Drucksache - VIII-1360  

 
 
Betreff: Verlängerung der temporären Raumnutzung für KunstEtagen Pankow e.V. im Atelierhaus Prenzlauer Promenade
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:BV Matthias Zarbock (Linksfraktion)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag SPD 37. BVV am 09.12.2020
Ausfertigung nach Beschlussfassung Dringlichkeitsantrag SPD und BV Zarbock (Linksfraktion) 37. BVV am 09.12.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 40. BVV am 24.03.2021
Berichtspflicht BA Mai 2021
VzK§13BezVG BA, SB 43. BVV am 01.09.2021

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

24.08.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: VIII-1360

Vorlage zur Kenntnisnahme r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Verlängerung der temporären Raumnutzung für KunstEtagen e.V. im Atelierhaus Prenzlauer Promenade

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 37. Tagung der BVV am 09.12.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache VIII-1360

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich unverzüglich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa für eine Verlängerung der temporären Nutzung der bisher durch den Verein KunstEtagen Pankow (KEP) angemieteten Räume im Atelierhaus Prenzlauer Promenade bis zum Beginn der anstehenden Sanierungsarbeiten einzusetzen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat sich über einen Verlauf von mehreren Monaten für die Verlängerung der temporären Nutzung der Räumlichkeiten im Atelierhaus Prenzlauer Promenade für die KEP eingesetzt. Einbezogen waren die Senatsverwaltung Kultur und Europa, der Atelierbeauftragte der BBK Berlin sowie die GSE. Es konnte zunächst erwirkt werden, dass das Mietverhältnis bis Ende des Jahres 2021 verlängert wurde, nun können die Künstler:innen des Vereins bis 31.12.2023 in den Räumlichkeiten der Prenzlauer Promenade bleiben. Sie sind dennoch weiterhin angehalten, sich in diesem Zeitraum um eine alternative Anschlusslösung zu bemühen, da von einer weiteren Verlängerung nicht ausgegangen werden kann.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

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