Drucksache - VIII-1296  

 
 
Betreff: Klimaneutrale Verwaltung mit vorbildlicher energetischer Sanierung und Artenschutz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
zeitweiliger Ausschuss zum Klimaschutz in Pankow mitberatender Ausschuss
10.12.2020 
Öffentliche digitale Sitzung des zeitweiligen Ausschusses zum Klimaschutz in Pankow vertagt   
21.01.2021 
Digitale Sitzung des zeitweiligen Ausschusses zum Klimaschutz in Pankow vertagt   
25.02.2021 
Digitale Öffentliche Sitzung des zeitweiligen Ausschusses zum Klimaschutz in Pankow vertagt   
25.03.2021 
digitale Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des zeitweiligen Ausschusses zum Klimaschutz in Pankow mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen mitberatender Ausschuss
24.11.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
08.12.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
05.01.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
15.04.2021 
Digitale Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 36. BVV am 11.11.2020
Stellungnahme StadtGrün
Stellungnahme Klima
Überweisungsnachweis Klima
Beschlussempfehlung FinPersIm 41. BVV am 05.05.2021
VzK§13BezVG BA, SB 44. BVV am 29.09.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.09.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VIII-1296/2020

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Klimaneutrale Verwaltung mit vorbildlicher energetischer Sanierung und Artenschutz

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 41. Sitzung am 05.05.2021 angenommenen Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1293/2020.

Das Bezirksamt wird ersucht, dass bei Sanierungen öffentlicher Gebäude in Pankow (siehe auch Antwort auf kleine Anfrage KA-0884/VIII) energetische Sanierungen nach einem möglichst ambitionierten KfW-Effizienzhaus-Standard unter Berücksichtigung des CO2-Fußabdrucks der eingesetzten Baumaterialien durchgeführt werden. Zielstellung dabei ist die klimaneutrale Verwaltung bis 2030 gemäß Berliner Energiewendegesetz.

Ausnahmen müssen im Einzelfall gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung begründet werden.

Bei allen Vorhaben sind die Anforderungen des Artenschutzes und der Ausbau der erneuerbaren Energien zu berücksichtigen, unter anderem:

Das Amt für Umwelt- und Naturschutz ist zu beteiligen, um die Eignung der Maßnahmen zur Erfassung von Lebensstätten geschützter Tierarten sowie die Kontrolle von Ersatzmaßnahmen sicher zu stellen.

Die Begutachtung auf Brutplätzen bzw. Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen an Gebäuden müssen qualifiziert und rechtzeitig stattfinden, d.h. wenn möglich bereits ein Jahr vor Baubeginn.

Selbst wenn keine Lebensstätten gefunden wurden, sollten aufgrund der Vorbildwirkung der öffentlichen Hand Nistplätze für Gebäudebrüter eingerichtet werden, falls es zu keiner Einschränkung der Funktionalität des Gebäudes oder zu einer zeitlichen Verzögerung beim Bau kommt.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin erfüllt bei allen baulichen Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere gemäß Berliner Energiewendegesetz. Alle Sanierungsmaßnahmen werden kontinuierlich unter Voraussetzung der zur Verfügung stehenden Mittel abgearbeitet. Die Prüfung und Genehmigung der Bedarfsprogramme sowie Bauplanungsunterlagen erfolgt bei größeren Baumaßnahmen durch die zuständigen Senatsverwaltungen auf Grundlage der geltenden Rechtsgrundlagen im Land Berlin. Bei kleineren Baumaßnahmen erfolgt die Prüfung und Genehmigung durch das Bezirksamt ebenfalls auf Grundlage der geltenden Rechtsgrundlagen im Land Berlin. Die für die Maßnahmen zur Verfügungen stehen Finanzmittel werden grundsätzlich durch den Landeshaushaltsgesetzgeber bereitgestellt.

Bei allen Sanierungs- und Neubauvorhaben des Bezirksamtes werden vorhandene Brutplätze berücksichtigt. Gegebenenfalls werden im Einzelfall entsprechende Alternativen, sofern es die jeweilige Maßnahme erforderlich machen sollte, für zukünftige Brut- und Nistplätze geschaffen. Bei allen Investitionsmaßnahmen, die durch den Bezirk geplant und gebaut werden, wird ein ornithologisches Gutachten erstellt und die dort enthaltenen und somit verbindlichen Festlegungen werden planerisch berücksichtigt und vor Ort umgesetzt. Die dazu notwendigen finanziellen Mittel sind Bestandteil des jeweiligen Sanierungs- oder Neubauvorhabens.

Die im Ersuchen aufgezeigten Punkte bilden in der täglichen Praxis bereits eine Art Handlungsrichtlinie und finden entsprechend Berücksichtigung. Das Bezirksamt wird auch in Zukunft einzelne bezirkliche Baumaßnahmen im zuständigen Ausschuss vorstellen, so dass die BVV regelmäßig Einblick in die tägliche Praxis erhält.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

X

X

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

X

X

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

X

X

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

X

X

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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