Drucksache - VIII-1089  

 
 
Betreff: Mobilitätsgesetz umsetzen – Sicheren Radverkehr auf der Berliner Allee ermöglichen

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.03.2020 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.09.2020 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
31.08.2022 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke, B´90/Grüne, SPD 30. BVV am 04.03.20
VzK§13BezVG BA, ZB 35.BVV am 30.09.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 8. BVV am 31.08.2022

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der                                       Drucksache-Nr.: VIII-1089

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

2. Zwischenbericht

Mobilitätsgesetz umsetzen Sicheren Radverkehr auf der Berliner Allee ermöglichen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 30. Sitzung am 04.03.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1089

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima-schutz darauf hinzuwirken, dass unverzüglich auf der nördlichen Berliner Allee von Antonplatz bis Bernkasteler Straße durchgehende, sichere Radverkehrsanlagen ggf. per temporärer Markierung errichtet werden. Dabei soll auf dem jeweils rechten Fahrstreifen eine geschützte Radverkehrsanlage angeordnet werden, die zudem z.B. mit Leitboys baulich vom verbleibenden Fahrstreifen für den übrigen Verkehr zu trennen ist. In Einzelfällen sind temporäre Ladezonen oder auch Stellplätze für in ihrer Mobilit eingeschränkte Personen vorzusehen. Bei deren Planung und Errichtung ist die Sicherheit des Radverkehrs besonders zu berücksichtigen. Die Umsetzung dieser Maßnahme steht in engem Zusammenhang mit den in den Drucksachen VIII-0938 beschlossenen und in VIII-1031 vorgeschlagenen Maßnahmen und sollte daher erst nach deren Realisierung erfolgen. Damit würde man einer Verdrängung von Verkehren in das benachbarte Komponistenviertel vorbeugen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt Pankow kann weiterhin keine Planung für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen in der Berliner Allee zwischen Antonplatz und Bernkasteler Straße durchführen, solange es keine Grundsatzentscheidung der zuständigen Senatsverwaltung hinsichtlich des Wegfalls eines der für den fließenden Kfz-Verkehr vorgesehenen Fahrstreifen vorliegt. Diesbezüglich wird auf den Schlussbericht zu der Drucksache VIII-0995 verwiesen, der den Abschnitt zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße einschließt. Die Erkenntnisse aus den verkehrlichen Untersuchungen und Planungen für diesen Abschnitt seitens der Senatsverwaltung könnten dann auch auf den südlichen Abschnitt angewendet werden.

Sofern dem Bezirksamt neue inhaltliche Erkenntnisse vorliegen, werden wir weiter berichten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und
Öffentlicher Raum

entfällt
 

 
 

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