Drucksache - VIII-1175  

 
 
Betreff: Toilette an der Plansche im Park am Weißen See
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 33 BVV am 17.6.2020
Änderungsantrag Linksfraktion 33. BVV am 17.06.2020
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag CDU 33. BVV am 17.062020

Das Bezirksamt wird ersucht, nunmehr endlich die Toilettenanlage im Park am Weißen See zu sanieren, blindengerecht und barrierefrei herzustellen und unverzüglich zu öffnen, einen Zugang zu dieser vom Hauptweg zu ermöglichen und die Öffnungszeiten an den Nutzungszeiten des Parks zu orientieren. In der Grünanlage sind zudem Hinweisschilder anzubringen, die auf den Ort und Nutzungsbedingungen (u.a. Barrierefreiheit und mögliche Kosten) hinweisen. Die Beschilderung ist ebenfalls blindengerecht umzusetzen.


Begründung:

Mit der Drucksache VIII-0545 hat sich die BVV am 4. Juli 2018 bereits mit der Problematik der öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen im Park am Weißen See befasst. In der sich anschließenden Debatte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat das Bezirksamt am 11. Dezember 2018 erklärt, dass bereits eine Firma mit der Sanierung beauftragt wurde und die Anlage in der kommenden Saison 2019 zur Verfügung stehen wird.

Weiterhin erklärt das Bezirksamt in Beantwortung der kleinen Anfrage KA-0795/VIII „Es besteht am Spielplatz Plansche in den Sommermonaten eine weitere Toilette während der Betriebszeiten der Plansche zur Verfügung.“ Von dem Umstand, dass dies nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, kann man sich jederzeit selbst sowohl visuell als auch olfaktorisch überzeugen.

Im Rahmen der Sanierung ist auch die seinerzeit vom Antragsteller in der Diskussion erwähnte Zuwegung vom Hauptweg im Park herzustellen, um die Nutzungszeiten der Toilettenanlage von denen der Plansche zu entkoppeln und gleichzeitig weitere Schäden durch Vandalismus (bedingt durch die fehlende Einsehbarkeit) zu vermeiden.

 

 

 
 

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