Drucksache - VIII-1071  

 
 
Betreff: Angemessene historisch-kritische Kommentierung des Thälmann-Denkmals sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften federführender Ausschuss
13.02.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 29. BVV am 22.01.20
2. Ausfertigung Antrag B´90/Grüne 29. BVV am 22.01.20
3. Ausfertigung Antrag Bü90/Grüne, Linke 29. BVV am 22.1.2020

Das Bezirksamt wird ersucht, die Ende 2013 beschlossene Drs. VII-0517, „Kommentierung des Thälmann-Denkmals“, inhaltlich und formal korrekt umzusetzen.

Die Erarbeitung einer historisch-kritischen Kommentierung des Thälmann-Denkmals und des Dargestellten soll wissenschaftlich fundiert erfolgen. Dafür ist eine anerkannte qualifizierte Institution zu beauftragen, die mit Expertenwissen die politische Dimension des Auftrags fachlich korrekt bearbeiten kann. Dafür infrage kommen

der Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur des Landes Berlin,

die Bundesstiftung Aufarbeitung,

der Forschungsverbund SED-Staat der FU Berlin,

das Zentrum für Zeitgeschichtliche Forschung Potsdam.

Die Federführung verbleibt bei der Gedenktafelkommission. Beratend sind die*der Preisträger*in des Wettbewerbs zur künstlerischen Kommentierung sowie Mitglieder der Kommission Kunst im öffentlichen Raum hinzuzuziehen, sowie Vertreter einer evtl. vom Bezirksamt ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe.

Der Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften ist kontinuierlich zu informieren und vor Entscheidungen einzubeziehen. Dem Kulturausschuss ist die entworfene Kommentierung abschließend vorzulegen.


Begründung:

Der BVV-Beschluss VII-0517 „Kommentierung des Thälmann-Denkmals“ vom 11.12.2013 wurde bislang nicht umgesetzt. Der Beschluss zielt auf eine historisch-kritische Kommentierung des Thälmann-Denkmals ab, deren Text „unter Federführung der Gedenktafelkommission von qualifizierter, sachverständiger Seite verfasst werden“ soll.

 

Die Gedenktafelkommission hat sich aus nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen am 25.03.2014 und in der Folge nicht (mehr) mit dem Beschluss befasst, stattdessen wurde der Beschluss am 4.11.2014 (und nachfolgend in weiteren Sitzungen) zunächst in der Kommission Kunst im öffentlichen Raum behandelt. Hier wurde dann allerdings im Laufe der Zeit offenbar nicht mehr vorrangig eine historische, sondern eine künstlerische Kommentierung ins Auge gefasst und auf diese hingewirkt. 

Ohne dies mit der BVV bzw. dem zuständigen Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften vorab abzustimmen, wurde in die im Juni 2019 veröffentlichten Auslobung für einen zweiphasigen offenen Kunstwettbewerb mit dem Ziel einer künstlerischen Kommentierung des Thälmann-Denkmals der Hinweis aufgenommen, dass „Inhalt, Beschaffenheit und Umfang“ von „Informationen zum historischen Kontext“im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren durch eine noch zu bildende Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem/der PreisträgerIn präzisiert“ werden würden.

 

Der ursprüngliche Antrag sieht jedoch die Federführung der Gedenktafelkommission vor, in der u.a. jede Fraktion und Gruppe der BVV mit einem Mitglied vertreten ist.

Da der ursprüngliche Antrag weiterbesteht und die BVV an einer historisch-kritischen Kommentierung des Thälmann Denkmals festhält, ist sicherzustellen, dass eine wissenschaftlich fundierte, sachgerechte historisch-kritische Kommentierung erfolgt.

 

 
 

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