Drucksache - VIII-1286  

 
 
Betreff: Resolution „Heimstaden-Käufe abwenden!“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und SPDFraktionen Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag Fraktionen Linke, Bü90/Grüne und SPD 36. BVV am 11.11.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow unterstützt die Hausgemeinschaften. Die BVV Pankow fordert von Senat und Bezirksamt, alle nötigen Schritte und Vorkehrungen vorzunehmen, um das Vorkaufsrecht für die Häuser

  • Baumbachstr. 18,
  • Cantianstraße 19,
  • Czarnikauer Str. 8,
  • Czarnikauer Str. 8 A,
  • Danziger Straße 108,
  • Gethsemanestr. 6,
  • Schulzestr. 17,
  • Trelleborger Str. 1 u. 2,
  • Wisbyer Str. 59 - 67a und
  • Wollankstr. 21 A

zu Gunsten Dritter wahrzunehmen.

Mitte Oktober 2020 wurde bekannt, dass ein weiteres großes Paket von Wohnhäusern in mehreren Bezirken an den schwedischen Immobilienkonzern Heimstaden Bostad verkauft werden soll. Die genannten Immobilien befinden sich in den sozialen Erhaltungsgebieten in Pankow.

Heimstaden ist das größte skandinavische private Wohnungsunternehmen mit Sitz in Malmö. Es besitzt ca. 54.000 Wohnungen in Schweden, Dänemark, Norwegen mit einem Immobilienwert von ca. 10 Milliarden Euro. Heimstaden kündigte 2018 an, 400 Millionen Euro in den deutschen Wohnungsmarkt zu investieren. Recherchen zufolge kauften die „Investoren“ in diesem Sommer bereits 13 Häuser in Mitte und Pankow auf. Trotz ihrer Selbstbeschreibung als verantwortungsvoller und langfristiger Vermieter waren sie in keinem einzigen Fall bisher bereit, eine Abwendungsvereinbarung zum Schutz der Bestandsmieter*innen zu unterzeichnen und sich somit als zuverlässiger Eigentümer den sozialen Zielen und dem Schutz der Mieter*innen vor Verdrängung zu verpflichten.

Die Bezirksverordnetenversammlung schließt sich ausdrücklich der Forderung der Hausgemeinschaften an, durch das Bezirksamt über die Vorgänge informiert werden zu wollen. Sie fordert die zielgerichtete und konsequente Ausübung des Vorkaufsrechts und damit den Erwerb aller betroffenen Häuser für die Weitergabe an einen gemeinwohlorientierten Dritten wie landes-eigene Wohnungsunternehmen oder Wohnungsgenossenschaften. Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt seit Jahren die Ausübung des Vorkaufsrechts und befürwortet, dass dieses Instrument gemeinsam mit dem Land vom Einzel- zum Regelfall geworden ist. Es ist daher zwingend erforderlich, dass das Vorkaufsrecht weiter in seinen Anwendungsmöglichkeiten ausgebaut wird. Der Berliner Senat muss die Bezirke und vor allem die betroffenen Mieter*innen viel srker als bisher unterstützen.

 
 

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