Drucksache - VIII-1272  

 
 
Betreff: Klimafreundlicher Schlosspark-Kiez – verbindliche Bauleitplanung für Pankow!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.09.2020 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 35. BVV am 30.09.2020
Änderungsantrag Fraktion der SPD 35. BVV am 30.09.2020
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag B´90/Grüne 35. BVV am 30.09.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 37. BVV am 09.12.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 40. BVV am 24.03.2021
VzK§13BezVG BA, ZB Anlage 1 40. BVV am 24.03.2021
VzK§13BezVG BA, ZB Anlage 2 40. BVV am 24.03.2021
VzK§13BezVG BA, SB 43. BVV am 01.09.2021

Siehe Anlage

 


 

Bezirksamt Pankow von Berlin

24.08.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1272

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Klimafreundlicher Schlosspark-Kiez verbindliche Bauleitplanung für Pankow!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 35. Sitzung am 30.09.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1272

Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, das Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplans 3- 80 zu beschleunigen und die Realisierung des Schul- und Schwimmbadstandortes schneller als bisher voranzutreiben.

Um eine abgestimmte und klimafreundliche Entwicklung für den gesamten Umgebungsbereich des Bebauungsplans 3-80 zu ermöglichen, soll für das in der Anlage dargestellte Quartier ebenfalls ein eigener Bebauungsplan aufgestellt werden.

Planungsziele dieses Bebauungsplans sollen die Sicherung der Kleingartenanlage, die Sicherung und Entwicklung des Standortes der Mendel-Grundschule sowie die klimafreundliche Erhaltung der Blöcke mit Wohnbebauung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Mobilitätsangeboten und grüner Infrastruktur sein. Bezirkliche Konzepte (z.B. Entwicklung der sozialen und energetischen Infrastruktur) sollen in die Planung einfließen.

Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung soll unter der Beteiligung der Öffentlichkeit eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.

Vorgeschlagener Geltungsbereich für den künftigen Bebauungsplan:

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat auf ihrer 40.Tagung am 24.03.2021 den 2. Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Darin wurde im Ergebnis einer Analyse mit­geteilt, dass r einen Teilbereich des vorgeschlagenen Umgriffs dem Ersuchen der BVV gefolgt wird und ein Bebauungsplan mit dem Ziel, einer klimafreundlichen Steuerung der Nachverdichtung durch Festsetzung von Grünflächen bzw. größeren zusammenhängend begrünten Freiflächen in den Bau­blöcken, in Betracht gezogen wird (5 Baublöcke im Planungsraum 24 zwischen der Straße Am Schloßpark, der Crusemarkstraße, der Wohn­anlage Amalienpark, Breite Straße und Ossietzkystraße).

Mit Schreiben des Bezirksstadtratsr Stadtentwicklung und Bürgerdienste vom 15.02.2021 wurde die Planungsabsicht, zur klimafreundlichen Steuerung von Nach­verdichtung und Erhaltung größerer zusammenhängend begrünter Freiflächen, den Bebau­ungsplan 3-88 B aufzustellen, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg gemäß § 5 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) mitgeteilt. In der Antwort vom 15.03.2021 wurden dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Nr. 5 und Nr. 7 geltend gemacht.

 

2


 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat am 27.04.2021 den Beschluss gefasst, gemäß
§ 6 Abs. 2 i. V. m. § 7 AGBauGB den Bebauungsplan 3-88 B (Am Schloßpark)r das Gende zwischen der Straße Am Schloßpark, der Crusemarkstraße, der Wohnanlage Amalienpark, Breite Straße und Ossietzkystraße einschließlich der Kavalierstraße, der Eintrachtstraße und eines Abschnitts der Wolfshagener Straße sowie für einen Abschnitt der Straße Am Schloßpark im Bezirk Pankow, Ortsteil Pankow aufzustellen. Die BVV hat mit Drucksache VIII-1484 den Aufstellungsbeschluss mit seiner Begründung zur Kenntnis erhalten.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.05.2021 im Amtsblatt für Berlin, Seite 1702, bekanntgemacht.

Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU AG hat zwischenzeitlich Gesprächs­bereitschaft bezüglich des vorgelegten Bebauungskonzepts signalisiert. In Bezug auf den am 27.10.2020 eingereichten Bauantrag hatte die GESOBAU AG allerdings wegen der noch nicht erfolgten Bescheidung des Bauantrags eine Klage auf Untätigkeit beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Um die Planungsziele zu sichern,sste r die Grundstücke Am Schloßpark 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, Ossietzkystraße 24, 26, Kavalierstraße 27, 29, Ossietzkystraße 28, Kavalierstraße 19D, 19E, Ossietzkystraße 16, 18, 20, Ossietzkystraße 12, 14, Wolfshagener Straße 69, 71 im Bezirk Pankow, Ortsteil Pankow voraussichtlich eine Veränderungssperre gemäß
§§ 14, 16 BauGB i. V. m. § 13 AGBauGB erlassen werden.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat wegen der geltend gemachten dringenden Gesamtinteressen Berlins die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen über die Absicht, eine Veränderungssperre zu erlassen, gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 AGBauGB unterrichtet und um Rückäerung bis zum 21.05.2021 gebeten.

Die Senatsverwaltung hat, wegen der nicht auszuschließenden Beeinträchtigung des dringenden Gesamtinteresses Berlins gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5, 2. Alternative AGBauGB (Vorhaben von besonderer Bedeutung für den Berliner Wohnungsmarkt), den Erlass der Veränderungssperre 3-88 B/21 gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 AGBauGB mit Schreiben vom 20. Mai 2021 untersagt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

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