Drucksache - VIII-1536  

 
 
Betreff: Einrichtung von Staatlichen Europa-Schulen (SESB) in Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Gruppe der FDP
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit federführender Ausschuss
11.08.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü 90/Die Grünen 42. BVV
Änderungsantrag Linke 42. BVV am 16.06.2021
2. Ausfertigung Antrag Bü90/ Grüne 42. BVV am 16.06.2021
Beschlussempfehlung SchuSpG 43. BVV am 01.09.2021
VzK§13BezVG BA, SB 44. BVV am 29.09.2021

siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

.09.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VIII-1536/2021

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Einrichtung von Staatlichen Europa-Schulen (SESB) in Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 43. Sitzung am 01.09.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1536/2021

Das Bezirksamt wird ersucht, den Bedarf zur Einrichtung von Staatlichen Europa-Schulen (SESB) in einer Grundschule oder Grundstufe der Gemeinschaftsschule in Pankow zu ermitteln.

Dazu möge das Bezirksamt alle Pankower Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen einladen, ihr Interesse an der Einrichtung eines SESB Zweigs zu bekunden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt teilt das BVV-Ersuchen und steht bereits mit der zuständigen Senatsverwaltung SenBJF dazu in einem regelmäßigen Kontakt. Die Einrichtung zusätzlicher SESB-Züge ist nur in Abstimmung mit SenBJF möglich. Es besteht ein gemeinsames Interesse an einer vielfältigen Schullandschaft im Bezirk Pankow. Diese Vielfalt soll weiterhin inhaltlich gefördert werden. Unabdingbar hierfür ist die Prüfung möglicher Standorte und deren jeweiliger Kapazität. Weiterhin bedingt die Organisation einen gewissen Anteil von Lernenden der jeweiligen Partnersprache. Neben der Tatsache, dass die Standorte und die Partnersprache gesamtstädtisch betrachtet werden sollte, ist aber insbesondere die langfristige Bereitstellung von zusätzlichen Unterrichtsräumen notwendig. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine hohe Auslastung der schulischen Standortkapazitäten im Bezirk Pankow zu verzeichnen. Wie bereits mehrfach berichtet, sind derzeit grundsätzlich alle Pankower Grundschulen „überbelegt“ und die Versorgung bei Oberschulplätze nur durch eine Beschulung von Schüler:innen in anderen Berliner Bezirken möglich.

Die SESB besteht als „Schule besonderer pädagogischer Prägung“ ab dem Schuljahr 1993/94 erfolgreich im Land Berlin. Die besondere pädagogische Prägung ist gekennzeichnet durch die integrierte Erziehung und Bildung in kulturell heterogenen Lerngruppen bei durchgängig zweisprachigem Unterricht. Durch die umfassende Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der jeweiligen Partnersprache wird gleichzeitig ein Beitrag zur interkulturellen Erziehung und zur Förderung eines europäischen und internationalen Bewusstseins geschaffen. Um diese Intention nachhaltig zu verwirklichen, ist die SESB als durchgängiger Bildungsgang konzipiert, der in Jahrgangsstufe 1 beginnt und grundsätzlich erst mit dem Erwerb schulischer Abschlüsse (Berufsbildungsreife, mittlerer Schulabschluss, Abitur) endet. Die Einrichtung der SESB- Schulen erfolgt gemäß § 18 des Schulgesetzes für Berlin (SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 5.07.2021, GVBl. S. 842, im Rahmen einer Rechtsverordnung durch die zuständige Senatsverwaltung.

An jedem Grundschulstandort werden grundsätzlich mindestens zwei Züge (bei jahrgangsstufenübergreifender Organisation vier Klassen) in der Schulanfangsphase mit einer Eingangsfrequenz von 24 bis höchstens 26 gebildet; die maximale SESB-Zügigkeit wird schulaufsichtlich festgelegt. Wegen des besonderen pädagogischen Angebots verringert sich für die teilnehmenden Schulen der eigene Einschulungsbereich jeweils um die Anzahl der eingerichteten SESB-Züge. Die Grundschulklassen werden im gebundenen Ganztagsbetrieb geführt. In der Sekundarstufe I - beginnend in Jahrgangsstufe 7 - werden so viele Klassen eingerichtet wie erforderlich sind, um möglichst alle Schüler:innen aus Grundschulklassen der SESB aufnehmen zu können, die ihren Bildungsgang in der jeweiligen Sprachkombination fortsetzen wollen. Bei der Einrichtung von Klassen oder Lerngruppen in der Sekundarstufe I ist die Richtfrequenz der jeweiligen Schulart anzustreben. Bei weniger als 15 Schülerinnen und Schülern wird der SESB-Zug in dem jeweiligen Jahrgang grundsätzlich nicht fortgesetzt. Bei einer Frequenz von mindestens 10 Schüler:innen an der Integrierten Sekundarschule wird das spezielle Unterrichtsangebot in der nichtdeutschen Partnersprache reduziert und im Rahmen eines bilingualen Zuges durchgeführt. Bei weniger als 10 Schüler:innen wird das SESB-Angebot in dem jeweiligen Jahrgang der gymnasialen Oberstufe nicht fortgesetzt. Grundsätzlich sind in allen neu eingerichteten Klassen der Jahrgangsstufen 1 und 7 bis vier Wochen vor den Sommerferien zwei Plätze - bei einzügigen Schulen drei Plätze - freizuhalten, um die Aufnahme von Kindern aus hochmobilen, insbesondere aus dem Ausland kommenden Familien zu ermöglichen, die sich voraussichtlich nicht auf Dauer in Berlin aufhalten werden; vorrangig sind dabei Schüler:innen zu berücksichtigen, deren Erziehungsberechtigte beim Auswärtigen Amt tätig sind. Der Besuch der SESB ist freiwillig und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten, die zuvor über Inhalt, Dauer, Beobachtungszeit, Sprachintensität des Lerntyps und mögliche zusätzliche Belastungen ihrer Kinder eingehend zu informieren sind. Insbesondere sind sie darauf hinzuweisen, dass sich beim Verlassen des Bildungsganges Nachteile ergeben, da eine Fortsetzung des Unterrichts in der nichtdeutschen Partnersprache nicht oder zumindest nicht niveaugerecht möglich ist. Die Aufnahme in die SESB erfolgt unabhängig vom Wohnort, in der Regel in Jahrgangsstufe 1.

Aufgrund der oben beschriebenen Rahmenbedingung bei der SESB führt die Einrichtung von zusätzlichen SESB-Zügen automatisch zu einer Verringerung der Zuweisungsmöglichkeiten der bezirklichen Schul- und Sportämtern bei der Schulplatzvergabe. Für die Aufnahme an die SESB stellt ganz Berlin ein Einschulungsbereich dar und der Einschulungsbereich der teilnehmenden Schulen muss verkleinert sowie Schulplätze pro Klasse freigehalten werden. Das würde in der jetzigen Situation in Pankow zu einer weiteren Verschärfung der Schulplatzsituation zu Lasten von Pankower Familien führen. Die Folge wäre eine weitere „Überlegung“ von Nicht-SESB-Schulen sowie weitere „Zwangsumlenkungen“ an Nicht-SESB-Schulen. Deshalb haben SenBJF, regionale Schulaufsicht und Bezirksamt vereinbart, die Einrichtung weitere SESB-Züge an die Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive (BSO) zu koppeln. Durch die Fertigstellung von Neubauschulen sowie den Ausbau von bestehenden Schulstandorten werden absehbar die benötigten Kapazitäten von Unterrichtsräumen auch für SESB-Züge geschaffen. Derzeit rechnet das Bezirksamt frühestens ab dem Schuljahr 2023/24 durch den Neubau von 5 Grundschulen mit entsprechenden zusätzlichen Raumressourcen. Gemeinsam mit SenBJF wurden deshalb schon Schulstandorte an verkehrsgünstig gelegenen Standorten als mögliche SESB-Schule identifiziert. Entsprechend der Umsetzung der BSO ist mit SenBJF vereinbart, diese ersten Ideen zu konkretisieren. Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen ist eine gezielte Ansprache über die zuständige Schulaufsicht bei SenBJF das geeignete Verfahren zur Einrichtung weiterer SESB-Züge an Pankower Schulen.

Das Bezirksamt wird im Zuge der Berichterstattung zur Umsetzung der BSO und der bezirklichen Schulentwicklungsplanung auch über die Einrichtung weiterer SESB-Züge regelmäßig berichten.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport
Facility Management und Gesundheit

 


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

Fläche

Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

Wasser

Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

Energie

Energieverbrauch

Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

 

Abfall

Hausmüllaufkommen

Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

Verkehr

Verringerung des Individualverkehrs

Anteil verkehrsberuhigter

Zonen

Busspuren

Straßenbahnvorrangschaltungen

Radwege

 

 

 

 

 

 

Immissionen

Schadstoffe

rm

 

 

 

 

 

 

Einschränkung von Fauna
und Flora

 

 

 

 

 

 

Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

a

 
 

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