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Drucksache - VIII-1272
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Klimafreundlicher Schlosspark-Kiez – verbindliche Bauleitplanung für Pankow! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 35. Sitzung am 30.09.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1272
„Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, das Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplans 3- 80 zu beschleunigen und die Realisierung des Schul- und Schwimmbadstandortes schneller als bisher voranzutreiben.
Um eine abgestimmte und klimafreundliche Entwicklung für den gesamten Umgebungsbereich des Bebauungsplans 3-80 zu ermöglichen, soll für das in der Anlage dargestellte Quartier ebenfalls ein eigener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Planungsziele dieses Bebauungsplans sollen die Sicherung der Kleingartenanlage, die Sicherung und Entwicklung des Standortes der Mendel-Grundschule sowie die klimafreundliche Erhaltung der Blöcke mit Wohnbebauung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Mobilitätsangeboten und grüner Infrastruktur sein. Bezirkliche Konzepte (z.B. Entwicklung der sozialen und energetischen Infrastruktur) sollen in die Planung einfließen.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung soll unter der Beteiligung der Öffentlichkeit eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.
Vorgeschlagener Geltungsbereich für den künftigen Bebauungsplan:
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat auf ihrer 40.Tagung am 24.03.2021 den 2. Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Darin wurde im Ergebnis einer Analyse mitgeteilt, dass für einen Teilbereich des vorgeschlagenen Umgriffs dem Ersuchen der BVV gefolgt wird und ein Bebauungsplan mit dem Ziel, einer klimafreundlichen Steuerung der Nachverdichtung durch Festsetzung von Grünflächen bzw. größeren zusammenhängend begrünten Freiflächen in den Baublöcken, in Betracht gezogen wird (5 Baublöcke im Planungsraum 24 zwischen der Straße Am Schloßpark, der Crusemarkstraße, der Wohnanlage Amalienpark, Breite Straße und Ossietzkystraße).
Mit Schreiben des Bezirksstadtrats für Stadtentwicklung und Bürgerdienste vom 15.02.2021 wurde die Planungsabsicht, zur klimafreundlichen Steuerung von Nachverdichtung und Erhaltung größerer zusammenhängend begrünter Freiflächen, den Bebauungsplan 3-88 B aufzustellen, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg gemäß § 5 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) mitgeteilt. In der Antwort vom 15.03.2021 wurden dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Nr. 5 und Nr. 7 geltend gemacht.
2
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat am 27.04.2021 den Beschluss gefasst, gemäß Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.05.2021 im Amtsblatt für Berlin, Seite 1702, bekanntgemacht. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU AG hat zwischenzeitlich Gesprächsbereitschaft bezüglich des vorgelegten Bebauungskonzepts signalisiert. In Bezug auf den am 27.10.2020 eingereichten Bauantrag hatte die GESOBAU AG allerdings wegen der noch nicht erfolgten Bescheidung des Bauantrags eine Klage auf Untätigkeit beim Verwaltungsgericht eingereicht. Um die Planungsziele zu sichern, müsste für die Grundstücke Am Schloßpark 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, Ossietzkystraße 24, 26, Kavalierstraße 27, 29, Ossietzkystraße 28, Kavalierstraße 19D, 19E, Ossietzkystraße 16, 18, 20, Ossietzkystraße 12, 14, Wolfshagener Straße 69, 71 im Bezirk Pankow, Ortsteil Pankow voraussichtlich eine Veränderungssperre gemäß Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat wegen der geltend gemachten dringenden Gesamtinteressen Berlins die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen über die Absicht, eine Veränderungssperre zu erlassen, gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 AGBauGB unterrichtet und um Rückäußerung bis zum 21.05.2021 gebeten. Die Senatsverwaltung hat, wegen der nicht auszuschließenden Beeinträchtigung des dringenden Gesamtinteresses Berlins gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5, 2. Alternative AGBauGB (Vorhaben von besonderer Bedeutung für den Berliner Wohnungsmarkt), den Erlass der Veränderungssperre 3-88 B/21 gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 AGBauGB mit Schreiben vom 20. Mai 2021 untersagt. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
| Vollrad Kuhn |
4
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