Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-1117
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
WLAN in Zimmern von Wohnungslosenheimen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 34. Sitzung am 02.09.2020. angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1117
Das Bezirksamt wird ersucht in Koordination mit der Senatsverwaltung und den anderen Berliner Bezirken die Nutzung von WLAN in den Heimen für Wohnungslose (nach ASOG) in solcher Qualität zu ermöglichen, dass die Teilnahme an Videokonferenzen aller Bewohner*innen, die sich in Schule und Ausbildung befinden, möglich ist.
Die Qualität des WLAN soll die gleichzeitige Teilnahme aller für Schule und Ausbildung notwendigen Digitalangebote ermöglichen. Die Reichweite des WLAN sollte ermöglichen, dass Schüler*innen und Auszubildende an einem ruhigen ungestörten Ort und vorzugsweise auch in ihrem Zimmer Digitalangebote nutzen können.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Wie bereits berichtet, wandte sich das Bezirksamt in bezeichneter Angelegenheit sowohl an den für Soziales zuständigen Staatssekretär, als auch an die betroffenen Einrichtungen. Derzeit gelten für die vertragsfreien Einrichtungen Mindeststandards aus 2011. Das Bezirksamt setzte sich gegenüber der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung wiederholt für die Anpassung dieser Mindeststandards ein. Nur im Falle eine Anhebung dieser Standards bestünde von Bezirksseite eine Handhabe, um die Betreibenden von ASOG-Einrichtungen zu Qualitätsverbesserungen zu verpflichten. Eine zügige Anhebung der Mindeststandards wurde aus verschiedenen Gründen – u. a. mit dem Hinweis auf die beabsichtigte Implementierung der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) - abgelehnt. Der Staatssekretär teilte seinerzeit mit, dass im Rahmen der Umsetzung der GStU entsprechend der allgemeinen Leistungs- und Qualitätsbeschreibung für die Unterkünfte für geflüchtete und wohnungslose Menschen künftig der WLAN-Empfang sowohl in den individuellen Wohnbereichen als auch in den Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen grundsätzlich von den jeweiligen Betreibern sicherzustellen sei. Nach aktueller Sachlage soll die Implementierung der GStU schrittweise erfolgen. Von daher wird sich auch die Aufnahme bestehender Unterkünfte in das GStU-Vertragssystem schrittweise vollziehen. Gegenwärtig läuft die Pilotierungsphase. Ein Implementierungsplan mit konkreter Zeitschiene ist für November 2021 geplant. Darin sind neben der Belegungssteuerung auch Prozesse der Kapazitäts- und Bedarfsplanung sowie der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements zu integrieren. Die zukünftigen GStU-Qualitätsstandards gelten zum einen für die reine Basisbetreuung und darüber hinaus ergänzend für die bedarfsspezifische Betreuung besonderer Zielgruppen.[1] Gegenwärtig kann noch nicht eingeschätzt werden, ab wann im Land Berlin einheitliche Qualitätsanforderungen an die Unterbringung gelten werden. Vorab sieht sich das Bezirksamt nicht in der Lage, Qualitätsverbesserungen im Sinne definierter Mindeststandards in den vertragsfreien Einrichtungen Pankows über höhere Tagessätze aus seinem Haushalt durchzusetzen und zu finanzieren. Von daher beabsichtigt das Bezirksamt, sich dem „Stufensystem“ anzuschließen. Dem Bezirksamt ist bewusst, dass diese Antwort dem Anliegen der BVV nicht zufriedenstellend gerecht wird. Gleichwohl verfolgt das Bezirksamt ein eigenes Interesse an der Implementierung von Teilhabechancen insbesondere für Bewohnende, die sich in Schule und Ausbildung befinden. Leider sind seine Handlungsmöglichkeiten an dieser Stelle eingeschränkt. Das Bezirksamt ruft die Angelegenheit erneut auf, sofern sie umgesetzt werden kann. Daher wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Dr. Cordelia Koch |
[1] Vgl. Rote Nummer 3368 A vom 10. August 2021 „Gesamtstädtische Unterbringung wohnungsloser Menschen“
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