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Drucksache - VIII-1336
Das Bezirksamt wird ersucht, bei beabsichtigten Abrissarbeiten an kulturhistorisch oder ortsgeschichtlich wertvollen Gräbern und Erbbegräbnissen die geplanten Maßnahmen mit einer Frist von mindestens 3 Monaten – im zuständigen Ausschuss der BVV vorzustellen und – den Anwohner*innen und Besucher*innen in geeigneter Form bekannt zu machen um die Gelegenheit zu geben, Einwände einzubringen. Erst nach Ablauf dieser Frist soll eine Beauftragung der Arbeiten erfolgen.
Begründung:Friedhöfe und Gräber sind Teil unserer Kultur und Zeugen der Geschichte. Die vom Bezirksamt durchgeführten Arbeiten auf dem Friedhof IX haben Kultur des Ortsteils Französisch Buchholz zerstört. Ohne die Initiative der Bürger*innen wäre der Schaden noch größer gewesen. Um derartig unsensibles Vorgehen in Zukunft zu vermeiden, ist offensichtlich eine frühzeitige Beteiligung der Anwohner*innen und Besucher*innen sowie der BVV erforderlich.
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