Drucksache - VIII-1205  

 
 
Betreff: Photovoltaik und Gründach auf Sporthallen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
10.09.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
24.09.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
05.11.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Grüne, 34 BVV am 2.9.2020
Beschlussempfehlung FinPersIm 37. BVV am 09.12.2020
VzK§13BezVG BA, SB 39. BVV am 24.02.2021

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

16.02.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VIII-1205/2020

Vorlage zur Kenntnisnahme r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Photovoltaik und Gründach auf Sporthallen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 37. Sitzung am 09.12.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1205/2020

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass Photovoltaikanlagen und Gründächer auf allen Sporthallen-Neubauten in Pankow mitgeplant werden. Dies gilt insbesondere für die Typensporthallen, die im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive entstehen sollen.

Dabei ist im Einzelfall abzuwägen, ob am jeweiligen Standort ein Gründach oder eine Photovoltaikanlage sinnvoller ist, bzw. ob eine Kombination beider realisierbar ist.

Sollte eine Sporthalle ohne Photovoltaikanlage und/oder Gründach gebaut werden, so ist dem Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung im Einzelfall zu berichten und der Nachweis zu erbringen, warum eine Photovoltaikanlage und/oder Gründach nicht möglich ist.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Es ist auf Grund der gesetzlichen Vorgaben jetzt schon zwingend notwendig, sowohl die Planung eines Gründaches zum Regenwassermanagement als auch die Planung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) im Zusammenhang mit der Energiebilanz zu berücksichtigen. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) ist der Bezirk Pankow in die Planung der Neubausporthallen einbezogen. Das Bezirksamt wird deshalb die in diesem Ersuchen benannten Themen im Rahmen der Planungsbeteiligung in den Planungsprozess ebenfalls einbringen. Aufgrund der Planungs- und Genehmigungsvorläufe trifft dies jedoch grundsätzlich nur auf die in Planung befindlichen Sporthallen zu. Bereits in Bau befindliche Sporthallen können auf Grund der statischen Voraussetzungen nur bedingt berücksichtigt werden. Gleiches gilt auch r die noch zu sanierenden Sporthallen, da hier die statischen Grundkonzepte bei der Errichtung der Hallen zu Grunde gelegt und berücksichtigt werden müssen.

Konkret zum Typensporthallen-Programm (TSH) hatte sich das Bezirksamt bereits im Sinne des Ersuchens der BVV Drucksache Nr.: VIII-1053/2020 an die zuständigen Senatsverwaltungen gewandt. Das Bezirksamt hatte hierbei um detailliertere Informationen zum laufenden TSH-Programm gebeten, insbesondere zu den Aspekten des Klima- und Umweltschutzes und ökologischen Bauens. Nach Angaben von SenSW werden die geplanten TSH die Anforderungen des ab dem 01.01.2019r alle öffentlichen Neubauvorhaben geltenden Niedrigenergiegebäudestandard für Nichtwohngebäude der EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU (Kfw-Effizienzhaus 55 nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 oder energieeffizienter) erllen. Für die Regenwasserbewirtschaftung wird bei dem Typenentwurf von einer Pufferung des Regenwassers durch die Ausführung des Hallendachs als Retentionsdach ausgegangen. Dabei spielen die Wasserrückhaltung und Abflussverzögerung als wesentliche Eigenschaften von Dachbegrünungen eine bedeutende Rolle. Der Gründachaufbau saugt sich dabei mit Niederschlagswasser voll und während ein Teil davon verdunstet und somit wieder den direkten Weg in den natürlichen Wasserkreislauf findet, fließt der Rest zeitlich verzögert ab, ggf. müssen Restmengen, abhängig von der Intensität des Niederschlagswassers, in das öffentliche Entwässerungsnetz eingeleitet werden. Grundsätzlich ist außerdem r einen Großteil der Sporthallendachfläche im Falle der Wärmeerzeugung durch Luft-Wasser-Wärmepumpen eine Photovoltaikanlage oberhalb einer extensiven Dachflächenbegrünung geplant. Bei vorliegender Fernwärme sind die Dachdurchführungen für eine Nachrüstung von Photovoltaikanlagen bereits vorgesehen, d. h. eine Nachrüstung von Photovoltaikanlagen auf dem Sporthallendachen einer Typensporthalle ist aus baufachlicher Sicht möglich (PV-ready).

Im Fazit kann das Bezirksamt nach den vorliegenden Informationen davon ausgehen, dass grundsätzlich alle in Planung befindlichen Neubausporthallen mit Gründächern gebaut werden und über PV-Anlagen verfügen bzw. zumindest PV-ready sind.

Über die Umsetzung des TSH-Programms sowie der Neubaumaßnahmen wird das Bezirksamt auch weiterhin die zuständigen Ausschüsse informieren. Sollte aus derzeit nicht vorsehbaren Gründen ein Sporthallenneubau ohne Gründach bzw. PV-Anlage geplant werden, wird das Bezirksamt die Ausschüsse im Vorfeld informieren.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport
Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1.           Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1.           Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1.           Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

X

X

 

 

 

  1.           Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1.           Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1.           Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

X

X

 

 

 

  1.           Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1.           Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

  1.           Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1.       Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

  1.       Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1.       Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1.       Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1.       Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1.       Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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