Drucksache - VIII-0986  

 
 
Betreff: Beteiligung an der Europäischen Impfwoche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit federführender Ausschuss
27.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Gesundheit vertagt     
11.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.03.2020 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 27. BVV am 30.10.19
Antrag Fraktionen Linke & Grüne, 27. BVV am 30.10.19, 2. Ausfertigung
Beschlussempfehlung SchuSpG 29. BVV am 22.01.20
VzK§13BezVG BA, SB 30. BVV am 04.03.20

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.02.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0986/2019

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Beteiligung an der Europäischen Impfwoche

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 29. Sitzung am 22.01.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0986/2019

Das Bezirksamt wird ersucht, sich an der jährlich stattfindenden »Europäischen Impfwoche« (EIW) zu beteiligen, etwa durch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen und Pressearbeit.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Mit der Europäischen Impfwoche (EIW) wird die zentrale Botschaft vermittelt, dass Impfungen entscheidend für die Verhütung von Krankheiten und den Schutz von Menschenleben sind. Mit dem Motto „Vorbeugen. Schützen. Impfen.“ wird diese Botschaft in alle Teile der Europäischen Region der WHO getragen.
Die Europäische Impfwoche 2020 findet vom 20. bis zum 26. April statt.

Die Zielsetzung der EIW besteht darin, durch Sensibilisierung von Eltern und Betreuern, Gesundheitsberufen, politischen Entscheidungsträgern und Medien für die Bedeutung von Impfungen höhere Durchimpfungsraten zu erreichen.
Das WHO-Regionalbüro für Europa hat die Federführung für die EIW inne, und alle Mitgliedstaaten in der Europäischen Region sind zur Teilnahme eingeladen. Die Durchführung der EIW wird von einer Reihe von Partnern aus den Ländern und der Region unterstützt, zu denen das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) gehören.

In Deutschland hat sich hinsichtlich der Masernimpfung eine geänderte Gesetzeslage ergeben. Das Masernschutzgesetz wurde am 14. November 2019 im Bundestag beschlossen. Es tritt am 01.03.2020 in Kraft.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft
oder (insbesondere bei bereits erlittener Krankheit) ein ärztliches Attest erbracht werden. Der Nachweis ist in der Regel gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen. Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.

Entsprechendes gilt für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, wie z. B. in Krankenhäusern oder Arztpraxen. In medizinischen Einrichtungen ist das bereits gelebte Praxis. Auch hier muss das Personal die Impfung nachweisen, die Krankheit bereits durchlitten zu haben und damit immun zu sein.

Das Masernschutzgesetz trägt auch dazu bei, andere Infektionskrankheiten zu bekämpfen, wie beispielsweise Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten.

Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen.

Um die Impfprävention generell zu stärken, sieht der Entwurf u. a. vor, dass künftig alle Ärzte (ausgenommen Zahnärzte) Schutzimpfungen durchführen dürfen. Fachärztinnen und Fachärzte dürfen Schutzimpfungen unabhängig von den Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit durchführen.

Das Thema unzureichender Durchimpfungsraten in bestimmten Pankower Bezirksregionen wurde wiederholt im Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Einschulungsuntersuchungen beraten. Zur Verbesserung der Durchimpfungsraten bietet das Gesundheitsamt im Rahmen der Europäischen Impfwoche am 21.04. und am 25.04.2020 in der Zeit von 13 bis 16 Uhr eine offene Impfsprechstunde an. Es können ohne Termin Impfpasskontrollen und Impfberatungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durchgeführt werden. Ebenfalls können Kinder, Jugendliche (in Begleitung von Eltern, Personensorge-
oder Erziehungsberechtigten) und Erwachsene geimpft bzw. nachgeimpft werden.

Darüber hinaus wird Anfang April 2020 mit einer Pressemitteilung des Bezirksamtes Pankow auf die Notwendigkeit der Impfungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes hingewiesen und zudem werden darüber die Impftermine des Gesundheitsamtes Pankow bekanntgegeben.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche
  • Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

  1. Wasser
  • Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

  1. Energie
  • Energieverbrauch
  • Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

  1. Abfall
  • Hausmüllaufkommen
  • Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

  1. Verkehr
  • Verringerung des Individual-verkehrs
  • Anteil verkehrsberuhigter
  • Zonen
  • Busspuren
  • Straßenbahnvorrangschaltungen
  • Radwege

X

 

 

 

 

 

  1. Immissionen
  • Schadstoffe
  • rm

X

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

X

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

  1.            Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

  1.            Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

X

X

 

 

 

  1.            Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

  1.            Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

  1.            Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

  1.            wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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