Drucksache - VIII-1252  

 
 
Betreff: Auswirkungen der Pandemie auf den bezirklichen Haushalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.09.2020 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
05.11.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 35. BVV am 30.09.2020
Beschlussempfehlung FinPersIm 37. BVV am 09.12.2020
VzK§13BezVG BA, SB 39. BVV am 24.02.2021

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

16.02.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der
Drucksache-Nr.:VIII-1252

Vorlage zur Kenntnisnahme r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Auswirkungen der Pandemie auf den Haushalt

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 37. Sitzung am 09.12.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1252

Das Bezirksamt wird ersucht, ämterübergreifend

 

a. zu analysieren, welche Einnahmeverluste für den bereits beschlossenen Doppelhaushaltsplan 2020/21 entstehen können,

 

b. zu analysieren, ob ggf. Minderausgaben im laufenden Doppelhaushalt erforderlich sind und welche Auswirkungen diese haben,

 

c. zu analysieren, welche pandemiebedingten Mehrausgaben zu erwarten sind,

 

d. gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen auf ggf. drohende pandemiebedingte Haushaltsrisiken (Einnahmeverluste und Ausgabenerhöhungen) hinzuweisen und auf eine entsprechende Basiskorrektur hinzuwirken.

 

Dem für Finanzen zuständigen Ausschuss ist mit Vorliegen erster Erkenntnisse entsprechend zu berichten.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

  1. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nur berichtet werden, dass es in 2020 in den Bereichen, die pandemiebedingt keine Angebote bereitstellen konnten/durften, zu erheblichen Einnahmeausfällen gekommen ist, insbesondere also bei VHS (-645 T€ ggü. dem Ansatz), der Musikschule (-150 T), den Bibliotheken (-65 T€) und im Kulturbereich (-60 T€). Daneben wurden die veranschlagten Einnahmen aus Bußgeldern der Parkraumbewirtschaftung um rd. 1 Mio. € unterschritten, was vermutlich zumindest teilweise dem Einsatz von Personal aus der Parkraumüberwachung im Allgemeinen Ordnungsdienst geschuldet ist.

Zu berücksichtigen ist, dass diesen Einnahmeausfällen auch Kostenreduzierungen gegenüberstehen.

Eine genaue Analyse der Pandemieauswirkungen ist schwierig und aufwändig auch zu einem späteren Zeitpunkt und auch wenn mehr Zeit zur Verfügung stehen würde -, da zahlreiche andere Ursachen ebenfalls zu Abweichungen zwischen Ansatz und Ist führennnen und eine exakte Abgrenzung kaum möglich ist.

  1. Minderausgaben aufgrund pandemiebedingter Mehrausgaben oder Mindereinnahmen waren weder in 2020 erforderlich noch werden sie es in 2021 sein, da es zumindest für pandemiebedingte Haushaltsdefizite eine Zusage der Senatsverwaltung für Finanzen zur Neutralstellung gibt.
  2. Pandemiebedingte Mehrausgaben wurden und werden buchungstechnisch auf einem gesonderten Unterkonto nachgewiesen. In 2020 wurden dort rd. 1,8 Mio. € gebucht, im Januar 2021 bereits rd. 88.600 €.
  3. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat den Bezirken bereits zu Beginn der Pandemie zugesichert, die Auswirkungen der Pandemie ‚neutral zu stellen und von einer kleinteilig nachzuweisenden Basiskorrektur abzusehen.

Über die konkrete Umsetzung der Neutralstellung der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Bezirkshaushaltsplan wird das Bezirksamt demr Finanzen zuständigen Ausschuss mit Vorliegen des Ergebnisses der Basiskorrektur (voraussichtlich Anfang April 2021) berichten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 
 

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