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Drucksache - VIII-1443
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung |
Schlussbericht |
junior1stein: MINT-Cluster für Pankow |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 40. Sitzung am 24.03.2021 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1443/2021
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gemeinsam mit unserer regionalen Schulaufsicht für einen MINT-Schul- und Kitaverbund (sog. "junior1stein-Cluster") bei der junior1stein-Initiative der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu bewerben.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Wie im 1. Zwischenbericht bereits ausgeführt, hat das Bezirksamt als Schulträger keine Zuständigkeit im Sinne des BVV-Anliegens. Entsprechend des § 109 des Berliner Schulgesetzes obliegt den Bezirken „die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Eine Bewerbung für fachlich-inhaltliche Projekte von Schulen liegt damit nicht in der Verantwortung des bezirklichen Schulträgers, sondern ist alleinig durch die Schulaufsicht entsprechend §105 durchzuführen. Das Bezirksamt hat sich daher im Sinne des BVV-Ersuchens an die zuständige Regionale Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) gewandt.
Die zuständige Regionale Schulaufsicht hat geantwortet, dass sie ihrerseits das Ziel verfolgt, Bildungseinrichtungen wie Kindertagestätten, Grund- und Oberschulen (öffentliche und in freier Trägerschaft), die im bereits vorhandenen „Bildungsverbund Buch“ kooperieren, dazu zu motivieren, sich bei der junior1stein-Initiative zu bewerben. Die Koordinatorin des Bildungsverbunds hat aus diesem Grund bereits Kontakt mit der Geschäftsführerin der junior1stein-Initiative aufgenommen, um die Modalitäten dieser Initiative zu klären. Den o. g. Bildungseinrichtungen wurden diese Initiative vorgestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich sowohl Kitas als auch Schulen in einem Abwägungsprozesse für eine mögliche Bewerbung. Die regionale Schulaufsicht wird diesen weiterhin unterstützen und begleiten.
Wir bitte, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
Legende
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