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Drucksache - VIII-1060
Das BVV Pankow hebt den Bezirksamtsbeschluss zum Schlussbericht zur Drucksache VIII/0954 gemäß § 12 Absatz 3 BezVG auf. Das Bezirksamt Pankow wird erneut ersucht, die folgenden Punkte umzusetzen:
Begründung: Das Bezirksamt war nicht ersucht darzustellen, dass weiterhin exakt wie bisher verfahren wird, sondern "pro Quartal" und "schriftlich" über alle geplanten, ausgeschriebenen, beauftragten und laufenden Gutachten inklusive Sondermitteln des Landes zu berichten. Nur durch diese Kenntnis ist die BVV in der Lage, das im §12 Bezirksverwaltungsgesetz (BzVerwG) verbriefte Recht auf Anregen des Verwaltungshandelns auszuüben. Falls das Umwelt- und Naturschutzamt im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen ausschließlich Gutachten finanziert, die sich einer politischen Prioritätensetzung entziehen, so ist dies im Rahmen dieser Berichte ebenfalls darzulegen. Sollte das Bezirksamt der Aufforderung der BVV weiterhin nicht entsprechen, ist genau zu begründen, wieso dies nicht erfolgen kann. |
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