Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0989
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
1. Zwischenbericht |
Legales Graffiti auf dem Fröbelplatz |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 27. Sitzung am 30.10.2019 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VIII-0989:
Das Bezirksamt Pankow wird aufgefordert, die neu gebaute Betonwand auf dem Fröbelplatz als legale Möglichkeit für Graffiti-Kunst auszuschreiben. Zusätzlich sind Müllbehälter für die Entsorgung der Dosen aufzustellen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Straßen- und Grünflächenamt hat die Graffiti Lobby Berlin als Partner für legale Graffiti-Kunst im öffentlichen Raum gewonnen. Der Entwurf eines Gestattungsvertrages liegt vor. Die Graffiti-Lobby bemüht sich um die Gewinnung eines lokalen Paten vor Ort. Sobald ein geeigneter Pate gefunden ist, kann der Gestattungsvertrag beidseitig unterschrieben werden.
Für die Nutzung legaler Graffiti-Wände liegt ein Regelwerk vor, welches in gemeinsamer
Arbeit der Graffiti-Lobby, dem Arbeitskreis Urban Art und der Senatsverwaltung für Kultur und Europa entstanden ist. Dieses Regelwerk ist Bestandteil der Vereinbarung und
beinhaltet u.a. auch, dass die sachgemäße Entsorgung des durch die legale Bemalung entstandenen Abfalls selbstständig durch die Nutzer erfolgt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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