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Drucksache - IX-0108
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Naturschutzgebiet Moorlinsen ausweisen und Lückenschluss Landschaftsschutzgebiet Buch |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 8. Sitzung am 31.08.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0108
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Moorlinse im Pankower Ortsteil Buch als Naturschutzgebiet ausgewiesen und das Landschaftsschutzgebiet Buch (LSG 47) um den Bereich der landwirtschaftlichen Fläche zwischen Moorlinse, Hobrechtsfelder Chaussee und Stettiner Bahn ausgeweitet wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat zum Vorhaben der Schutzgebietsausweisung und -erweiterung im Bereich der Moorlinse(n) Buch bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) Informationen eingeholt. Die Neuausweisung der kleinen und großen Moorlinse als Naturschutzgebiet (NSG) und der umliegenden Flächen als Landschaftsschutzgebiet (LSG) wird von der obersten Naturschutzbehörde (ONB) als sinnvoll angesehen und befürwortet. Der besondere naturschutzfachliche Wert der Flächen, vor allem in Bezug auf die Avifauna, ist unstrittig.
In den Jahren 2016 und 2017 wurden durch die Natur+Text GmbH insgesamt 60 Brutvogelarten kartiert. Drei dieser Vogelarten - Neuntöter, Rohrdommel und Rohrweihe - sind „Anhang I - Arten“ der EU-Vogelschutzrichtlinie und daher als besonders gefährdet und schutzwürdig einzustufen. Weitere elf Vogelarten sind Rote-Liste-Arten (RL Berlin und/oder Deutschland). Als planungsrelevante Arten der Erfassung von 2016 wurden aufgeführt: Bartmeise, Braunkehlchen, Feldlerche, Goldammer, Haubentaucher, Löffelente, Neuntöter, Rohrdommel, Rohrweihe, Rothalstaucher, Wendehals, Wiesenschafstelze. Aus den Jahren zwischen 2003 und 2016 gibt es außerdem wiederholte Brutnachweise von Arten wie Knäkente, Schwarzhalstaucher, Tafelente und Zwergdommel. Abgesehen von den Brutvögeln ist die Moorlinse zudem ein wichtiges Nahrungs- und Rasthabitat für weitere (Zug-)Vogelarten.
Das für die Schutzgebietsausweisung zum NSG erforderliche Unterschutzstellungs-verfahren konnte jedoch aufgrund anderer priorisierter Verfahren von EU-weiter Bedeutung und limitierter Personalkapazitäten seitens SenUMVK bzw. ONB bislang noch nicht aufgenommen werden. Ein Zeithorizont für die Bearbeitung kann aus o. g. Gründen ebenfalls nicht angegeben werden.
Die Entscheidung über die Unterschutzstellung der Flächen ist darüber hinaus abhängig von der Umfeld- und Erschließungsplanung für die Neubaufläche „Am Sandhaus“. Die hohe naturschutzfachliche Wertigkeit, die den neuen Schutzstatus begründen würde, kann nur erhalten werden, wenn es gelingt, negative Auswirkungen und Störungen durch die Umfeldnutzung der neuen Bewohnenden auszuschließen. Bei einer Realisierung der Erschließungsplanung bis ins unmittelbare Umfeld der Moorlinsen muss von einer starken Beeinträchtigung und einem Arten- bzw. Wertverlust für die Avifauna ausgegangen werden, wodurch die Grundlage für eine Ausweisung als Naturschutzgebiet nach Einschätzung der ONB wahrscheinlich wegfiele.
Das Umwelt- und Naturschutzamt Pankow hat bereits im Zuge der Behördenbeteiligung zur Rahmenplanung wiederholt auf den zu erwartenden problematischen Nutzungsdruck durch die Neubebauung hingewiesen und sich u. a. für die Einhaltung möglichst großer Pufferflächen zu den Moorlinsen hin und den Verzicht auf Neuanlage von Wegen durch sensible Bereiche ausgesprochen.
Vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens, in dessen Zuge auch ein faunistisches Fachgutachten erstellt wird, ist voraussichtlich keine Entscheidung über die zusätzliche Schutzgebietsausweisung der Moorlinsen und umliegenden Flächen möglich.
Das Umwelt- und Naturschutzamt wird das Ziel der Schutzgebietsausweisung weiter im Blick behalten und im Rahmen der laufenden Planverfahren darauf hinwirken, dass die Schutzwürdigkeit der in Rede stehenden Flächen erhalten bleibt.
Wir bitten daher die Drucksache als erledigt anzusehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Entfällt
Sören Benn | Rona Tietje stellvertretend |
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