Drucksache - VIII-1461  

 
 
Betreff: Pankower Gastronomie unterstützen: Ausweitung der gastronomischen Außenflächen unbürokratisch ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Gruppe der FDP
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü´90/ Grüne und SPD 40. BVV am 24.03.2021
Änderungsantrag Fraktion der CDU 40. BVV am 24.03.2021
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag Fraktion der Bü90/Grüne, SPD und FDP 40. BVV am 24.03.2021
VzK§13BezVG, SB 42. BVV 16.06.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

   .2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1461     .

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Pankower Gastronomie unterstützen: Ausweitung der gastronomischen Außenflächen unbürokratisch ermöglichen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 40. Sitzung am 24.03.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1461

„Das Bezirksamt wird ersucht, Gastronomiebetrieben die Ausweitung ihrer Außenflächen zu ermöglichen. Auf Basis formloser Anträge soll das Bezirksamt dafür umgehend gebührenfreie Genehmigungen für die Sondernutzungen öffentlicher Straßenflächen im Abschnitt vor den jeweiligen gastronomischen Betrieben erteilen. Insbesondere sollen für den ruhenden Verkehr vorgesehene Straßenflächen befristet für die Außengastronomie genutzt werden können.

Dadurch soll einerseits die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 1,50 Metern auf Gehwegen auch unter dem voraussichtlich stark ansteigenden Publikumsverkehr sichergestellt und andererseits den Pankower Gastronomiebetrieben eine klare Perspektive in wirtschaftlich problematischen Zeiten geboten werden.

 

Die BVV Pankow spricht sich für die folgenden Rahmenvorgaben aus:

 

1. Einreichung eines formlosen Antrages mit Verkehrszeichenplan per EMail oder Brief und Genehmigung innerhalb von zwei Wochen.

2. Eigenverantwortliche Durchführung der erteilten verkehrsrechtlichen Anordnung inklusive Stellung von Sperren und Schildern durch die Gastronomiebetriebe.

3. Verpflichtung zur Verwendung von Mehrweggeschirr.

4. Sicherstellung ausreichend breiter Gehwegbahnen von mindestens 1,80 m.

5. Befristung der Genehmigungen zunächst bis zum 31. Oktober 2021.

 

Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt Pankow, umgehend eine Pressemitteilung mit den Erweiterungsmöglichkeiten der Außengastronomie zu veröffentlichen und auch alle weiteren dem Bezirksamt zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Veröffentlichung einzusetzen.“
 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Anträge auf Schankvorgartennutzungen haben kein Formerfordernis, sofern alle benötigten Angaben enthalten sind. Sondernutzungsgebühren werden für 2021 für Schankvorgartennutzungen nicht erhoben, nur die Verwaltungsgebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Flächenerweiterungen werden bis zum 31.03.2022 erlaubnisfrei geduldet, sofern ein 2 m breiter Gehweg freigehalten wird. (Zu berücksichtigen sind hier zusammenlaufende Personengruppen, Eltern mit Kinderwagen, mobilitätsbehinderte Menschen jeden Alters (Geh-, Seh- und Hörbehinderungen), die z. B. Rollstühle, Rollatoren und Krücken benutzen müssen, ältere Menschen mit Begleitung, Personen mit Gepäckmitführung sowie Rad fahrende Kinder bis zum 8. bzw. 10 Lebensjahr)

Gehwegunterstreifennutzungen werden bis zum 31.03.2022 erlaubnisfrei geduldet, wenn durch diese Nutzung niemand beeinträchtigt und behindert wird und die Schutzabstände zur Fahrbahn beachtet werden. Dabei ist weiterhin der Schutzabstand zur Fahrbahn von 0,5 m zu wahren. Bei angrenzendem Schräg- und Senkrechtparkstreifen ist ein Überhangmaß von 0,75 m zu beachten.

Gehwegvorstreckungen dürfen nicht genutzt werden, da diese angelegt wurden, um die Sichtbeziehungen von den die Straße querenden Fußgängern zum fließenden Verkehr zu verbessern.

Ebenso werden zeltartige Einhausungen auf bereits genehmigten Flächen für Tische und Stühle antragsfrei bis zum 31.03.2022 geduldet.

Gasbetriebene Heizpilze bleiben im Bezirk Pankow weiterhin verboten.

Elektrisch betriebene Wärmequellen (u. a. Infrarotheizstrahler, Heizkissen, Heizdecken) werden ebenfalls bis zum 31.03.2022 geduldet. Diese dürfen jedoch nur auf die bereits genehmigten Flächen gestellt werden.

Sollten zusätzlich zu Infrarotstrahlern zeltartige Einhausungen aufgestellt werden, so müssen diese brandschutzrechtliche Anforderungen erfüllen (das Material darf nicht brennbar sein). Die Planen müssen eine entsprechende Klassifizierung haben. Hierfür müssen die Gastwirte einen Antrag beim Straßen- und Grünflächenamt stellen und einen entsprechenden Klassifizierungsnachweis beibringen. Das BWA muss die Nachweise prüfen. Nach Zustimmung durch das BWA kann das Straßen- und Grünflächenamt dann für den Infrarotstrahler und die Einhausung eine Genehmigung erteilen.

Zu den nummerierten Punkten:

1. Formlose Anträge, auch mit Verkehrszeichenplan sind ausreichend, sofern alle erforderlichen Angaben vorhanden sind. Eine Bearbeitung innerhalb von 2 Wochen ist auf Grund der aktuellen Pandemiesituation und der nicht ausreichenden Personalausstattungen in den jeweiligen Bereichen nicht möglich.

2. Im Regelfall sind für Maßnahmen die einen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen Sachkundenachweise erforderlich. Da etwaige Verkehrszeichen aber regelmäßig ohnehin über eine Verkehrszeichenfirma angemietet werden, könnte diese auch eine fachgerechte Aufstellung gewährleisten, entsprechend der erforderlichen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung. Bis Mitte der 21. KW gab es für das Kalenderjahr 2021 in Pankow aber keinen Antrag auf Flächennutzungen für den ruhenden Verkehr.

3. Das Straßen- und Grünflächenamt als Erlaubnisgeber nach § 11, i.V.m. § 13 BerlStrG und § 46 StVO trifft in erster Linie straßenrechtliche und straßenverkehrsbehördliche Entscheidungen. Andere sachfremde Erwägungen, die einen Rechtsgrund oder ggf. ein öffentliches Interesse haben, werden aber in die Nebenbestimmungen mit aufgenommen, sofern hierzu der Rechtsgrund oder das zwingende öffentliche Interesse von den zuständigen Fachämtern benannt/begründet werden. Die Verwendung von Mehrweggeschirr wurde bisher noch nicht an das Straßen- und Grünflächenamt herangetragen, wird aber noch intern mit dem Amt für Umwelt- und Naturschutz und ggf. weiteren Akteuren im Bezirksamt abgestimmt.

4. Siehe die einleitenden Informationen. Die verbleibende Regeldurchgangsbreite muss 2 m betragen.

5. Die aktuellen Schankvorgartengenehmigungen haben eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren. Die Duldung von kostenfreien Flächenausweitungen (siehe 4.) läuft wie eingangs beschrieben bis zum 31.03.2022. Die Sondernutzungsgebührenbefreiung für Schankvorgartenflächen gilt bis zum 31.12.2021.

Zu den aktuellen Regelungen im Bezirk Pankow gab es Pressenmitteilungen und auch die DEHOGA wurde informiert. Der Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung wird künftig monatlich über die Umsetzung informiert werden.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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