Drucksache - VIII-1445  

 
 
Betreff: Anwohnende schützen – Abkürzungsverkehre im Wischbergeweg beenden

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD, Linksfraktion, Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.02.2022 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, Linke, Bü´90/Grüne 40. BVV am 24.03.2021
VzK§13BezVG BA, ZB 4. BVV am 16.02.2022

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1445

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

  1. Zwischenbericht

Anwohnende schützen - Abkürzungsverkehre im Wischbergeweg beenden

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 40 Sitzung am 24.03.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1445

Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete bauliche Maßnahmen gegen den Abkürzungs- und Umgehungsverkehr auf dem Wischbergeweg zwischen Malchower Straße und Rennbahnstraße im Ortsteil Heinersdorf zu identifizieren. Als Vorzugsvariante soll dabei zunächst die Errichtung eines Modalfilters im Bereich der Einmündung in die Malchower Straße geprüft werden. Bei Vorliegen erheblicher fachlicher Bedenken kann im Einvernehmen mit dem für Verkehr zuständigen Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung auch ein anderer Standort ausgewählt werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin ist die verkehrliche Problematik und der bauliche Zustand im Wischbergeweg bekannt. Am 29.11.2021 erfolgte diesbezüglich eine Ortsbegehung. Es stellte sich dabei heraus, dass eine verkehrsbehördliche Anordnung durch das Bezirksamt bereits stattgefunden hat. Dem zuständigen Polizeiabschnitt sind die Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung und die vorhandenen Konfliktflächen, zwischen motorisierten und nichtmotorisierten Individualverkehr, ebenfalls bekannt. Um weitere Maßnahmen, bezogen auf diesem Vorhaben, durchzusetzen, bedarf es jedoch einer Verkehrsuntersuchung. Das Straßen- und Grünflächenamt wird das Stadtentwicklungsamt mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragen. Erst danach könnte eine bauliche Umsetzung durch das Bezirksamt erfolgen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum

 

 

 
 

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