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Drucksache - VIII-1033
Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters Pankow für die sofortige Einstellung aller vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuften Sanktionsmaßnahmen einzusetzen. Dabei soll das Bezirksamt die Trägerversammlung ersuchen zu beschließen, alle laufenden verfassungswidrigen Sanktionsmaßnahmen durch Rücknahme des Sanktionsbescheides sofort zu beenden und keine weiteren verfassungswidrigen Sanktionsmaßnahmen zu verhängen. Begründung: Jegliche Sanktionen beim ALG II gefährden die Existenz der Leistungsbeziehenden. Insbesondere trifft das auf die verfassungswidrige Sanktionspraxis zu, die zu vollständiger Einstellung der Leistungen führt. Im Sommer 2018 wurden rund 60 Personen im Leistungsbezug auf null sanktioniert (inkl. Leistungen: Kosten der Unterkunft), was in der Regel zum Verlust der Wohnung führt. Wer den Forderungen des Jobcenters nicht nachkommt, wird de facto mit dem Verlust der Wohnung bestraft. Dies zieht wiederum mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unerhebliche Folgekosten für das Bezirksamt pro Fall nach sich, wenn es die so entstehende Wohnungs- oder Obdachlosigkeit betreuen muss. Oft geübte Verwaltungspraxis ist es, erst bei konkreter rechtlicher Wirksamkeit von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes die entsprechenden Maßnahmen einzustellen. Da durch eine solche Praxis in diesem Fall weiterhin Existenzen vernichtet werden würden, soll mit diesem Antrag davon abgewichen werden. |
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