Bezirksamt Pankow von Berlin | 16.02.2021 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | In Erledigung der Drucksache-Nr.:VIII-1252 |
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht |
Auswirkungen der Pandemie auf den Haushalt |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 37. Sitzung am 09.12.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1252
„Das Bezirksamt wird ersucht, ämterübergreifend
a. zu analysieren, welche Einnahmeverluste für den bereits beschlossenen Doppelhaushaltsplan 2020/21 entstehen können,
b. zu analysieren, ob ggf. Minderausgaben im laufenden Doppelhaushalt erforderlich sind und welche Auswirkungen diese haben,
c. zu analysieren, welche pandemiebedingten Mehrausgaben zu erwarten sind,
d. gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen auf ggf. drohende pandemiebedingte Haushaltsrisiken (Einnahmeverluste und Ausgabenerhöhungen) hinzuweisen und auf eine entsprechende Basiskorrektur hinzuwirken.
Dem für Finanzen zuständigen Ausschuss ist mit Vorliegen erster Erkenntnisse entsprechend zu berichten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
- Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nur berichtet werden, dass es in 2020 in den Bereichen, die pandemiebedingt keine Angebote bereitstellen konnten/durften, zu erheblichen Einnahmeausfällen gekommen ist, insbesondere also bei VHS (-645 T€ ggü. dem Ansatz), der Musikschule (-150 T), den Bibliotheken (-65 T€) und im Kulturbereich (-60 T€). Daneben wurden die veranschlagten Einnahmen aus Bußgeldern der Parkraumbewirtschaftung um rd. 1 Mio. € unterschritten, was vermutlich zumindest teilweise dem Einsatz von Personal aus der Parkraumüberwachung im Allgemeinen Ordnungsdienst geschuldet ist.
Zu berücksichtigen ist, dass diesen Einnahmeausfällen auch Kostenreduzierungen gegenüberstehen. Eine genaue Analyse der Pandemieauswirkungen ist schwierig und aufwändig – auch zu einem späteren Zeitpunkt und auch wenn mehr Zeit zur Verfügung stehen würde -, da zahlreiche andere Ursachen ebenfalls zu Abweichungen zwischen Ansatz und Ist führen können und eine exakte Abgrenzung kaum möglich ist. - Minderausgaben aufgrund pandemiebedingter Mehrausgaben oder Mindereinnahmen waren weder in 2020 erforderlich noch werden sie es in 2021 sein, da es zumindest für pandemiebedingte Haushaltsdefizite eine Zusage der Senatsverwaltung für Finanzen zur Neutralstellung gibt.
- Pandemiebedingte Mehrausgaben wurden und werden buchungstechnisch auf einem gesonderten Unterkonto nachgewiesen. In 2020 wurden dort rd. 1,8 Mio. € gebucht, im Januar 2021 bereits rd. 88.600 €.
- Die Senatsverwaltung für Finanzen hat den Bezirken bereits zu Beginn der Pandemie zugesichert, die Auswirkungen der Pandemie ‚neutral‘ zu stellen und von einer kleinteilig nachzuweisenden Basiskorrektur abzusehen.
Über die konkrete Umsetzung der Neutralstellung der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Bezirkshaushaltsplan wird das Bezirksamt dem für Finanzen zuständigen Ausschuss mit Vorliegen des Ergebnisses der Basiskorrektur (voraussichtlich Anfang April 2021) berichten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
Bezirksbürgermeister