Drucksache - VIII-1443  

 
 
Betreff: junior1stein: MINT-Cluster für Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der FDPBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Gruppe der FDP 40. BVV am 24.03.2021
Antrag Gruppe der FDP 40. BVV am 24.03.2021 Anlage
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag FDP, Bü´90/Grüne und CDU 40. BVV am 24.03.2021
VzK§13BezVG BA, ZB 42. BVV am 16.06.2021
VzK§13BezVG BA, SB 44. BVV am 29.09.2021

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.09.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VIII-1443/2021

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

junior1stein: MINT-Cluster für Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 40. Sitzung am 24.03.2021 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1443/2021

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gemeinsam mit unserer regionalen Schulaufsicht für einen MINT-Schul- und Kitaverbund (sog. "junior1stein-Cluster") bei der junior1stein-Initiative der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu bewerben.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie im 1. Zwischenbericht bereits ausgeführt, hat das Bezirksamt als Schulträger keine Zuständigkeit im Sinne des BVV-Anliegens. Entsprechend des § 109 des Berliner Schulgesetzes obliegt den Bezirken „die Verwaltung und Unterhaltung der äeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Eine Bewerbung für fachlich-inhaltliche Projekte von Schulen liegt damit nicht in der Verantwortung des bezirklichen Schulträgers, sondern ist alleinig durch die Schulaufsicht entsprechend §105 durchzuführen. Das Bezirksamt hat sich daher im Sinne des BVV-Ersuchens an die zuständige Regionale Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) gewandt.

Die zuständige Regionale Schulaufsicht hat geantwortet, dass sie ihrerseits das Ziel verfolgt, Bildungseinrichtungen wie Kindertagestätten, Grund- und Oberschulen (öffentliche und in freier Trägerschaft), die im bereits vorhandenen „Bildungsverbund Buch“ kooperieren, dazu zu motivieren, sich bei der junior1stein-Initiative zu bewerben. Die Koordinatorin des Bildungsverbunds hat aus diesem Grund bereits Kontakt mit der Geschäftsführerin der junior1stein-Initiative aufgenommen, um die Modalitäten dieser Initiative zu klären. Den o. g. Bildungseinrichtungen wurden diese Initiative vorgestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich sowohl Kitas als auch Schulen in einem Abwägungsprozesse für eine mögliche Bewerbung. Die regionale Schulaufsicht wird diesen weiterhin unterstützen und begleiten.

Wir bitte, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche
  • Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser
  • Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie
  • Energieverbrauch
  • Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall
  • Hausmüllaufkommen
  • Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr
  • Verringerung des Individualverkehrs
  • Anteil verkehrsberuhigter
  • Zonen
  • Busspuren
  • Straßenbahnvorrangschaltungen
  • Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen
  • Schadstoffe
  • Lärm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

X

X

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

X

X

 

 

 

  1. Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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