Drucksache - VIII-1413  

 
 
Betreff: Angebote fürs Schulessen schaffen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 39. BVV
Antrag SPD und Linksfraktion 39. BVV am 24.02.2021
VzK13BezVG ZB BA, 41. BVV am 5.5.21
Berichtspflicht BA Juni 2021
Berichtspflicht BA August 2021
VzK§13BezVG BA, SB 44. BVV am 29.09.2021

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.09.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VIII-1413/2021

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Angebote fürs Schulessen schaffen!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 39. Sitzung am 24.02.2021 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1413/2021

Der Bezirk Pankow wird ersucht, kurzfristig Angebote zu schaffen, um die Versorgung von Grundschulkindern mit schulischen Mittagessen während des schulisch angeleiteten Lernens zuhause und während des Wechselunterrichtes zu realisieren.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie bereits im 1. Zwischenbericht dargestellt, stellt das Bezirksamt auch in der Pandemiezeit für alle Schüler:innen der Klassenstufe 1 bis 6 das Angebot des kostenlosen Mittagessens in der Schule sicher. Die Versorgung ist von Montag bis Freitag durch die vertraglich gebundenen Caterer gesichert. Die Verträge mit den Caterern laufen uneingeschränkt weiter. Zur Planungssicherheit für die Caterer werden falls erforderlich, wie auch schon in der 1. Welle, mindestens 50 Essensportionen unabhängig von den tatsächlich gelieferten Portionen abgerechnet. Das Bezirksamt hat in Absprache mit den Caterern und Schulen sichergestellt, dass alle Schüler:innen, die vor Ort in der Schule präsent sind, auch z.B. Wechselunterricht, Notbetreuung, Betreuungsangebote, Ferienschule, etc., am Schulmittagessen teilnehmen können. Die Schüler:innen vor Ort haben ebenfalls die Möglichkeit das Mittagessen in eigenen Behältnissen mit nach Hause zu nehmen.

Aktuell sind dem Bezirksamt keine Probleme bei der Versorgung mit Schulmittagessen bekannt. Die zuständige Senatsverwaltung SenBJF hatte mehrfach die Schulen zur Thematik angeschrieben. Bei Problemen sollten die Schulen die bezirklichen Schul- und Sportämter kontaktieren, um im Einzelfall bei Problemen hier Lösungen zu finden. In Pankow gab es hierzu keine Meldungen bzw. Anfragen seitens der Schulen. Aufgrund des BVV-Ersuchens hatte das Bezirksamt die regionale Schulaufsicht erneut gebeten, bei den Schulen im Hinblick auf Probleme bei der Mittagessensversorgung nachzufragen. Es wurden erneut keine Probleme bei der Versorgung beim Mittagessen gemeldet, weder von den Schulen noch von der Schulaufsicht. Wie auch schon in der Vergangenheit ist das Bezirksamt jederzeit bereit, auch im Einzelfall hier nach Rücksprache mit den Schulen und Caterern zu Lösungen finden.

Im neuen Schuljahr 2021/22 gilt nunmehr wieder grundsätzlich in den Berliner Schulen die Präsenzpflicht. Wie erwähnt, stellt damit das Bezirksamt für alle Schüler:innen der Klassenstufe 1 bis 6 das Angebot des kostenlosen Mittagessens durch die vertraglich gebundenen Caterer sicher.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Unabhängig von der gegenwärtigen Situation in der Pandemiebewältigung stellt eine kontinuierliche Essensversorgung in der Schule eine grundlegende Voraussetzung für ein gesundes Lernumfeld von Kindern und Jugendlichen.

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        Lärm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1.            Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1.            Ausbildungsplätze

 

X

X

 

 

 

  1.            Betriebsansiedlungen

 

X

X

 

 

 

  1.            Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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