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Drucksache - VIII-1057
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Drucksache VIII-0357: Klimaschutzprojekte durch Fördermöglichkeiten realisieren |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der in der 29. Sitzung am 22.01.20 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache – Nr.: VIII-1057
Die BVV Pankow hebt den Bezirksamtsbeschluss zum Schlussbericht zur Drucksache VIII/0357 gemäß § 12 Absatz 3 BezVG auf. Das Bezirksamt Pankow wird erneut ersucht, die Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen im Rahmen der Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen) insbesondere für Beratungsleistungen zur Erarbeitung von Klimaschutzprojekten zu prüfen.
Zudem wird das Bezirksamt erneut ersucht, alle im Bezirk ansässigen Kitas, Schulen und Sportvereine auf die Fördermöglichkeiten durch die Kommunalrichtlinie aufmerksam zu machen, damit diese eigenständigen Förderanträge stellen und nutzen können.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im Oktober 2021 hat das Bezirksamt Pankow die Maßnahmen „Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement - Erstvorhaben“ der Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld) beantragt. Der Förderantrag umfasst die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes durch eine:n Klimaschutzmanager:in (befristete Personalstelle für 24 Monate) sowie die Umsetzung erster Maßnahmen im Bereich integrierter Klimaschutz. Am 1. Januar 2022 trat eine novellierte Fassung der Kommunalrichtlinie in Kraft. Die Kommunalrichtlinie wurde überarbeitet, erweitert und neu strukturiert: Die novellierte Kommunalrichtlinie umfasst zusätzliche Antragsberechtigungen (z.B. für gemeinnützige Vereine und Contractoren) sowie ein breiteres Spektrum an Fördermaßnahmen und Themen, z.B. in den Bereichen Mobilität, Abwasser, Trinkwasser und Abfall. Die Leitstelle Klimaschutz wird die Ämter sowie Service – und Organisationseinheiten über die novellierte Kommunalrichtlinie informieren sowie weiterhin regelmäßig auf relevante Fördermöglichkeiten hinweisen. Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn |
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