeugung der Mehrheit der Ausschussmitglieder hier keine Anwendung, diese gelte nur bei der Neueinrichtung von Verkehrsanlagen.  Hier hingegen soll eine Maßnahme rückgängig gemacht werden, es handelt sich demgemäß lediglich um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Der Ausschuss erinnert insofern auch an den im MobG Bln gesetzlich determinierten Vorrang des Verkehrsverbundes, bestehend aus ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, vor dem motorisierten Individualverkehr, mag dies gelegentlich auch als unbequem erscheinen.

Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt daher mit 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen die Annahme der Drucksache.

Begründung Fraktion ndnis90/ Die Grünen:

Anders als in der Antwort auf die KA 0073/IX dargestellt, führt das regelmäßige beidseitige verkehrswidrige Parken dazu, dass Fußnger:innen behindert und gefährdet werden und dass Rettungs- und Müllfahrzeuge nicht durchfahren können. Die vor kurzem in dieser Straße durchgeführten Baumaßnahmen haben die Situation sowohl für den Fußverkehr wie auch für Entsorgungs- und Rettungsfahrzuge deutlich verschlechtert.

 
 

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