Drucksache - VIII-1327  

 
 
Betreff: Neue Standorte für die Parklets
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung mitberatender Ausschuss
07.01.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
21.01.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
04.03.2021 
digitale öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 37. BVV
Stellungnahme VerkOrd
Beschlussempfehlung FinPersIm 40. BVV am 24.03.2021
VzK§13BezVG BA, ZB 43. BVV am 01.09.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

10.08.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1327

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13BezVG

1. Zwischenbericht

Neue Standorte für die Parklets

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 40. Sitzung am 24.03.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1327

 

Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, die derzeit noch auf der Schönhauser Allee stehenden Parklets an geeignete Standorte im Bezirk in unveränderter Form zu versetzen oder sie auf Anfrage auch anderen Bezirken zur Verfügung zu stellen. Angesichts der massiven Holzbauweise und der überwiegenden Funktion als Fahrradabstellanlage ist die BVV der Auffassung, dass sich entsprechende Standorte an Hauptverkehrsstraßen oder auch an stark durch Radfahrer*innen aufgesuchten Parkanlagen befinden, um dort vor dem Eingang zusätzliche Abstellmöglichkeiten für den Radverkehr zu ermöglichen. Straßen im engen Nebenstraßennetz der verdichteten Bereiche in Prenzlauer Bergs, Weißensee oder Pankow-Zentrum hält die BVV Pankow hingegen für ungeeignet. Die endgültigen Standorte sind dem zuständigen Fachausschuss zur Zustimmung, Diskussion und Entscheidung vorzulegen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat das Ersuchen der BVV geprüft.

 

Alle vier Parklets in der Schönhauser Allee befinden sich im Eigentum des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK). Zwischen Haupt- und Bezirksverwaltung ist ein Gestattungsvertrag abgeschlossen worden, der die Details zur Nutzung regelt. Der Ab- und Aufbau der Parklets wird im Regelfall von SenUVK finanziert. Das Bezirksamt ist für die Unterhaltung der Parklets zuständig. Die Reinigung im Sinne der Straßenreinigung erfolgt derzeit durch die BSR. Folgende Parklets sind Bestandteil dieser vertraglichen Regelung:

 

 

Parklet 1 (Fahrradabstellanlage): Höhe Schönhauser Allee 80 (Schönhauser Allee Arcaden);

Parklet 2 (Fahrradabstellanlage): Höhe Schönhauser Allee 127A;

Parklet 3 (Aufenthaltsmodul): Höhe Schönhauser Allee 58A;

Parklet 4 (Fahrradabstellanlage): Höhe Schönhauser Allee 59A.

 

Alle Parklets lassen sich mit unterschiedlichen Elementen ausstatten (Fahrradbügel, umlaufende Bank, Hocker und Tisch). Für jedes Parklet steht ein komplettes Ausstattungsset zur Verfügung.

 

Die Parklets 1 und 2 sind Bestandteil eines vom Bund geförderten Projektes zum Klimaschutz durch die Stärkung des Radverkehrs. Zuständig für die Umsetzung und Betreuung des Projektes ist SenUVK. Laufzeit und Förderung des Projektes enden im Oktober 2024. Bis zum Ende der Laufzeit muss die Erfüllung des Förderzweckes gewährleistet werden. Das bedeutet, dass die Parklets 1 und 2 bis zum Ende des Projektes im Umfeld der Schönhauser Allee als Fahrradabstellanlage zur Verfügung stehen müssen. Ein Umbau zum Aufenthaltsmodul ist nicht möglich. Aufgrund der geplanten Umgestaltung der Radverkehrsanlagen in der Schönhauser Allee zwischen Danziger/Eberswalder Straße und Stargarder/Gleimstraße ist für das Parklet 1 ein Ersatzstandort in den Nebenstraßen erforderlich. Das Bezirksamt erarbeitet hierfür gerade erste Vorschläge zur Nachnutzung. Das Parklet 2 hat sich als Fahrradabstellanlage vor den Schönhauser Allee Arcaden bewährt. Es befindet sich außerhalb des 1. Bauabschnittes der Radverkehrsmaßnahme Schönhauser Allee und kann daher vorerst am Standort verbleiben.

 

Betroffen von der Radverkehrsmaßnahme sind auch die Parklets 3 und 4. Diese sind nicht Bestandteil eines Förderprojektes. Umbau und Umsetzung gestalten sich hier also einfacher. Nach Auskunft der SenUVK liegen die Kosten für den Ab- und Aufbau eines Parklets bei ca. 10.000 Euro. Sichere Fahrradabstellanlagen können jedoch bereits ohne die Verwendung eines Parklets mit wesentlich geringeren Baukosten direkt auf dem Parkstreifen hergestellt werden. SenUVK hat hierfür die entsprechenden Regelpläne zum sogenannten Fahrradparken auf der Fahrbahn herausgegeben. Die Kosten für Fahrradabstellanlagen auf Parkstreifen oder in Parktaschen betragen bei identischer Bügelanzahl lediglich rd. 1/3 der Kosten für das Umsetzen eines Parklets. Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des § 7 der Landeshaushaltsordnung und der Tatsache, dass Fahrradbügel in Parklets keinen nennenswerten Vorteil gegenüber direkt auf der Fahrbahn aufgebrachten Fahrradbügeln bieten, scheitert die Weiterverwendung von Parklets als Fahrradabstellanlage außerhalb von Modell-Projekten bereits an den haushaltsrechtlichen Landesvorgaben. Das Bezirksamt kann das Ersuchen der BVV daher nicht umsetzen.

 

Darüber hinaus wirken sich Parklets auch nachteilig auf die Erreichbarkeit der dort installierten Fahrradbügel aus. Im Gegensatz zu direkt auf einem Parkstreifen installierten Fahrradbügeln, können Bügel in einem Parklet nicht von der Fahrbahn und auch nicht von Schutz- oder Radfahrstreifen erreicht werden. Parklets als Fahrradabstellanlage kommen daher nur in Straßen mit Hochbordradwegen in Betracht, an denen zusätzlich auch die erforderlichen Parkstreifen mit einer Mindestbreite von 3,00 m vorhanden sein müssen. In Straßen ohne Hochbordradweg wären Parklets nur über den Seitenraum erreichbar, was zum Radfahren auf dem Gehweg animieren würden. Damit beschränkt sich der Einsatz von Parklets als Fahrradabstellanlagen auf sehr wenige Straßen im Bezirk, wie z. B. die Bornholmer Straße. Das Bezirksamt konnte keinen Standort ermitteln, an dem Parklets wesentliche Vorteile gegenüber Bügeln auf der Fahrbahn haben würden.

 

 

 

Aus Sicht des Bezirksamtes ist jedoch für die Parklets 3 und 4 eine Nachnutzung als Aufenthaltsmodul grundsätzlich denkbar. Dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz rfte hier im Regelfall nichts entgegenstehen, da die Schaffung vergleichbarer dauerhafter Aufenthaltsflächen im Bereich eines Parkstreifens wesentlich preisintensiver wäre, als der Ab- und Aufbau eines Parklets.

 

r das Parklet 3 schlägt das Bezirksamt als neuen Standort die Stargarder Straße auf Höhe der Gethsemanekirche vor. Das Parklet soll, ergänzend zur bereits verbauten umlaufenden Bank, mit zusätzlichen Sitzelementen ausgestattet werden. Die Aufstellung ist in einem Bereich mit senkrecht parkenden Kfz vorgesehen. Die Wandhöhe des Parklets ist geringer als die Höhe eines Autos. Die Konstruktionstiefe ist mit ca. 2,50 m deutlich geringer als die ca. 4,50 m breiten Parkstreifen. Daher ist davon auszugehen, dass sich das Parklet optisch in die Reihen des ruhenden Verkehrs einfügen wird. Die Restfläche zwischen Parklet und Fahrbahn (ca. 12 m x 2 m) soll als Abstellanlage für Elektrokleinstfahrzeuge oder freistehende Fahrräder genutzt werden. Die Wahl fiel auf diesen Standort, da auf dieser Straßenseite keine direkte Wohnbebauung vorhanden ist und somit denkbare Lärmbelästigungen weniger Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner haben dürften. Konflikte im Zusammenhang mit der Nutzung der Parklets als kommerzielle Außengastronomieflächen können im Bereich der Gethsemanekirche ebenfalls ausgeschlossen werden. Die Untere Denkmalschutzbehörde hat der Aufstellung des Parklets an diesem Standort zugestimmt. Es ist vorgesehen, das Parklet an diesem Standort über eine Laufzeit von einem Jahr ab Inbetriebnahme zu evaluieren. Während der Evaluationsphase sollen Daten zur Nutzungsintensität sowie Informationen über denkbare Konfliktpotentiale, wie Vandalismus oder Lärmbelästigung, gesammelt werden. Nach Ablauf eines Jahres soll anhand der gewonnenen Praxiserfahrungen über die zukünftige Verwendung des Parklets 3 und den weiteren Umgang mit Parklets im Allgemeinen entschieden werden.

 

Das Bezirksamt beabsichtigt das Parklet 4 nicht weiterzuverwenden, bevor die Versuchsphase in der Stargarder Straße abgeschlossen ist. Das Bezirksamt wird sich mit SenUVK hinsichtlich der Möglichkeiten der Weiterverwendung in anderen Bezirken abstimmen. Alternativ kommt eine Einlagerung in Frage, bis über eine weitere Verwendung entschieden ist.

 

Wir werden weiter berichten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine
 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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