Drucksache - VIII-1057  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Drucksache VIII-0357: Klimaschutzprojekte durch Fördermöglichkeiten realisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Gruppe der FDP
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.02.2022 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Die Grünen, 29. BVV am 22.1.2020
Ausfertigung nach Beschlussfassung, Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gruppe der FDP 29. BVV am 22.1.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 40. BVV am 24.03.2021
VzK§13BezVG BA, ZB 42. BVV am 16.06.2021
VzK§13BezVG BA, ZB 43. BVV am 01.09.2021
VzK§13BezVG BA, SB 4. BVV am 16.02.2022

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

01.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: VIII-1057

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Drucksache VIII-0357: Klimaschutzprojekte durch Fördermöglichkeiten realisieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der in der 29. Sitzung am 22.01.20 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1057

Die BVV Pankow hebt den Bezirksamtsbeschluss zum Schlussbericht zur Drucksache VIII/0357 gemäß § 12 Absatz 3 BezVG auf. Das Bezirksamt Pankow wird erneut ersucht, die Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen im Rahmen der Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen) insbesondere für Beratungsleistungen zur Erarbeitung von Klimaschutzprojekten zu prüfen.

Zudem wird das Bezirksamt erneut ersucht, alle im Bezirk ansässigen Kitas, Schulen und Sportvereine auf die Fördermöglichkeiten durch die Kommunalrichtlinie aufmerksam zu machen, damit diese eigenständigen Förderanträge stellen und nutzen können.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Im Oktober 2021 hat das Bezirksamt Pankow die Maßnahmen „Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement - Erstvorhaben“ der Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld) beantragt. Der Förderantrag umfasst die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes durch eine:n Klimaschutzmanager:in (befristete Personalstelle für 24 Monate) sowie die Umsetzung erster Maßnahmen im Bereich integrierter Klimaschutz.

Am 1. Januar 2022 trat eine novellierte Fassung der Kommunalrichtlinie in Kraft. Die Kommunalrichtlinie wurde überarbeitet, erweitert und neu strukturiert: Die novellierte Kommunalrichtlinie umfasst zusätzliche Antragsberechtigungen (z.B. für gemeinnützige Vereine und Contractoren) sowie ein breiteres Spektrum an Fördermaßnahmen und Themen, z.B. in den Bereichen Mobilität, Abwasser, Trinkwasser und Abfall.

Die Leitstelle Klimaschutz wird die Ämter sowie Service und Organisationseinheiten über die novellierte Kommunalrichtlinie informieren sowie weiterhin regelmäßig auf relevante Fördermöglichkeiten hinweisen.

Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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