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Drucksache - VIII-1342
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Städtischer Friedhof IX - Denkmalschutz für historische >Hugenotten-Gräber< |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 37. Sitzung am 09.12.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1342 –
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit dem Ziel der Feststellung des Denkmalstatus für die historischen Erbbegräbnisstätten auf dem öffentlichen Friedhof IX in Französisch Buchholz an das Landesdenkmalamt zu wenden und die Aufnahme dieser in die Denkmalliste zu erwirken.
Bis zur offiziellen Unterschutzstellung sind die betreffenden Grabanlagen vor Beschädigung zu schützen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Untere Denkmalschutzbehörde hat mit Emailschreiben vom 17.12.2020 dem Landesdenkmalamt den BVV-Beschluss zur Kenntnis gegeben und um Prüfung des Denkmalwertes gebeten.
Mit Schreiben vom 20.01.2021 teilte das Landesdenkmalamt folgendes mit: "Aufgrund des öffentlichen Interesses und Anfragen an das Landesdenkmalamt Berlin wegen des am 23. November 2020 erfolgten Teilabrisses einer Reihe von historischen Wandgräbern auf dem Friedhof entlang der Mühlenstraße, hat das Landesdenkmalamt nochmals geprüft, ob für den Friedhof bzw. für die verbliebenen Wandgrabmäler die Voraussetzungen für ein Gartendenkmal erfüllt sind. Eine Begehung am 3. Dezember 2020 ergab, dass weder der Friedhof noch die Wandgrabmäler die Voraussetzungen für ein Gartendenkmal erfüllen. Die rund 150-jährige Anlage wird geprägt durch umfassende Umbaumaßnahmen, die augenscheinlich in den 1990er Jahren stattgefunden haben. Die weitaus überwiegenden Grabstätten stammen aus dem Zeitraum der 1990er Jahre bis heute. Auffallend ist ein großes Nebeneinander von Materialien, Steingrößen, Einfassungen und Grabgestaltungen. Wegestrukturen sind größtenteils aufgelöst, eine komplette Abteilung wurde kürzlich abgeräumt und wird derzeit umgestaltet. Eine einst vierreihige Allee ist nur noch fragmentarisch vorhanden. Es gibt einige wenige verbliebene historische Gräber (Gittergrab, Einzelgräber und Wandgräber), die interessant, jedoch künstlerisch oder geschichtlich nicht so herausragend sind, dass eine Unterschutzstellung gerechtfertigt ist. Zwar ist der Friedhof auch Begräbnisstätte alteingesessener Familien mit hugenottischer Abstammung, die Anlage ist aber keine originäre hugenottische Begräbnisstätte oder Gründung. Wir schätzen das Engagement Vieler für den Friedhof, für den auch ohne Denkmalschutz ein Verbleib der Wandgräber wünschenswert ist, da diese zur Illustration der historischen Entwicklung von Französisch Buchholz beitragen.“ Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
Legende
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