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Drucksache - VIII-1569
Das Bezirksamt wird erneut ersucht, die Beschlüsse Drs. VII-0517 „Kommentierung des Thälmann-Denkmals“, VIII-1081 „Umsetzung des BVV-Beschlusses VII-0517 Kommentierung des Thälmann-Denkmals“ und VIII-1157 „Beschlüsse zur Kommentierung des Thälmann-Denkmals ernst nehmen“ im Sinne der Beschlusslage umzusetzen. Das Bezirksamt wird insbesondere ersucht zu beachten, dass der Text für jegliche Informationsträger zur historisch-kritischen Kommentierung des Thälmann-Denkmals gemäß den o.g. Beschlüssen zu erstellen ist. Das Bezirksamt wird ersucht, die im Zusammenhang mit der künstlerischen Kommentierung zur Realisierung beauftragten zwei „Informationsträger“/-stelen, die die historisch-kritische Kommentierung (ggf. auszugsweise) wiedergeben sollen, erst dann mit Texten zu versehen, wenn a) in der Arbeitsgruppe der Historiker:innen, die gemäß dem Beschluss Drs. VIII-1081 vom Bezirksamt einberufen wurde, ein Konsens über die Empfehlungen für den Inhalt bzw. die konkrete Formulierung des Textes der historisch-kritischen Kommentierung des Thälmann-Denkmals besteht, und wenn b) die BVV einen entsprechenden Text, der zuvor im Ausschuss für Kultur vorgestellt und diskutiert wurde, zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Das Bezirksamt wird weiter ersucht, den konkreten Entwurf für die Informationsträger (äußere Form) zur historisch-kritischen Kommentierung dem Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften in der Sitzung am 9.09.2021 vorzustellen. Begründung:Mit dem einstimmig beschlossenen Ursprungsantrag Vll-0517 „Kommentierung des Thälmann-Denkmals“ brachte die BVV Pankow ihren Willen zum Ausdruck, das Ernst-Thälmann-Denkmal als Teil der Stadtgeschichte und des Stadtbildes zu erhalten, das Denkmal selbst allerdings nicht unkommentiert im öffentlichen Raum stehen zu lassen. Der Fokus des BVV-Beschlusses lag daher von Anfang an auf der historisch-kritischen Auseinandersetzung mit der Person Ernst Thälmanns und dessen symbolischer Bedeutung für die DDR. Aus dem Antragstext und der Begründung geht dies klar hervor. Ziel des Antrags VII-0517 war/ist, eine entsprechende textliche Kommentierung neben dem Denkmal anzubringen.
Zwischenzeitlich wurde auf Empfehlung der Kommission Kunst im öffentlichen Raum ein Wettbewerb für eine künstlerische Kommentierung des Thälmann-Denkmals veranstaltet und der Beitrag „Vom Sockel denken“ durch die Jury zur Realisierung empfohlen. Die von der BVV beschlossene, aber bislang nicht umgesetzte historisch-kritische Kommentierung wurde dabei seitens des Bezirksamts insofern mit der künstlerischen Kommentierung „verknüpft“, als der Künstlerin auch aufgegeben wurde, zwei Stelen bzw. Informationsträger für „ergänzende Informationen zum historischen Kontext“ zu erstellen (vgl. 4. VzK vom 16.06.2021 zur Drs. VIII-1050).
Der Entwurf der Künstlerin für diese zusätzlichen Informationsträger (äußere Form) wurde im Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften entgegen dem BVV-Beschluss VIII-1050 (“Das Bezirksamt wird .. ersucht, das Konzept zur Realisierung des Siegerentwurfs ... dem Ausschuss... zur Beratung vorzulegen.“) bislang nicht präsentiert/visualisiert.
Seitens des Bezirksamts gibt es bislang auch keine eindeutigen Angaben dazu, ob auf diesen Informationsträgern tatsächlich die beschlossene historisch-kritische Kommentierung wiedergegegeben wird und wer konkret den Text verfasst.
Gemäß ergänzendem BVV-Beschluss VIII-1081 „Umsetzung des BVV-Beschlusses VII-0517 Kommentierung des Thälmann-Denkmals“ soll die Erarbeitung des Textes durch eine Arbeitsgruppe aus Historiker:innen unter Federführung des Fachbereichs Museum/Amt für Weiterbildung und Kultur erfolgen.
Die Diskussion im Ausschuss für WbKuStp am 12.08.2021 zum (nicht finalen) Arbeitspapier der Historiker:innen legte nahe, dass das Bezirksamt die Beschlüsse der BVV einschließlich Begründungen nicht wie vom Kulturausschuss gefordert an die Historiker:innen weitergeleitet hat. Auch wurde die Aufgabe der Arbeitsgruppe dahingehend interpretiert, dass sie Empfehlungen für einen Text, nicht aber den Text selbst erarbeiten soll. Der vorgestellte Entwurf dieser Empfehlungen fand innerhalb der Arbeitsgruppe selbst noch keinen Konsens und wurde im Ausschuss für WbKuStp sehr kritisch diskutiert. U.a. wurde auf die Vorgaben des Beschlusses VIII-1081 zu den thematischen Aspekten der Kommentierung verwiesen.
Die künstlerische Kommentierung soll bis November 2021 umgesetzt werden. Eine Fertigstellung der Informationsträger zur historisch-kritischen Kommentierung kann aber erst erfolgen, wenn über die beschlussgemäße Erarbeitung und die Schwerpunkte des Textes Konsens besteht, dem Ausschuss für WbKuStp eine finale Fassung vorlag und die BVV einen entsprechenden Text als VzK akzeptiert hat. |
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