Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-1399
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, der BVG sowie der Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) abzustimmen, um am Haltepunkt »Rosenthal« (Wilhelmsruher Damm) einen zügigen Umstieg von der NEB auf das Liniennetz des Berliner Öffentlichen Verkehrs zu ermöglichen und so Verkehre im Umweltverbund wirksam zu verknüpfen. Dazu sind folgende Maßnahmen essentiell:
Begründung:Mit der Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der Heidekrautbahn wird die Hoffnung verbunden, insbesondere für den einpendelnden Verkehr aus dem Mühlenbecker Land – und der Entwicklungsachse nach Wandlitz – mit dem Umweltverbund eine zügige Alternative zu schaffen, die insbesondere das Straßennetz im Norden der Bezirke Pankow und Reinickendorf entlastet. Um diese Wirkung auch tatsächlich zu entfalten, muss das Angebot der NEB und vor allem das Angebot der BVG sinnvoll und bequem miteinander verknüpft werden. Dazu bietet sich lagebedingt außer dem Bahnhof Wilhelmsruh nur der Haltepunkt »Rosenthal« (Wilhelmsruher Damm) an. Die derzeitige Situation sieht leider anders aus. Abgesehen von der Haltestelle des Busses M21 ist die nächste Bushaltestelle aller Buslinien ins Märkische Viertel, zum U- und S-Bahnhof Wittenau und darüber hinaus rund 250 Meter vom zukünftigen NEB- Haltepunkt entfernt; die Planungen für den 3. Bauabschnitt der Friedrich-Engels-Straße, in die die Quickborner Straße (Ost) miteinbezogen wurden, sehen die zum NEB-Haltepunkt nächstgelegene Haltestelle der Straßenbahn M1 in rund 400 Meter Entfernung vor. Von einem bequemen, schnellen Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln, gar von einer »Verknüpfung«, kann nicht die Rede sein. Vielmehr stellt es einen verkehrlichen Missstand zu Lasten des Umweltverbundes dar, der, da schon in der Planungsphase voraussehbar, abzustellen ist. Und es können nicht wieder 21 Jahre vergehen, bis der Missstand im Sinne der Fahrgäste behoben wird. |
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