Drucksache - VIII-0958  

 
 
Betreff: Verbindliche Bauleitplanung für das Pankower Tor
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, Linke und CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Gruppe der FDP
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.09.2019 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.03.2020 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen SPD, Linke, CDU, 26. BVV am 11.9.19
Änderungsantrag B´90/Grüne 26. BVV am 11.09.19
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag Fraktionen SPD, Linke, CDU, Gruppe der FDP, 26. BVV am 11.9.19
VzK§13BezVG BA, ZB 28. BVV am 04.12.19
VzK§13BezVG BA, ZB 30. BVV am 04.03.20
VzK§13BezVG BA, SB 32. BVV am 13.05.2020

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

21.04.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

VIII-0958
 

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Verbindliche Bauleitplanung für das Pankower Tor

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 26. Sitzung am 11.09.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0958

Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, für das in § 1 der Grundsatzvereinbarung vom 25. April 2018 beschriebene Gebiet in die verbindliche Bauleitplanung einzusteigen und bis zum 30. November 2019 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das „Pankower Tor“ zu fassen. Die Planungsziele sollen den in der Grundsatzvereinbarung festgehaltenen Entwicklungszielen entsprechen. Mit dem Aufstellungsbeschluss soll auch der Senat von Berlin an seine Zusage erinnert werden, die für Herbst 2019 angekündigte Wiederaufnahme des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan von Berlin vorzunehmen und somit ein gemäß dem Baugesetzbuch für derartige Vorhaben vorgesehenes Parallelverfahren zu ermöglichen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt Pankow hat in seiner Sitzung am 10.03.2020 beschlossen, den Bebauungsplan 3-60 („Pankower Tor“) für das Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow und angrenzender Flächen im Bezirk Pankow, Ortsteile Pankow und Heinersdorf, aufzustellen.

Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren nach § 6 Abs. 2 i. V. m. § 7 AGBauGB mit Umweltbericht aufgestellt. Vor der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB muss ein städtebauliches Konzept als Ergebnis des derzeit in Vorbereitung befindlichen konkurrierenden Workshopverfahrens, für das Gelände zwischen Mühlenstraße im Südwesten und Prenzlauer Promenade im Nordosten vorliegen. Auf dieser Grundlage kann ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet werden.

Über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 3-60 wurde die Bezirksverordnetenversammlung mit einer Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß § 15 BezVG unterrichtet. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt für Berlin ist am 27.03.2020 erfolgt.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 
 

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