Drucksache - VIII-1117  

 
 
Betreff: WLAN in Zimmern von Wohnungslosenheimen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Dennis Probst (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) und BV Dr. Thomas Enge (Gruppe der FDP) für Bürger_innenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft federführender Ausschuss
11.08.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.01.2022 
3. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Probst (Bü90/Grüne) und BV Dr. Enge (Gruppe FDP) für Bürger_innen 32. BVV am 13.05.2020
Antrag BV Probst (Bü90/Grüne) und BV Dr. Enge (Gruppe FDP) Linke für Bürger_innen 32. BVV am 13.05.2020 2. Ausfertigung
Beschlussempfehlung SoSeArW 34. BVV am 02.09.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 36. BVV am 11.11.2020
VzK§13BezVG BA, ZB am 38. BVV am 20.01.2021
Berichtspflicht BA Februar 2021
Berichtspflicht BA April 2021
Berichtspflicht BA Mai 2021
Berichtspflicht BA September 2021
VzK§13BezVG BA, SB 3. BVV am 12.01.2022

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.12.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: VIII-1117

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

WLAN in Zimmern von Wohnungslosenheimen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 34. Sitzung am 02.09.2020. angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1117

Das Bezirksamt wird ersucht in Koordination mit der Senatsverwaltung und den anderen Berliner Bezirken die Nutzung von WLAN in den Heimen für Wohnungslose (nach ASOG) in solcher Qualität zu ermöglichen, dass die Teilnahme an Videokonferenzen aller Bewohner*innen, die sich in Schule und Ausbildung befinden, möglich ist.

Die Qualität des WLAN soll die gleichzeitige Teilnahme aller für Schule und Ausbildung notwendigen Digitalangebote ermöglichen. Die Reichweite des WLAN sollte ermöglichen, dass Schüler*innen und Auszubildende an einem ruhigen ungestörten Ort und vorzugsweise auch in ihrem Zimmer Digitalangebote nutzen können.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie bereits berichtet, wandte sich das Bezirksamt in bezeichneter Angelegenheit sowohl an den für Soziales zuständigen Staatssekretär, als auch an die betroffenen Einrichtungen.

Derzeit gelten für die vertragsfreien Einrichtungen Mindeststandards aus 2011. Das Bezirksamt setzte sich gegenüber derr Soziales zuständigen Senatsverwaltung wiederholt r die Anpassung dieser Mindeststandards ein. Nur im Falle eine Anhebung dieser Standards bestünde von Bezirksseite eine Handhabe, um die Betreibenden von ASOG-Einrichtungen zu Qualitätsverbesserungen zu verpflichten. Eine gige Anhebung der Mindeststandards wurde aus verschiedenen Gründen u. a. mit dem Hinweis auf die beabsichtigte Implementierung der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) - abgelehnt.

Der Staatssekretär teilte seinerzeit mit, dass im Rahmen der Umsetzung der GStU entsprechend der allgemeinen Leistungs- und Qualitätsbeschreibung für die Unterkünfte für geflüchtete und wohnungslose Menschen künftig der WLAN-Empfang sowohl in den individuellen Wohnbereichen als auch in den Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen grundsätzlich von den jeweiligen Betreibern sicherzustellen sei.

Nach aktueller Sachlage soll die Implementierung der GStU schrittweise erfolgen. Von daher wird sich auch die Aufnahme bestehender Unterkünfte in das GStU-Vertragssystem schrittweise vollziehen. Gegenwärtig läuft die Pilotierungsphase. Ein Implementierungsplan mit konkreter Zeitschiene ist für November 2021 geplant. Darin sind neben der Belegungssteuerung auch Prozesse der Kapazitäts- und Bedarfsplanung sowie der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements zu integrieren. Die zukünftigen GStU-Qualitätsstandards gelten zum einen für die reine Basisbetreuung und darüber hinaus ergänzend für die bedarfsspezifische Betreuung besonderer Zielgruppen.[1]

Gegenwärtig kann noch nicht eingeschätzt werden, ab wann im Land Berlin einheitliche Qualitätsanforderungen an die Unterbringung gelten werden. Vorab sieht sich das Bezirksamt nicht in der Lage, Qualitätsverbesserungen im Sinne definierter Mindeststandards in den vertragsfreien Einrichtungen Pankows über höhere Tagessätze aus seinem Haushalt durchzusetzen und zu finanzieren. Von daher beabsichtigt das Bezirksamt, sich dem „Stufensystem“ anzuschließen.

Dem Bezirksamt ist bewusst, dass diese Antwort dem Anliegen der BVV nicht zufriedenstellend gerecht wird. Gleichwohl verfolgt das Bezirksamt ein eigenes Interesse an der Implementierung von Teilhabechancen insbesondere für Bewohnende, die sich in Schule und Ausbildung befinden. Leider sind seine Handlungsmöglichkeiten an dieser Stelle eingeschränkt. Das Bezirksamt ruft die Angelegenheit erneut auf, sofern sie umgesetzt werden kann.

Daher wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Dr. Cordelia Koch
Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit

 

 


[1] Vgl. Rote Nummer 3368 A vom 10. August 2021 „Gesamtstädtische Unterbringung wohnungsloser Menschen“

 
 

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