Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-1296
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung |
Schlussbericht |
Klimaneutrale Verwaltung mit vorbildlicher energetischer Sanierung und Artenschutz |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 41. Sitzung am 05.05.2021 angenommenen Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1293/2020.
„Das Bezirksamt wird ersucht, dass bei Sanierungen öffentlicher Gebäude in Pankow (siehe auch Antwort auf kleine Anfrage KA-0884/VIII) energetische Sanierungen nach einem möglichst ambitionierten KfW-Effizienzhaus-Standard unter Berücksichtigung des CO2-Fußabdrucks der eingesetzten Baumaterialien durchgeführt werden. Zielstellung dabei ist die klimaneutrale Verwaltung bis 2030 gemäß Berliner Energiewendegesetz.
Ausnahmen müssen im Einzelfall gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung begründet werden.
Bei allen Vorhaben sind die Anforderungen des Artenschutzes und der Ausbau der erneuerbaren Energien zu berücksichtigen, unter anderem:
Das Amt für Umwelt- und Naturschutz ist zu beteiligen, um die Eignung der Maßnahmen zur Erfassung von Lebensstätten geschützter Tierarten sowie die Kontrolle von Ersatzmaßnahmen sicher zu stellen.
Die Begutachtung auf Brutplätzen bzw. Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen an Gebäuden müssen qualifiziert und rechtzeitig stattfinden, d.h. wenn möglich bereits ein Jahr vor Baubeginn.
Selbst wenn keine Lebensstätten gefunden wurden, sollten aufgrund der Vorbildwirkung der öffentlichen Hand Nistplätze für Gebäudebrüter eingerichtet werden, falls es zu keiner Einschränkung der Funktionalität des Gebäudes oder zu einer zeitlichen Verzögerung beim Bau kommt.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin erfüllt bei allen baulichen Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere gemäß Berliner Energiewendegesetz. Alle Sanierungsmaßnahmen werden kontinuierlich unter Voraussetzung der zur Verfügung stehenden Mittel abgearbeitet. Die Prüfung und Genehmigung der Bedarfsprogramme sowie Bauplanungsunterlagen erfolgt bei größeren Baumaßnahmen durch die zuständigen Senatsverwaltungen auf Grundlage der geltenden Rechtsgrundlagen im Land Berlin. Bei kleineren Baumaßnahmen erfolgt die Prüfung und Genehmigung durch das Bezirksamt ebenfalls auf Grundlage der geltenden Rechtsgrundlagen im Land Berlin. Die für die Maßnahmen zur Verfügungen stehen Finanzmittel werden grundsätzlich durch den Landeshaushaltsgesetzgeber bereitgestellt.
Bei allen Sanierungs- und Neubauvorhaben des Bezirksamtes werden vorhandene Brutplätze berücksichtigt. Gegebenenfalls werden im Einzelfall entsprechende Alternativen, sofern es die jeweilige Maßnahme erforderlich machen sollte, für zukünftige Brut- und Nistplätze geschaffen. Bei allen Investitionsmaßnahmen, die durch den Bezirk geplant und gebaut werden, wird ein ornithologisches Gutachten erstellt und die dort enthaltenen und somit verbindlichen Festlegungen werden planerisch berücksichtigt und vor Ort umgesetzt. Die dazu notwendigen finanziellen Mittel sind Bestandteil des jeweiligen Sanierungs- oder Neubauvorhabens.
Die im Ersuchen aufgezeigten Punkte bilden in der täglichen Praxis bereits eine Art Handlungsrichtlinie und finden entsprechend Berücksichtigung. Das Bezirksamt wird auch in Zukunft einzelne bezirkliche Baumaßnahmen im zuständigen Ausschuss vorstellen, so dass die BVV regelmäßig Einblick in die tägliche Praxis erhält.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
| X | X |
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- Wasserverbrauch |
| X | X |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
| X | X |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen |
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- Verringerung des Individualverkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege |
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- Schadstoffe - Lärm |
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| X | X |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
Legende
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