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Drucksache - VIII-0958
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Verbindliche Bauleitplanung für das Pankower Tor |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 26. Sitzung am 11.09.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0958 –
„Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, für das in § 1 der Grundsatzvereinbarung vom 25. April 2018 beschriebene Gebiet in die verbindliche Bauleitplanung einzusteigen und bis zum 30. November 2019 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das „Pankower Tor“ zu fassen. Die Planungsziele sollen den in der Grundsatzvereinbarung festgehaltenen Entwicklungszielen entsprechen. Mit dem Aufstellungsbeschluss soll auch der Senat von Berlin an seine Zusage erinnert werden, die für Herbst 2019 angekündigte Wiederaufnahme des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan von Berlin vorzunehmen und somit ein gemäß dem Baugesetzbuch für derartige Vorhaben vorgesehenes Parallelverfahren zu ermöglichen.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt Pankow hat in seiner Sitzung am 10.03.2020 beschlossen, den Bebauungsplan 3-60 („Pankower Tor“) für das Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow und angrenzender Flächen im Bezirk Pankow, Ortsteile Pankow und Heinersdorf, aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren nach § 6 Abs. 2 i. V. m. § 7 AGBauGB mit Umweltbericht aufgestellt. Vor der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB muss ein städtebauliches Konzept als Ergebnis des derzeit in Vorbereitung befindlichen konkurrierenden Workshopverfahrens, für das Gelände zwischen Mühlenstraße im Südwesten und Prenzlauer Promenade im Nordosten vorliegen. Auf dieser Grundlage kann ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet werden. Über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 3-60 wurde die Bezirksverordnetenversammlung mit einer Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß § 15 BezVG unterrichtet. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt für Berlin ist am 27.03.2020 erfolgt. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
| Vollrad Kuhn |
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