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Drucksache - VIII-1166
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 34. Sitzung am 02.09.2020 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1166/2020 „Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, die Berliner Strandbäder, die aus finanziellen Gründen den Sommerbadebetrieb nicht gewährleisten können - so beispielsweise das Strandbad Weißensee in Pankow - finanziell zu unterstützen. Ein Vorschlag hierfür ist die Auflegung eines Sonderfonds im Rahmen der Verhandlungen zum Nachtragshaushalt, um den Badebetrieb samt aller dafür erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt hat sich im Sinne des BVV-Anliegens an die zuständigen Stellen, hier die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) und die Berliner-Bäder-Betriebe (BBB) gewandt. Mittlerweile liegt eine Antwort dem Bezirksamt vor. Beide Stellen haben signalisiert, dass auf das Anliegen der Strandbadpächter besonderes Augenmerk gelegt und das Anliegen entsprechend ernst genommen wurde. Auf Grund der pandemiebedingten Situation wurde bereits im vergangenen Jahr der direkte Kontakt zu den Betreibern der Strandbäder aufgenommen. Darüber hinaus hat auch das Berliner Abgeordnetenhaus sich der Situation der Strandbadpächterinnen und Strandbadpächtern angenommen. Es hat den Senat dazu aufgefordert, mit den Pächtern entsprechende Vereinbarungen für die durch die Corona-Pandemie massiv eingeschränkte Saison des vergangenen Jahres zu treffen. Auf Initiative des zuständigen Staatssekretärs der zuständigen Senatsverwaltung und auf Ersuchen der Strandbadpächter, prüfen die BBB anhand des jeweiligen Einzelfalles zusätzlich den Pachtnachlass und eine vorzeitige einjährige Vertragsverlängerung auf der Grundlage geeigneter Unterlagen zu ermöglichen und um die Betroffen zu unterstützen. Gegenwärtig befinden sich die BBB mit den jeweiligen Strandbadpächtern in Verhandlungen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist zuversichtlich, dass auch für das Strandbad Weißensee eine tragfähige und praxisorientierte Lösung gefunden werden kann. Die Auflegung eines Sonderfonds für die Strandbäder ist seitens des Abgeordnetenhauses im Rahmen der Verhandlungen zum Nachtragshaushalt nicht vorgesehen. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit keine
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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