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Drucksache - VIII-1032
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 37. Sitzung am 09.12.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VIII-1032 -: „Das Bezirksamt wird ersucht, den zuständigen Fachausschüssen Entscheidungen über die Organisationsentwicklung vorab vorzustellen. Dafür ist eine signifikante Umstrukturierung von Personalstellen, Fach- oder Sachgebieten den zuständigen Fachausschüssen vorab zur Beratung vorzulegen, wenn diese Organisationsentwicklung absehbar eine höhere Bewertung/ Eingruppierung, Veränderungen im Stellenplan oder Ausfinanzierung von Stellen im Rahmen des bezirklichen Haushaltsplans zur Folge haben wird. Hierzu zählen insbesondere die Änderungen auf der Ebene der Leitungsstellen. Den Fachausschüssen ist die fachliche Begründung darzulegen, wieso eine solche Organisationsentwicklung notwendig ist. Setzt sich das Bezirksamt über das Votum des Fachausschusses hinweg, dann hat das Bezirksamtes dem Fachausschuss zu begründen, wieso Einwände keine Berücksichtigung gefunden haben.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
Sören Benn
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